Brauchen Beamte eine Krankentagegeld-Versicherung?
Beates Eltern sind verbeamtet. Für sie ist eine Krankentagegeld-Versicherung unnötig, da ihr Dienstherr die Bezüge auch im Krankheitsfall ohne bestimmte Frist weiter bezahlt. Sie sollten in der Regel aber eine Dienstunfähigkeitsversicherung haben, für den Fall, dass sie gar nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten können.
Krankengeld für Soldaten
Sebastian denkt über eine Soldatenlaufbahn nach. Wäre er ein Soldat, müsste er sich umso mehr Gedanken machen was im Notfall passiert, weil er täglich Gefahren ausgesetzt wäre.
Er hat herausgefunden, dass Soldaten und Soldatinnen die bei der Bundeswehr sind, bei der Krankenversicherung einen Anspruch auf die freie Heilfürsorge des Bundes haben. Bei einer Erkrankung müsste Sebastian, als Soldat, also den diensthabenden Arzt seiner Einheit aufsuchen.
Sebastian fragt sich ob das Versorgungsamt auch das Krankengeld gewährt?
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit wegen der heilbehandlungsbedürftigen Gesundheitsstörung besteht Anspruch auf Versorgungskrankengeld. Hierzu müsste Sebastian einen Antrag stellen, der zur Vermeidung von finanziellen Nachteilen spätestens zum Dienstzeitende gestellt werden sollte.
“Kann das vorkommen, dass das Versorgungsamt diese Leistungen ablehnt?”, fragt sich Sebastian.
Ja! Die Heilbehandlung und Versorgungskrankengeld werden vom Versorgungsamt nicht gewährt, wenn ein anderer „Versicherungsträger“, z.B. eine gesetzliche Krankenversicherung, zu entsprechenden Leistungen verpflichtet ist.