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Höhe der Erwerbsminderungsrente - wie hoch ist der Staatliche zuschuss?

Beate & Sebastian wissen, dass aufgrund eines Unfalls, einer psychischen oder physischen Erkrankung es immer vorkommen kann, dass man seiner Arbeit nicht mehr nachgehen kann. Beate & Sebastian möchte erfahren, wie man trotzdem seinen Lebensunterhalt finanzieren kann. In diesem Fall springt die staatliche Erwerbsminderungsrente ein. 

Unter welchen Voraussetzungen man diese erhält, wie die Höhe der Erwerbsminderungsrente im Einzelfall ausfällt und Antworten auf weitere wichtige Fragen erfuhren Beate & Sebastian ausführlich im folgenden Beitrag.

Außerdem hat das Paar mit der feelix App nun alle ihre Verträge im Überblick! 

WAS IST EINE ERWERBSMINDERUNGSRENTE?


Die wichtigste Frage, die sich Beate & Sebastian stellen, lautet: Was ist eine Erwerbsminderungsrente?
Bei der Erwerbsminderungsrente handelt es sich um eine Rentenzahlung, die an Personen monatlich gezahlt wird, wenn eine verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt. Diese liegt vor, wenn derjenige aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung nur noch eingeschränkt arbeitsfähig ist. Bei diesen Erkrankungen kann es sich zum Beispiel um psychische Probleme, Rückenleiden oder Krebs handeln.

Gezahlt wird die Erwerbsminderungsrente, wenn der Betroffene bestimmte Voraussetzungen erfüllt. So unter anderem, ob er voll oder teilweise erwerbsgemindert ist. Durchschnittlich beträgt die Rente 30 bis 34 Prozent vom Bruttoeinkommen. Nach der ersten Beantragung wird die Rente in der Regel erst für bis zu 3 Jahre bewilligt. Nach diesen 3 Jahren muss sie erneut beantragt werden.

WELCHE ARTEN VON ERWERBSMINDERUNGEN GIBT ES?


Beate & Sebastian interessieren sich, welche Arten von Erwerbsminderungen es gibt.

Grundsätzlich wird zwischen einer teilweisen und einer vollen Erwerbsminderungsrente unterschieden. Um welche Art von Rente es sich handelt, entscheidet der Grad der Erwerbsfähigkeit und der Arbeitsstunden, die der Betroffene in der Lage ist täglich zu arbeiten.

Volle Erwerbsminderungsrente:

Diese Rente erhalten Beate & Sebastian wenn sie nur noch weniger als 3 Stunden am Tag einer Beschäftigung nachgehen können. Dabei muss es sich nicht um die Beschäftigung handeln, in der sie zuvor tätig waren. Geregelt wird dies gesetzlich über das sogenannte Verweisungsrecht, so dass der Rententräger nur dann zahlen muss, wenn Beate & Sebastian als Versicherte auch nicht mehr in der Lage dazu sind, in einem vergleichbaren Beruf zu arbeiten. Dies gilt natürlich auch für die nachfolgend beschriebene teilweise Erwerbsminderungsrente.

Teilweise Erwerbsminderungsrente:


Diese Rente wird ausgezahlt, wenn Beate & Sebastian in der Lage sind, täglich zwischen 3 und 6 Stunden zu arbeiten. In diesem Fall wird nur die Hälfte der Rente ausgezahlt.

WELCHE VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ERWERBSMINDERUNGSRENTE MÜSSEN SEBASTIAN UND BEATE ERFÜLLEN?


Beate & Sebastian müssen mindestens für 5 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Hier spricht man von der sogenannten Wartezeit. Des Weiteren haben sie nur einen Anspruch, wenn in diesen 5 Jahren mindestens 3 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt worden sind.
Es gibt aber auch Ausnahmen, bei denen die Wartezeit nicht eingehalten werden muss. Von diesen Ausnahmen spricht man, wenn Beate & Sebastian zum Beispiel aufgrund von einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls nicht mehr in der Lage sind, ihrer bisherigen Tätigkeit nachzugehen.

Aber Vorsicht: Wenn Beate & Sebastian aufgrund einer beruflichen Auszeit keine Beiträge einzahlen oder weil sie selbstständig tätig sind, können sie ihren Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente sogar vollständig verlieren. Allerdings sollten von Beate & Sebastian auch folgende Regelungen beachtet werden:

- Da Beate & Sebastian nach dem Jahre 1961 geboren wurden, haben sie nur dann einen Anspruch auf eine EU-Rente, wenn sie in keinem Beruf mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können.

- Wären Beate & Sebastian vor 1961 geboren worden, hätten sie einen Anspruch auf eine EU-Rente, wenn sie in deren erlerntem oder in einem gleichwertigen Beruf nicht mehr arbeiten können.

Bestimmte Sonderregelungen bei der Wartezeit:
Bei bestimmten Voraussetzungen können zu der Wartezeit auch Phasen hinzugerechnet werden, in denen Beate & Sebastian als Betroffene nachfolgend aufgeführte Leistungen bezogen haben und zwar in Form von:

– Arbeitslosengeld I
– Arbeitslosengeld II und zwar zwischen Januar 2005 und Dezember 2010
– Krankengeld
– Übergangsgeld
– Zeiten aus Rentensplitting
– Zeiten der nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege und freiwilligen Beitragszeiten
– Zeiten der Kindererziehung

Bei Fragen zum Thema Erwerbsminderungsrente können sich Beate & Sebastian auch in der feelix App informieren.

WIE HOCH IST DIE ERWERBSMINDERUNGSRENTE?


Beate & Sebastian möchten gern wissen, wie hoch die Erwerbsminderungsrente im Normslfall ist.
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Darunter das Renten-Eintrittsalter, die geleisteten Beitragszahlungen, das bisherige Gehalt und ob es sich um eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente handelt. Generell kann man sagen, dass sich die volle Erwerbsminderungsrente auf die Hälfte vom bisherigen Nettogehalt beläuft und die halbe Form auf 1/4 vom Nettogehalt.

Laut der Deutschen Rentenversicherung, betrug die Höhe der Erwerbsminderungsrente bei voller Erwerbsminderung im Jahre 2014 durchschnittlich um die 719 Euro monatlich. Bei der Höhe der Erwerbsminderungsrente gibt es dank des von der Bundesregierung beschlossenen Rentenpakets, welches zum 1. Juli 2014 in Kraft getreten ist, einige Verbesserungen bezüglich der Zurechnungszeit.

Die Zurechnungszeit ist so unter anderem von 60 auf 62 Jahre angestiegen. Diese neue Zurechnungszeit hat wiederum zur Folge, dass Versicherte eine höhere Rente erhalten, als wenn sie bis zu ihrem 62. Lebensjahr gearbeitet hätten und nicht mehr nur bis zum 60. Es wurden aber nicht nur Änderungen bei der Zurechnungszeit vorgenommen, sondern auch beim Durchschnittsverdienst, der als Grundlage für die Höhe der Erwerbsminderungsrente dient.

Nun wird auch geprüft, ob es in den 4 Jahren vor Eintritt in die Erwerbsminderung Einbußen beim Gehalt aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen gab. Sollte dies der Fall sein, wird das reduzierte Einkommen durch eine Rentenberechnung hinaus gerechnet, wenn das für den Versicherten von Vorteil ist. Dies bedeutet, dass sich Einkommenseinbußen in den letzten Jahren vor dem Eintritt in die Erwerbsminderung nicht mehr nachteilig auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente auswirken, da sie bei der Bewertung der Zurechnungszeit keine Berücksichtigung mehr finden.

Dabei kann es sich zum Beispiel um den Wegfall von Überstunden oder den Wechsel in die Teilzeitbeschäftigung handeln. Von dieser Änderung bei der Zurechnungszeit sind bereits bestehende Rentner aber nicht betroffen.

Sehr interessant fanden Beate & Sebastian zu wissen, wie hoch die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente bei voller Erwerbsunfähigkeit in Jahren 2000 bis 2014 war.

– 2000 – 706 Euro
– 2005 – 627 Euro
– 2010 – 600 Euro
– 2014 – 719 Euro

An Beispielen mit Muster-Versicherten haben Beate & Sebastian ihre Erwerbsminderungsrente für die Zukunft mit verschiedenen Fällen berechnet.

Sebastian, 53 Jahre alt, 1 Kind, nicht verheiratet
– Höhe der Erwerbsminderungsrente bei einem Brutto/Netto-Lohn von 2.500/1.670 Euro: 417,50/835,00EUR (teilweise/volle)

Sebastian aktuell, 28 Jahre alt, kein Kind, nicht verheiratet
– Höhe der Erwerbsminderungsrente bei einem Brutto/Netto-Lohn von 1.600/1.156 Euro: 289/578 Euro (teilweise/volle)

Beate, 53 Jahre alt, 2 Kinder, verheiratet
– Höhe der Erwerbsminderungsrente bei einem Brutto/Netto-Lohn von 1.300/991 Euro: 247,75/494,50 Euro (teilweise/volle)

WIE KÖNNEN SEBASTIAN & BEATE DIE HÖHE DER ERWERBSMINDERUNGSRENTE BERRECHNEN?



Im Internet gibt es inzwischen ein großes Angebot an sogenannten Erwerbsminderungsrenten-Rechnern, mit deren Hilfe die Höhe der Erwerbsminderungsrente ermittelt werden kann. Dabei handelt es sich aber nicht um genaue Werte, sondern lediglich um Schätzwerte. So haben sich Beate & Sebastian zumindest einen ersten Eindruck über die mögliche Höhe der Erwerbsminderungsrente gemacht.

erwerbsminderungsrente

WO KÖNNEN BEATE & SEBASTIAN EINEN ANTRAG AUF ERWERBSMINDERUNGSRENTE STELLEN?


Den Antrag können Beate & Sebastian bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Allerdings sollten Beate & Sebastian beachten, dass hier der Grundsatz gilt: Reha vor Rente. So wird seitens des Rententrägers zunächst geprüft, ob die Arbeitsfähigkeit durch eine geeignete Reha-Maßnahme, sei es medizinisch oder beruflich, wieder hergestellt werden kann.
Außerdem sollten Beate & Sebastian beachten, dass über 40 Prozent der Anträge abgelehnt werden, da nach Meinung des Rententrägers der Antragsteller noch in der Lage ist zu arbeiten oder, weil der Antrag generell unbegründet ist.

Was müssen Beate & Sebastian beachten, damit der Antrag nicht abgelehnt wird?
Der Antrag kann ausschließlich über ein spezielles Antragsformular gestellt werden. Ein formloser Antrag ist zwar grundsätzlich möglich, führt aber leider dazu, dass sich die Prüfung vom Leistungsanspruch unnötig in die Länge zieht. Daher ist diese Variante nicht zu empfehlen. Zusätzlich dazu werden meistens noch Nachweise, zum Beispiel, über Zeiten der Arbeitslosigkeit oder Ausbildungsnachweise eingefordert.

In der Regel besitzt der Rententräger aber alle notwendigen Versicherungsunterlagen. Sind der Antrag und alle notwendigen Unterlagen erfolgreich eingereicht worden, werden die medizinischen Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente geprüft. Diese Prüfung erfolgt über die eingereichten ärztlichen Berichte. Der Rententräger ist aber auch dazu berechtigt, weitere Gutachten von Ärzten anzufordern oder zu stellen. Über diese Berichte und Gutachten kann das sogenannte Restleistungsvermögen auf dem Arbeitsmarkt vom Versicherten festgestellt werden.

WAS KÖNNEN BEATE & SEBASTIAN TUN WENN DER ANTRAG ABGELEHNT WIRD?


Sollten keine medizinischen oder versicherungsrechtlichen Gründe vorliegen, kann ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente natürlich auch abgelehnt werden. Nach Erhalt des Ablehnungsbescheides haben Beate & Sebastian 4 Wochen Zeit, um einen Widerspruch einzulegen.

In diesem Widerspruch müssen Beate & Sebastian begründen, warum ihnen die Erwerbsminderungsrente trotzdem zusteht. Kommt es zu einer erneuten Ablehnung, besteht für Beate & Sebastian noch die Möglichkeit, eine Klage vorm Sozialgericht einzureichen.

WIE HOCH IST DIE HINZUVERDIENSTGRENZE BEI EINER ERWERBSMINDERUNGSRENTE?


In der Regel dürfen Beate & Sebastian als Bezieher von Erwerbsminderungsrente unabhängig von der Höhe der Erwerbsminderungsrente einer geringfügigen Beschäftigung mit einem Gehalt von bis zu 450 Euro nachgehen, ohne dass es Abzüge gibt. Die Hinzuverdienstgrenze liegt somit bei 450 Euro. An zwei Monaten im Jahr darf das monatliche Einkommen sogar bei 900 Euro liegen, wenn es sich dabei zum Beispiel um Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld handelt.
Allerdings sollten Beate & Sebastian sich im Klaren darüber sein, dass ein Hinzuverdienst die Höhe der Erwerbsminderungsrente verringern kann. Die Abzüge richten sich nach der Rentenart und der Höhe des Verdienstes.

Hinzuverdienstgrenze: Mögliche Kürzungsbeträge

– Teilweise Erwerbsminderungsrente: 50 bis sogar 100 Prozent
– Volle Erwerbsminderungsrente: gestaffelt je nach Verdienst in 25, 50, 75 bis hin zu 100 Prozent

Wenn Beate & Sebastian einer Tätigkeit trotz ihrer Erwerbsminderungsrente nachgehen möchten, sollten sie sich daher unbedingt im Vorfeld über die jeweilige Hinzuverdienstgrenze informieren. Weitere Informationen zu diesem Bereich sind in der Regel im Rentenbescheid aufgeführt.

MACHEN ZUSÄTZLICHE VERSICHERUNGEN ZUR ERWERBSMINDERUNGSGRENZE FÜR SEBASTIAN & BEATE SINN?


Wie aus den vorangegangen Beispielen und Erläuterungen für Beate & Sebastian ersichtlich, ist die Höhe der Erwerbsminderungsrente doch recht gering, wodurch meistens eine sogenannte Versorgungslücke entsteht. Diese Lücke beschreibt die Differenz zwischen dem Arbeitseinkommen und der Höhe der Erwerbsminderungsrente, die bei einer Erwerbsunfähigkeit gezahlt wird. So haben Beate & Sebastian natürlich deutlich weniger Geld zur Verfügung als wenn sie noch voll arbeiten würden, auch wenn die Regelungen bezüglich der Zurechnungszeit positiv verändert wurden. Es gibt für Beate & Sebastian aber noch weitere Möglichkeiten in Form von Zusatzversicherungen, um ihre monatlichen Einnahmen zu steigern.

KÖNNEN BEATE & SEBASTIAN DIE ERWERBSMINDERUNGSRENTE STEUERLICH ABSETZEN?


Beate & Sebastian können die Erwerbsminderungsrente auch steuerlich absetzen, zumindest einen Teil der Rentenzahlungen. Die Zahlungen, die von ihnen monatlich in die Rentenversicherung eingezahlt werden, bezeichnet man als Vorsorgeaufwendung. Ein kleiner Anteil dieser eingezahlten Beiträge kann steuerlich abgesetzt werden.

Als Beispiel: Von Rentenzahlungen in Höhe von 30.000 Euro können um die 4.500 Euro steuerlich abgesetzt werden.

WELCHE FRISTEN GIBT ES?


Die Erwerbsminderungsrente ist eine Zeitrente, die maximal bis zur Regelaltersgrenze bzw. bis zum Eintritt in die klassische Altersrente gezahlt wird. Des Weiteren besteht die Möglichkeit einer unbefristeten Erwerbsminderungsrente, die dann gewährt wird, wenn es sehr unwahrscheinlich ist, dass sich der Gesundheitszustand bessern wird.

Extra-Hinweis:

Als Berufsanfänger sollten Beate & Sebastian unbedingt wissen, dass sie in den ersten 5 Jahren ihres Berufslebens kaum abgesichert sind. Eine Erwerbsminderungsrente wird nämlich erst nach diesem Zeitraum gewährt. Kommt es zu einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, gilt diese Regelung aber nicht, dann wird die Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Wenn Beate & Sebastian in der Selbstständigkeit arbeiten, müssen sie sich freiwillig pflichtversichern, sonst sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente nicht erfüllt.

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