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KONTOFÜHRUNGSGEBÜHREN IN DER STEUERERKLÄRUNG


Oft stellten sich Sebastian und Beate eine steuerliche Frage über die Angabe von Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung. Schließlich hat heutzutage so gut wie jeder ihrer arbeitenden Freunde und Verwandte ein Girokonto, für dessen Führung in der Regel Gebühren entstehen.

Sie wissen, dass diese zum Teil im Rahmen der Einkommensteuer geltend gemacht werden können. Hierfür stehen Sebastian und Beate zwei unterschiedliche Wege zur Verfügung.


LOHNT SICH EINE STEUERERKLÄRUNG?


Bevor Beate und Sebastian näher ins Detail der Verrechnung von Kontoführungsgebühren einstiegen, wollten sie erstmal herausfinden, ob sich eine Steuererklärung auch wirklich lohnt.

“Generell lässt sich sagen, dass dies in den meisten Fällen einer abhängigen Beschäftigung der Fall ist.”, sagte ein feelix Berater zu dem Paar. “Denn eine Vielzahl der Ausgaben, die durch die Arbeit entstehen, lassen sich in Form von Werbungskosten von der Berechnungsgrundlage der Einkommensteuer abziehen.”

Da auf diese Steuern bereits Vorleistungen von Seiten des Arbeitgebers von Beate und Sebastian erfolgt sind und die Steuer von diesem direkt abgeführt wurde, erhält das Paar nun als Nichtselbständige durch die Einkommensteuererklärung regelmäßig Geld vom Staat zurück. Unter diese notwendigen Kosten fallen auch Kontoführungsgebühren.

“Denn praktisch alle Arbeitgeber setzen das Vorhandensein eines Girokontos bei ihren Angestellten zwingend voraus. Die Barauszahlung von Löhnen bildet demgegenüber heutzutage die absolute Ausnahme.”, fügte der feelix Berater noch hinzu.


ZWEI MÖGLICHKEITEN DER ABRECHNUNG VON KONTOFÜHRUNGSGEBÜHREN


Beate und Sebastian haben oft überlegt welche Möglichkeiten es gibt die Kosten für die Führung eines Kontos steuerlich geltend zu machen.

“Die einfachste Möglichkeit ist die Nutzung der, vom Gesetzgeber vorgegebenen, jährlichen Pauschale von 16 Euro.”, sagte ein feelix Mitarbeiter.

“Zwar sind die tatsächlichen Kosten für das Konto oft höher, dafür haben aber auch nicht alle Zahlungsvorgänge ausschließlich mit dem Arbeitsverhältnis zu tun. Nur wer einmal im Monat seinen Lohn erhält und diesen in bar abhebt, kann die vollen Kosten für die Führung des Kontos steuerlich geltend machen.

Als aber für Sebastian und Beate die Miete für die Wohnung bzw. die Rate für das Haus vom Konto abgeführt wurde und auch z.B. das Abonnement der Tageszeitung auf diesem Wege bezahlt wird, dient das Konto zudem privaten Zwecken. Dann hatten Beate und Sebastian entweder die Möglichkeit, die bereits erwähnte Pauschale von 16 Euro zu nutzen oder sich die Mühe zu machen, alle Zahlungsvorgänge einzeln zu überprüfen, einzuordnen und einzutragen.

Um dann im Verhältnis von privaten und berufsbezogenen Buchungen den Ansatz für die Berechnung der tatsächlich angefallenen steuerrelevanten Gebühren zu ermitteln.

Für die Anrechnung von Kontoführungsgebühren stehen dem Paar deshalb zwei Wege offen:

– Pauschale von 16 Euro
– Einzelabrechnung der Abbuchungen


WAS DAS PAAR BEI DER STEUERERKLÄRUNG AUSSERDEM BEACHTEN SOLLTE


Sebastian und Beate wussten nicht auf welche Aspekte sie bei der Steuererklärung noch achten sollten, damit eine mögliche Rückerstattung so hoch wie möglich ausfällt.

Sie haben festgestellt, dass es sich lohnen kann, sich auf die Werbungskosten zu konzentrieren. Hierunter fällt vor allem die Entfernungspauschale, da die meisten Arbeitnehmer, sowie auch Beate und Sebastian, täglich einen längeren Arbeitsweg haben.

Das Paar konnte dadurch viel sparen und das hing von vielen Faktoren ab, wie z.B. der Höhe der Einkünfte sowie der Steuerklasse.

“Hierbei kommt es vor allem darauf an, die lohnenden Steuertipps von den eher weniger lukrativen Hinweisen mit hohem Arbeitsaufwand zu unterscheiden.”, sagte ein feelix Berater zu dem Paar.

Ein Steuer Rechner half Beate und Sebastian, den sie schnell im Internet gefunden haben. Das Paar weiß trotzdem, dass so ein Rechner einen Berater nicht ersetzen kann.

So sparen Beate und Sebastian heute mit der Hilfe von feelix viel Geld ein!

“Danke feelix!"

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