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ALLE ANTWORTEN ZUR Privaten Haftpflichtversicherung

Beate und Sebastian begegnen mit ihren beiden Kindern im Alltag einigen Risiken. Beide wissen, dass sie nicht alles vorhersehen können. Daher haben sie sich vor dem schlimmsten Fall abgesichert mit einer Privaten Haftpflichtversicherung. Mit feelix haben beide schnell und unkompliziert das passende Angebot gefunden und nutzen zusätzlich die kostenfreie feelix App zur Vertragsübersicht und Hilfe im Schadensfall.

WAS IST EINE PRIVATE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG?


Beate und Sebastian war vor ihren Recherchen nicht klar, dass im Bürgerlichen Gesetzbuch (kurz BGB) die Schadenersatzpflicht geregelt ist. Hier heißt es: „(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. [...]“

Personenschaden ist ein Vermögensnachteil auf Grund von Tod, eine Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung eines Menschen. Sachschaden ist ein Vermögensnachteil auf Grund von Zerstörung oder Beschädigung von Sachen.

Die Ersatzpflicht ist in der Höhe unbegrenzt und kann daher existenzbedrohende Größenordnungen erreichen.

Diese finanziellen Risiken deckt eine private Haftpflichtversicherung ab. Sie gehört damit zu den besonders wichtigen Versicherungen und sollte in keinem Haushalt fehlen. Wichtig: Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine, unverbindliche Hinweise zur privaten Haftpflichtversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnimmst Du bitte den Versicherungsbedingungen Deines Versicherers.


Welche Vorteile eine Private Haftpflichtversicherung bietet?



Der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung gilt rund um die Uhr und besteht auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr. Sie zahlt jeweils einen Betrag in Höhe des nachgewiesenen Schadens bis maximal zu den im Versicherungsschein genannten Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden. Mitversichert ist die ganze Familie, auch unverheiratete, volljährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder einer unmittelbar daran anschließenden beruflichen Erstausbildung (Lehre und/oder Studium) befinden.

Bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften genießen beide Partner den vollen Schutz, wenn sie namentlich im Versicherungsantrag genannt werden. Wichtig zu wissen: Kinder bis zum 7. (im Straßenverkehr bis zum 10.) Lebensjahr haften, nicht für die von ihnen angerichteten Missgeschicke. Haben die Eltern des Kleinkindes nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt, zahlt die Haftpflichtversicherung der Familie.


Weil nicht alle Forderungen nach Schadenersatz berechtigt sind, weist der Versicherer unberechtigte Ansprüche zurück und gewährt dem Versicherungsnehmer insoweit sog. passiven Rechtsschutz. Dafür, dass der Versicherte sein Geld bekommt, wenn er selbst geschädigt wurde und der Schuldige nicht versichert ist, sorgt der Einschluss des zusätzlichen Leistungsbausteins Forderungsausfall- Deckung. Einige Versicherer bieten ihn bereits inklusive.


Private – Haftpflichtversicherung


Bei einem verursachten Schaden, ob es aus Vergesslichkeit, Leichtsinn oder Missgeschick passierte, müssen Sie für den Schaden aufkommen, im schlimmsten Fall mit Ihrem gesamten Vermögen.
Wenn Sie sich selbst und Ihre Familie umfassend schützen wollen, brauchen Sie eine gute Haftpflichtversicherung.
Die Haftpflichtversicherung, wenn ausreichend gedeckt ist, schützt das finanzielle Risiko und die unangenehme Folgen.
Hierbei sind aber die speziellen Risiken über die Haftpflichtversicherung nicht versichert, z.B. spezielle private Risiken von Bauherren, Tierhaltern und Jägern. Diese müssen in der Regel gesondert abgesichert werden.

Nach § 823 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit,
die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen
widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus
entstehenden Schadens verpflichtet.“

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BEWERTUNGSKRITERIEN FÜR EINE haftpflichtversicherung


DECKUNGSSUMME

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (kurz BGB) ist die Schadenersatzpflicht geregelt. Hier heißt es:
„(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. […]“

Personenschaden ist ein Vermögensnachteil auf Grund von Tod, eine Verletzung oder eine Gesundheitsschädigung eines Menschen. Sachschaden ist ein Vermögensnachteil auf Grund von Zerstörung oder Beschädigung von Sachen.

Wir sind der Meinung, dass die die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden in Ihrer Haftpflichtversicherung mindestens 3 Millionen Euro betragen sollte.


VERMÖGENSSCHÄDEN

Vermögensschaden ist jede Verschlechterung, Vernichtung oder Entziehung eines in Geld bewertbaren Gutes, die Verminderung des Vermögens selbst oder die Vereitelung einer gesicherten Aussicht auf neuen Vermögenserwerb. Hierzu gehören z.B. nutzlos aufgewendete Urlaubszeit und Unterhaltspflichten.

Ein Vermögensschaden im versicherungsrechtlichen Sinn liegt nicht vor, wenn dieser weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden unmittelbar in Zusammenhang steht.

Nach unserer Ansicht sollten Vermögensschäden bis mindestens 100.000 Euro in Ihrer Haftpflichtversicherung versichert sein.

Beispiel: Wenn Sie z.B. im nächsten Winter eine große Menge Kaminholz bestellen und liefern lassen. Die Abladung der Lieferung erfolgt an einer ungünstigen Stelle. Die Garage des Nachbarn wurde versperrt. Als der benachbarte Rechtsanwalt zu einem Gerichtstermin wollte, konnte er sein Auto nicht aus der Garage fahren. Stattdessen nahm er ein Taxi. Die Rechnung liegt Ihnen nun zwecks Begleichung vor.


AUSLANDSDECKUNG

Infolge der Globalisierung ist eine Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland nicht mehr unüblich.
Ob nun als Student ein Auslandssemester zum Bestehen des Studiums notwendig ist oder der Arbeitgeber seinen Angestellten in einer Niederlassung außerhalb Deutschland benötigt. In den meisten Fällen handelt es sich um einen befristeten Aufenthalt, jedoch ist die Dauer nicht immer im Vorfeld eindeutig zu erkennen.

In einer modernen Haftpflichtversicherung, sollte im Ausland vorkommende Haftpflichtschäden abdecken. Nach unserer Meinung sollten die Aufenthalten in Europa unbegrenzt möglich sein und außerhalb Europa bis zu zwei Jahren.

Beispiel: Wenn Sie z.B. den nächsten Winter auf Gran Canaria verbringen. Hierfür mieten Sie sich ein Appartement an. Bei der Abreise vergessen Sie das Wasser abzustellen und den Abpumpschlauch der Waschmaschine in die Badewanne zu hängen. Hierdurch entsteht ein erheblicher Wasserschaden.


VORSORGEVERSICHERUNG

Die Vorsorgeversicherung wird mit folgenden Deckungssummen eingeschlossen:
1 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden und 100.000 EURO für Vermögensschäden.

Die Vorsorgeversicherung gilt für neu hinzukommende Risiken während der Vertragslaufzeit. Nach unserer Ansicht sollte die Deckungssumme für die Vorsorgeversicherung mindestens 1 Million Euro für Personen- und Sachschäden sowie bis zu 100.000 Euro für Vermögensschäden betragen.

Beispiel:

  • Anschaffung eines Hundes / Pferdes
  • Kauf eines Hauses


FORDERUNGSAUSFALL

Schäden am Eigentum und / oder der Gesundheit sind ab einer Schadenersatzforderung in Höhe von 500,- EURO mitversichert, sofern der Schädiger selbst nicht haftpflichtversichert und zahlungsunfähig (nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Eintragung in das Schuldnerverzeichnis nach § 915 ZPO) ist.

Ein Haftpflichtschaden ist eingetreten, doch der Schädiger kann den entstandenen Schaden nicht ersetzen. Die Gründe: Der Schädiger hat keine Versicherung abgeschlossen, die für den Schaden aufkommt. Außerdem ist der Schädiger mittellos und kann den Schaden nicht aus eigener Tasche begleichen.

Der Forderungsausfall bzw. Ausfalldeckung tritt in solchen in Kraft. Bei Vorlage eines durch gerichtlichesrechtskräftigen und vollstreckbaren Titels, wird der Ersatz für den Schaden durch die eigene privat Haftpflichtversicherung übernommen.

Beispiel:
Ein Fahrradfahrer beschädigt mit seinem Fahrrad das Auto von Herrn P. Der Verursacher hat keine eigene private Haftpflichtversicherung und verfügt über keine finanziellen Mittel, um für den Schaden aufzukommen.


REGRESSANSPRÜCHE VON SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGERN 

Schadensersatzansprüche von Sozialversicherungen, in Folge von verursachten Personenschäden sind
mitversichert. In der private Haftpflichtversicherung sind Ansprüche unterhalb der mitversicherten Personen ausgeschlossen.

Regressansprüche von Trägern der Sozialversicherung, Sozialhilfe, privaten Krankenversicherungen sowie öffentlichen oder privaten Arbeitgebern sollten eingeschlossen sein.

Beispiel:
Im Privatbereich: Das Paar Frau K. und Herr L. lebt in eheähnlicher Gemeinschaft in Norddeutschland. Sie verbringen den Winter im Bayern, um dort ein paar Tage Skiurlaub zu genießen. Auf einer Skitour fährt der Mann vorweg und die Frau folgt ihm. Als der Mann plötzlich stürzt, kann die Frau nicht mehr stoppen und fährt direkt mit den Skiern in den Rücken ihres Partner. Hierdurch verletzt sie ihn. Ein Abtransport erfolgt per Hubschrauber. Der Mann verbringt mehrere Tage im ortsansässigen Krankenhaus. Die Krankenkasse stellt Regressansprüche bei Frau K. wegen Übernahme der entstandenen Kosten.


MIETSACHSCHÄDEN

Schäden an gemieteten Wohnräumen und sonstigen, zu privaten Zwecken gemietete Räume in Gebäuden, sind bis 1 Million Euro versichert. Ausgenommen sind Schäden, die auf Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung zurückzuführen sind.

Nicht jeder hat sein eigenes Wohneigentum. Viele Personen wohnen zur Miete in einer Wohnung oder in einem Haus. Doch auch zu anderen Zwecken werden Räume angemietet, z.B. wegen einer Geburtstagsfeier, Hochzeit.

Um im Falle eines Sachschadens an den Mieträumen abgesichert zu sein, sollten solche Schäden in der privaten Haftpflichtversicherung bis 1 Million Euro versichert sein.

Beispiel:
Mietwohnung: Durch herabfallende Zigarrenglut wird der Teppich beschädigt.
Angemieteter Partyraum: Beim ausgelassen feiern fällt eine Bierflasche herunter. Dabei wird der
Bodenbelag beschädigt.


SCHÄDEN AN FREMDEN, GEMIETETEN, GELIEHENEN SACHEN 

Sachschäden an fremden, gemieteten und geliehenen Sachen sind bis 500 EURO mitversichert.

In vielen Fällen leiht man sich Gegenstände, z.B. Videokamera beim Nachbarn. Oder es werden Sachen angemietet, z.B. Bohrmaschine beim Baumarkt. Schäden an fremden gemieteten oder geliehenen Sachen sind grundsätzlich in der Privathaftpflicht ausgeschlossen. Nach unserer Ansicht sollten solche Sachschäden bis mindestens 500 Euro im Versicherungsschutz eingeschlossen sein.

Beispiel:
Frau K. feiert ihren 60igsten Geburtstag in einem großen Kreis. Um die schönsten Momente der Feier aufzunehmen, leiht sich die Tochter von Frau K. beim Nachbarn die Videokamera aus. Doch diese fällt ihr leider herunter und wird dadurch irreparabel beschädigt. Der Nachbar fordert Schadenersatz bei der Tochter von Frau K.


ALLMÄHLICHKEITSSCHÄDEN 

Sachschäden, die durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlag entstehen, sind mitversichert. Als Allmählichkeitsschäden werden solche Sachschäden bezeichnet, die durch die allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen (z.B. Rauch, Ruß, Staub) entstehen.

Beispiel:
In einer Mietwohnung hat eine Pflanzenliebhaberin viele unterschiedliche Pflanzen stehen. Nach vielen Monaten steht ein berufsbedingter Umzug an. Erst jetzt bemerkt die Pflanzenliebhaberin, dass beim Gießen der Pflanzen manchmal Wasser über den Rand der Blumentöpfe getreten ist. Hierdurch wurde der Bodenbelag beschädigt, das Parkett ist aufgequollen.


VERLUST VON FREMDEN PRIVATEN SCHLÜSSELN

Bei Verlust von fremden Privatschlüsseln (z.B. Miethausschlüssel), werden die Kosten für die notwendige Auswechslung der Schlösser/ Schließanlagen übernommen.

Fast jeder besitzt fremde Privatschlüssel, u.a. Schlüssel zur Mietwohnung. Doch was passiert bei einem Verlust? Wer übernimmt die Kosten für eine Auswechslung der Schlösser bzw. Schließanlage?

Um sich hier gegen abzusichern, ist ein Einschluss des Verlustes von fremden privaten Schlüsseln in der privaten Haftpflichtversicherung notwendig.

Beispiel:
Herr M. hat seinen Schlüssel zur Mietwohnung verloren. Im Haus befinden sich nicht nur Mietwohnungen, sondern auch gewerbliche Betriebe (z.B. Arztpraxis). Aus Sicherheitsgründen ist ein Austausch der zentralen Schließanlage erforderlich.


GEWÄSSERSCHADENSRISIKO 

Schäden durch Umwelteinwirkung, z.B. durch Farben, Lacke, Heizöl, etc. mit einem einzelnen
Fassungsvermögen bis zu 100 Liter und einem Gesamtfassungsvermögen bis zu 1000 Liter, auf
Gewässer einschließlich Grundwasser, sind mitversichert.

Für Folgen aus Gewässerschaden bildet das Wasserhaushaltsgesetz (kurz: WHG) die gesetzliche
Haftungsgrundlage. Die Tankbesitzer haften automatisch, wenn gewässergefährdende Substanzen aus der Anlage in ein Gewässer gelangen und einen Schaden herbeiführen.

Nach unserer Meinung sollten Schäden durch Anlagen mit einem einzelnen Fassungsvermögen bis zu 100 Liter und einem Gesamtfassungsvermögen bis zu 1000 Liter in der privaten Haftpflichtversicherung
eingeschlossen sein.

Beispiel
Farbeimer mit Lackfarbe: Herr K. lagert in seinem Hobbyraum angebrochene Farbeimer mit Lackfarbe. Hiervon ist eines nicht richtig verschlossen und kippt zufällig um. Herr K. bemerkt dies erst nach einigen Tagen. Jedoch konnte in der Zwischenzeit die Lackfarbe in das Erdreich versinken.

Heizöltank: Herr K. besitzt einen Heizöltank im Keller. Als er das Leck im Heizöltank bemerkt, verschließt er es sofort. Jedoch konnte trotz dessen Heizöl in das Erdreich gelangen.


REITER ODER FAHRER FREMDER PFERDE ODER FUHRWERKE 

Hüter oder Reiter fremder Pferde, einschließlich des Führens und der Gebrauch von fremden
Pferdeführwerken zu privaten Zwecken, sind mitversichert.

Als Hüter oder Reiter fremder Pferde tritt in der Regel die Tierhalterhaftpflichtversicherung bei Schäden ein. Auch bei der Benutzung fremder Fuhrwerke ist dies der Fall. Doch was passiert, wenn keine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht. Hier sollte die private Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden können.

Beispiel
Hüten fremder Pferde: Frau B erklärt sich bereit das Pferd Ihres Bekannten in dessen Abwesenheit zu hüten. Als sie das Pferd zu Koppel führen möchte, tritt es plötzlich aus und beschädigt hierbei ein parkendes Auto.

Benutzung fremder Fuhrwerke: Herr K. möchte seinen Heiratsantrag in einem besonderen Rahmen verkündigen und überrascht hierzu seine Freundin mit einer romantischen Fahrt in einem Kutschwagen. Während der Fahrt beschädigt Herr K. ein geparktes Auto.


ALLGEMEINES GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sieht vor, „[…]dass niemand aufgrund seines Geschlechts, seiner Rasse oder ethnischer Herkunft, seiner Religion oder Weltanschauung, seines Alters, seiner sexuellen Identität oder aufgrund einer eventuell vorhandenen Behinderung benachteiligt werden darf“.

Um sich im Falle einer Diskriminierung rechtlich abzusichern, sollte ein Einschluss von Streitigkeiten nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ohne jeglichen Beitragszuschlag in Ihrer Rechtsschutzversicherung gegeben sein.

Beispiel
Ihre Tochter wird an Ihrer Lehrstelle mit frauenfeindlichen Bemerkungen diskriminiert.


HÜTEN FREMDER HUNDE

Bei vorübergehender Beaufsichtigung fremder Hunde, sind durch diese verursachten Schäden
mitversichert.

Als Hüter fremder Hunde tritt in der Regel die Tierhalterhaftpflichtversicherung bei Schäden ein. Doch
was passiert, wenn keine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht. Hier sollte die
private Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden können.

Beispiel:
Frau B erklärt sich bereit den Hund Ihres Bekannten in dessen Abwesenheit zu hüten. Als sie die
restlichen Vorbereitungen für die anstehende Grillfeier am Abend erledigt, entwischt der Hund durch das versehentlich offene Gartentor. Auf der Straße beißt der Hund in das Bein einer Passantin.


WINDSURFRISIKO

Schäden, die durch die Nutzung eigener, geliehener oder gemieteter Surfbretter verursacht werden, sind mitversichert.

Im Urlaub an der Küste wird das eigene Surfbrett herausgeholt oder ein fremdes Surfbrett gemietet bzw. geliehen. Bei der Nutzung von Surfbrettern können Schäden verursacht werden. Nach unserer Meinung sollte deswegen ein Einschluss in der privaten Haftpflichtversicherung bestehen.

Beispiel:
Das Paar M. genießt im Sommer die Nordseeküste. Hier sind ein paar Surfer unterwegs. Das Paar M. überlegt sich ein Surfbrett zu leihen, um ebenso die Wellen zu reiten. Doch bei einem Wendemanöver prallt Herr M. mit einem anderen Surfer zusammen. Der andere Surfer verletzt sich hierbei, das fremde Surfbrett wird ebenfalls beschädigt.


TÄTIGKEITEN ALS TAGESMUTTER

Bei nicht gewerbsmäßiger Betreuung von Kindern, sind Schäden, die diese verursachen oder gar selbst erfahren, mitversichert.
Nicht nur die Eltern haften für ihre minderjährigen Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Auch Tagesmütter haften für die Schäden, welche von ihrem minderjährigen Tageskind verursacht wurde.
Deshalb ist es wichtig, dass die gesetzliche Haftpflicht für Tagesmütter in deren privaten Haftpflichtversicherung integriert ist.

Zu beachten:
Einige Versicherer bieten sogar den Haftpflichtschutz für Tagesmütter an, wenn sie diesem im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen.

Beispiel:
Verletzung des Tageskindes: Frau K. betreut täglich das minderjährige Kind einer Bekannten. Hierfür erhält sie ein geringfügiges Entgelt. Kurz vor der Weihnachtszeit bastelt Frau K. mit dem Kind Weihnachtsschmuck. Hierbei verletzt sich das Kind mit der Schere. Die Eltern fordern Schadenersatz von der Tagesmutter.

Verursachter Schaden durch ein Tageskind: Frau M. betreut täglich die beiden minderjährigen Kinder einer Bekannten. An einem schönen Sonnentag geht sie mit den Kindern zu einem Spielplatz. Dort spielen die beiden Kinder mit anderen Kindern. Hierbei verletzt das eine zu betreuende Kind unbeabsichtigt einen fremden Jungen mit seiner Schaufel.


BAUHERREN

Das Bauherrenrisiko gilt auch für Schäden, die auf Grundstücken oder Baustellen passieren, obwohl die Bauherren keine direkte Schuld trifft. Das Bauherrenrisiko wird mit 100.000 EURO Bausumme
mitversichert.

Das eigene Wohnhaus stellt eine wichtige Komponente im Leben dar. Es ist ein wichtiger Rückzugspunkt. Wertsteigerungen des Wohnhauses durch bauliche Maßnahmen sind möglich, z.B. Anbau eines Wintergartens.
Ein Bauherr haftet auch für Schäden, die auf dem Grundstück oder der Baustelle passieren, obwohl ihn direkt keine Schuld trifft. Um hierdurch nicht den Versicherungsschutz einzuschränken, sollte ein Bauherrenrisiko bis zu 100.000 Euro in der Privathaftpflicht versichert sein.

Beispiel
Der Bauherr G. erweitert sein Haus um einen Wintergarten. Ein Freund des Bauherren besichtigt den Rohbau. Hierbei verletzt sich der Freund wegen unzureichender Absicherung des Rohbaus.


DELIKTUNFÄHIGEKINDER

Kinder bis zum 7. Lebensjahr sind grundsätzlich nicht für ihr Handeln verantwortlich.

Ab dem 7. Lebensjahr, bzw. 10. Lebensjahr (im Straßenverkehr) bis zum 18. Lebensjahr sind Kinder ,
bzw. Jugendliche nur beschränkt deliktsfähig, d.h., sie sind nur dann für eine schädigende Handlung
verantwortlich, wenn sie bei der Vornahme der Handlung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit
erforderliche Einsicht hatten.

In diesen Fällen entfällt die Prüfung der Aufsichtspflichtverletzung.
Den Hinweis „Eltern haften für Ihre Kinder“ ist hinreichend bekannt. Die Haftung tritt erst dann ein, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Wenn ein Schaden durch ein minderjähriges Kind verursacht wurde und die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, sind die Eltern nicht für den Schaden ersatzpflichtig.

Beispiel:
Eine Mutter ist mir ihrem minderjährigen Kind, das auf ihrem Dreirad unterwegs ist, auf dem Weg zu einem Spielplatz. Das Kind beschädigt mit dem Dreirad ein parkendes Auto.


EHEPARTNER/LEBENSGEFÄHRTE UND DESSEN KINDER

Ehepartner, Lebensgefährten, einschließlich seiner Kinder gelten als mitversichert.

Neben dem Versicherungsnehmer sollten weitere Personen, die mit ihm in einer häuslichen Gemeinschaft wohnen, von dem Versicherungsschutz in der privaten Haftpflichtversicherung profitieren.

Hierunter fallen unter anderem: Der Ehepartner oder Lebensgefährte, minderjährige Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), volljährige Kinder bis zum Abschluss der Erstausbildung.


VOLLJÄHRIGE KINDER

Volljährige Kinder, die nach der Ausbildung arbeitslos sind, sind mitversichert, sofern sie unverheiratet sind und zu Hause wohnen.

Es sollten volljährige Kinder nach Abschluss der Erstausbildung den Versicherungsschutz der
private Haftpflichtversicherung der Eltern genießen können. Die Voraussetzung hierfür sollte sein: unverheiratet, in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer und vorübergehende Arbeitslosigkeit.


GEFÄLLIGKEITSHANDLUNGEN

Gefälligkeitshandlungen sind, wer eine Leistung zu Gunsten einer anderen Person ohne Zahlung eines Entgelts oder einer anderweitigen Gegenleistung erbringt. Entsteht bei einer Gefälligkeitshandlung ein Schaden ist dieser ohne Selbstbeteiligung bis 10.000 Euro versichert.

Im Alltag kommt es häufig zu Gefälligkeitshandlungen, für die kein Entgelt vereinbart wurde. Hierunter fällt z.B. die freundschaftliche Hilfestellung beim Umzug. Jedoch kann derjenige, der die Gefälligkeitshandlung durchführt, einen Haftpflichtschaden verursachen. Deswegen ist es wichtig, dass die private Haftpflichtversicherung bis zu einer Entschädigungssumme von 10.000 Euro in Anspruch genommen werden kann.

Beispiel:
K. hilft seinen Freund beim Umzug. Als K. ein Umzugskarton nach unten trägt, verliert er das Gleichgewicht und lässt den Karton aus Reflex, um sich selbst abzufangen, fallen. Die Gegenstände im Umzugskarton werden hierdurch irreparabel beschädigt.


VERLUST VON BERUFLICHEN SCHLÜSSELN

Bei Verlust von beruflichen genutzten Schlüsseln, werden die Kosten für die notwendige Auswechslung der Schlösser / Schließanlagen bis 40.000 EUR übernommen.

Fast jeder Angestellter besitzt beruflich genutzte Schlüssel bzw. Codekarten. Doch was passiert bei einem Verlust? Wer übernimmt die Kosten für eine Auswechslung der Schlösser bzw. Schließanlage? Um sich hier gegen abzusichern, ist ein Einschluss des Verlustes von fremden privaten Schlüsseln in der privaten Haftpflichtversicherung notwendig.

Beispiel:
Herr M. hat seine Codekarte zum Zugang in die Firma verloren. Der Arbeitgeber sperrt sofort die Codekarte und stellt eine Ersatzkarte aus. Hierfür fordert der Arbeitgeber die entstandenen Kosten bei Herrn M. ein.


INTERNETRISIKO

Schäden aus der privaten Nutzung von Internet oder Email, wie dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten (z.B. im Internet, per Email oder mittels Datenträger) sind versichert.
Hierunter fallen auch bspw. Löschung, Veränderung von Dateien bei Dritten durch Computer-Viren sowie die Kosten zur Wiederherstellung der veränderten Dateien.In der heutigen modernen Zeit hat fast jeder einen Zugang zum Internet. Viele Angelegenheiten werden online oder per Email geregelt. Hierdurch sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus der privaten Nutzung von Internet oder Email, z.B. der Austausch, die Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten möglich.

Beispiel:
Herr T. informiert sich im Internet über mögliche Reisemöglichkeiten im Sommer mit seinen Freunden. Die Informationen lädt er herunter und schickt diese seinen Freunden zu. Beim Herunterladen gelangt einComputervirus auf seinen Rechner. Diesen verschickt er unbewusst an seine Freunde. Der Rechner des HerrnT. und seiner Freunde wird durch das Computervirus lahm gelegt.


EHRENAMTLICHE TÄTIGKEITEN

Versichert ist eine nicht hoheitliche ehrenamtliche Tätigkeit und unentgeltliche Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen Engagements. (z.B. Verein, Jugendarbeit, Bürgerinitiative etc.)

Die Freizeit verbringen viele Personen mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Sie engagieren sich sozial ohne dafür ein Entgelt zu erhalten. Hierunter fällt z.B. Mitarbeit in der Kirche, Jugendarbeit, Vereine, Bürgerinitiative.
Im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit können Haftpflichtschäden verursacht werden. Deshalb ist es nach unserer Meinung wichtig, dass Haftpflichtschäden während einer ehrenamtlichen Tätigkeit versichert sind.

Beispiel:
Frau Z. ist ehrenamtlich bei der Kirche tätig. Aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit als Psychologin besucht sie hilfsbedürftige Personen im Krankenhaus und steht ihnen als Seelsorgerin zu Verfügung. Während eines solchen Krankenbesuches beschädigt sie das Krankenbett eines Patienten.


BEITRAGSBEFREIUNG BEI ARBEITSLOSIGKEIT UND ARBEITSUNFÄHIGKEIT

Beim Vorliegen einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit und unverschuldeter Arbeitslosigkeit wird der Vertrag beitragsfrei fortgeführt.

Eine unverschuldete Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit kann jeden treffen. Um auch während der
Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit vorerst Versicherungsschutz in der privaten Haftpflichtversicherung genießen zu können, ist eine Beitragsbefreiung inklusive vollem Versicherungsschutz vorteilhaft.

Die Dauer sollte auf einen bestimmt Zeitraum eingeschränkt sein. Aus unserer Sicht sind 12 Monate Beitragsbefreiung inkl. vollständigen Versicherungsschutzes angemessen.


INNOVATIONSKLAUSEL

Künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten automatisch und ohne Erhebung eines Mehrbeitrages. Durch den Einschluss einer Innovationsklausel passt sich der Versicherungsschutz automatisch an die aktualisierten Versicherungsbedingungen an. Hierunter fallen auch Erweiterungen des Versicherungsschutzes. Ein Mehrbeitrag sollte nicht erhoben werden.

Was aber leistet der Privat-Haftpflichtversicherer?


Eine Private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherten und seine Familie vor Schadenersatzansprüchen. Die Versicherung leistet nicht alleine für den materiellen Schaden einen bloßen Ersatz, sondern sie prüft, ob eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht und wenn ja, in welcher Höhe.

Weiterhin prüft sie, ob der Anspruch begründet ist und dann übernimmt sie:

  • die Kosten der Wiederherstellung bzw. des Ersatzes der beschädigten Gegenstände
  • die Kosten für Folgeschäden zum Beispiel einen Nutzungsschaden
  • bei Personen, die verletzt wurden:
  • Bergungskosten
  • Behandlungskosten
  • Verdienstausfall
  • und oft auch Schmerzensgeld oder bei bleibenden Schäden, eine lebenslange Rente
Die unberechtigten Ansprüche werden durch Haftpflichtversicherer abgewehrt

„passiver Rechtsschutz“
Die Private Haftpflichtversicherung wehrt auch die Schadenansprüche ab, die nicht begründet sind.

Wenn es in so einem Fall zum Rechtsstreit mit der geschädigter kommt, der Anspruch auf Schadenersatz stellt, führt der Haftpflichtversicherer den Prozess und trägt die damit verbundenen Kosten, somit bietet der Haftpflichtversicherer bei unberechtigten Haftungsansprüchen eine Art „passiven“ Rechtsschutz.

Die sogenannte Benzin-Klausel


Jegliche Schäden, die bei einer Verwendung eines Autos, Motorrads, Mofas oder Ähnlichem verursacht werden, sind nicht durch die Private Haftpflichtversicherung geschützt. Für Kraftfahrzeuge gibt es bereits eine gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung. Ob ein Schaden bei der Verwendung eines Kraftfahrzeugs verursacht wurde oder nicht, lässt sich im Einzelfall nicht immer einfach beantworten.
Ausnahme: Arbeitsfahrzeuge wie Aufsitzrasenmäher oder Schneeräumgeräte bis 20 km/h Höchstgeschwindigkeit benötigen keine Kfz-Haftpflichtversicherung, sondern werden ebenfalls von der Privaten Haftpflichtversicherung erfasst.


In welchen Situationen gilt der Versicherungsschutz


Im Straßenverkehr

Jedes Jahr gibt es im Straßenverkehr viele Personen und Sachschäden. Verursacher sind oft Radfahrer, Fußgänger oder Skater: schnell noch bei roter Ampel über die Straße laufen oder unachtsam mit dem Skateboard über die Kreuzung rasen. Muss dadurch ein Auto ausweichen und beschädigt zum Beispiel geparkte Fahrzeuge, wird das teuer.

Die Privat-Haftpflichtversicherung schützt vor allem die Haftungsrisiken als Fußgänger, Radler, Rollschuh- oder Skateboardfahrer. Ebenfalls wer einen Elektronrollstuhl (bis 6 km/h) benötigt, ist geschützt.

Eltern mit Kindern

Auch die aufsichtspflichtigen Eltern minderjähriger Kinder sind geschützt:

Ein Beispiel: Die sechs Jahre alte Tochter des Versicherten spielt mit einem Feuerzeug, entfacht aus Versehen ein Feuer, das Mehrfamilienhaus brennt ab und zwei Nachbarn werden schwer verletzt.
In so einem Fall zahlt die Private Haftpflichtversicherung

Wenn Gefahr vom Haus und Wohnung ausgeht

Die Private Haftpflichtversicherung schützt die Mieter und die Bewohner eines Einfamilienhauses vor Gefahren, die vom Gebäude und dem Grundstück ausgehen. Zum Beispiel wenn:

  • Bäume parkende Autos beschädigen oder
  • Ziegel, Eiszapfen oder Ähnliches Passanten verletzen.

Die Private Haftpflichtversicherung kann dann eingesetzt werden, wenn die Bewohner für die entstandenen Schaden haftbar gemacht werden können, weil sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind.

Wenn im Winter das Schneeräumen ansteht

Die Eigentümer sind in der Regel für das Schneeräumen auf den Gehwegen und auf der anliegenden Grundstücke verantwortlich. Viele Eigentümer übertragen diese Pflicht in dem Mietvertrag auf die Mieter. Wenn ein Mieter die übertragene Pflicht nicht rechtzeitig nachkommt und jemand stürzt und sich verletzt, wird er für seine Vernachlässigung haftbar gemacht
Hier zahlt die Private Haftpflichtversicherung.

Haftpflichtversicherung beim Sport und in der Freizeit

Die Verletzung einer anderen Person beim Skifahren oder Beschädigungen, die durch Fußball auf der Straße entstehen und dessen Folgekosten werden von der Privaten Haftpflichtversicherung

Eine Teilnahme an Autorennen ist nicht versichert.

Private-Haftpflichtversicherung im Ausland

Die Privat-Haftpflichtversicherung schützt weltweit – bei Schäden

  • im Urlaub
  • im Ferienhaus
  • während eines Besuchs im Ausland
Übrigens: Der weltweite Schutz gilt für das mitversicherte Kind, das als Austauschschüler im Ausland studiert. 

Voraussetzung: Der Auslandsaufenthalt ist vorübergehend. Bei längerer Abwesenheit sind gesonderte Vereinbarungen erforderlich.

Worauf du bei der Haftpflichtversicherung achten solltest


Freundschaftsdienste und Gefälligkeiten

Achten Sie darauf, dass Sie solche Dienste bei dem Abschluss eines Haftpflichtversicherungsvertrages versichern lassen, da diese Dienste werden üblicherweise erst einmal nicht ersetzt.
Bestes Beispiel dafür ist der Wohnungsumzug: Lässt ein Freund aus Versehen den teuren Fernseher fallen, gehen viele Gerichte davon aus, dass die Haftung stillschweigend ausgeschlossen wurde.
Denn anderenfalls wäre der Helfer höchstwahrscheinlich nicht bereit gewesen, seinem Freund zu helfen.

Eltern mit Kindern

Auch die aufsichtspflichtigen Eltern minderjähriger Kinder sind geschützt:

Ein Beispiel: Die sechs Jahre alte Tochter des Versicherten spielt mit einem Feuerzeug, entfacht aus Versehen ein Feuer, das Mehrfamilienhaus brennt ab und zwei Nachbarn werden schwer verletzt.
In so einem Fall zahlt die Private Haftpflichtversicherung

Wenn Gefahr vom Haus und Wohnung ausgeht

Die Private Haftpflichtversicherung schützt die Mieter und die Bewohner eines Einfamilienhauses vor Gefahren, die vom Gebäude und dem Grundstück ausgehen. Zum Beispiel wenn:

  • Bäume parkende Autos beschädigen oder
  • Ziegel, Eiszapfen oder Ähnliches Passanten verletzen.

Die Private Haftpflichtversicherung kann dann eingesetzt werden, wenn die Bewohner für die entstandenen Schaden haftbar gemacht werden können, weil sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind.

Wenn im Winter das Schneeräumen ansteht

Die Eigentümer sind in der Regel für das Schneeräumen auf den Gehwegen und auf der anliegenden Grundstücke verantwortlich. Viele Eigentümer übertragen diese Pflicht in dem Mietvertrag auf die Mieter. Wenn ein Mieter die übertragene Pflicht nicht rechtzeitig nachkommt und jemand stürzt und sich verletzt, wird er für seine Vernachlässigung haftbar gemacht
Hier zahlt die Private Haftpflichtversicherung.

Haftpflichtversicherung beim Sport und in der Freizeit

Die Verletzung einer anderen Person beim Skifahren oder Beschädigungen, die durch Fußball auf der Straße entstehen und dessen Folgekosten werden von der Privaten Haftpflichtversicherung

Eine Teilnahme an Autorennen ist nicht versichert.

Wer ist in der Haftpflichtversicherung versichert?


Die Private Haftpflichtversicherung 
Versicherungsnehmer

Die Private Haftpflichtversicherung schützt vorab den Versicherungsnehmer.
Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner und hat damit alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag.

Ehepartner/Lebenspartner

Auch wenn keine Ehe geschlossen wurde, kann der Versicherungsschutz in der Regel auf den Lebenspartner erweitert werden. Dafür muss der Name des Partners in den Vertrag übernommen werden.

Kinder, Haushalts-/Gartenhilfen oder Babysitter

Sie sind im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Regel über die Haftpflichtversicherung ihrer Auftraggeber (der versicherten Familie) geschützt.

Ein Beispiel:
Passt der Babysitter gerade auf die Kinder auf und schädigt dabei durch Nachlässigkeit einen Nachbarn, zahlt die Versicherung der Familie.

Todesfall

Der Versicherungsschutz bleibt bis zur nächsten Zahlung des laufenden Haftpflichtversicherungsbeitrages für die Angehörige bestehen, wenn der Versicherungsnehmer stirbt.

Wird der nächste Beitrag vor der Fälligkeit durch den überlebenden Partner gezahlt, wird die Versicherung automatisch weitergeführt.

so schützt du deine kinder


Ein Fußball kann schnell im Schaufenster landen, wenn Kinder auf der Straße spielen oder ein Fahrradfahrer aus Versehen ein Fußgänger anfährt. Die Folgen daraus und wer für den Schaden haftet und welche Kriterien hierfür wichtig sind und was man sonst noch wissen sollte, erfahren Sie wie folgt:

Gesetzliche Aufsichtspflicht

Kraft Gesetzes besteht eine Aufsichtspflicht für Eltern, Lehrer an Schulen und Ausbilder. Diese gesetzliche Aufsichtspflicht ist nicht vom Einverständnis der Aufsichtspflichtigen abhängig.


Vertragliche Aufsichtspflicht

Eine Aufsichtspflicht wird durch eine entsprechende Vereinbarung übertragen.
Beispiel:

  • an Träger einer Betreuungseinrichtung
  • Erzieher, Vereine oder Babysitter
Hierbei ist kein schriftlicher Vertrag erforderlich und der beidseitige Wille ist für die Übertragung/ Übernahme der Aufsichtspflicht entscheidend.

Gefälligkeitsaufsicht

Aufsichtspflicht wird nicht übernommen, wenn ein Kind ohne Bezahlung und nur aus Gefälligkeit beaufsichtigt wird.
Das bedeutet: Im Schadenfall muss der Nachbar oder die Oma in der Regel nicht haften.

Wie lange sind Kinder über die Eltern in der Haftpflichtversicherung mitversichert?

Sobald die Eltern eine Private Haftpflichtversicherung abschließen und Kinder im Haus haben, sind diese Kinder über die Eltern mitversichert und solange sie nicht volljährig sind.
Der Versicherungsschutz über die Eltern wird aber enden, wenn sie heiraten. Die Kindern sind aber solange unabhängig von dem Alter mit versichert, solange das Kind:

  • zur Schule geht.
  • seine erste Berufsausbildung (Lehre oder Studium) macht.
  • sich in den üblichen Wartezeiten zwischen den Ausbildungsabschnitten befindet.


Ausbildung und Freiwilligendienst

Für Rechtsreferendare und Lehramtsanwärter endet der Haftpflichtversicherungsschutzin der Regel mit dem ersten Staatsexamen. Absolvieren Sohn oder Tochter einen Bundesfreiwilligendienst (Dauer in der Regel 12 Monate), bleibt der Versicherungsschutz über die Private Haftpflichtversicherung der Eltern bestehen.


Ab welchem Alter haften Kinder?

Das Alter des Kindes und wie der Schaden verursacht wurde, ist eine entscheidende Rolle bei einer Haftungsfrage:

  • Ein Kind, das siebente Lebensjahr nicht vollendet hat, ist für einen Schaden, den es einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.
  • Ist das Kind älter als sieben Jahre, entfällt die Haftung des Kindes nur, wenn im Schadenfall die erforderliche Einsicht fehlte (§ 828 BGB) – das heißt: Wenn das Kind die Gefährlichkeit seiner Handlung nicht erkennen konnte. Das Kind, das den Schaden verursacht hat, bzw. dessen gesetzliche Vertreter müssen das im Einzelfall nachweisen.
Sonderfall Straßenverkehr:
Jüngere Kinder sind psychisch und körperlich noch nicht in der Lage, komplexe Situationen im
Straßenverkehr zu verstehen und richtig einzuschätzen. Hier können Kinder deshalb erst ab zehn
Jahren zur Verantwortung gezogen werden (§ 828 BGB), zum Beispiel wenn sie einen Unfall
verursacht haben. Das gilt nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aber nur bei Unfällen im bewegten Straßenverkehr. Das heißt: Ein 9-Jähriger, der ein parkendes Auto
beschädigt, haftet durchaus.


Aufsichtspflichten der Eltern

Nicht nur das Kind als eigentlicher Schadenverursacher kann ersatzpflichtig gemacht werden. Auch die Personen, die Aufsicht über das Kind hatten, können haften: Eltern, Großeltern, Pflegeeltern, Kindermädchen, Lehrer etc. Und zwar, wenn sie nicht richtig auf das Kind aufpassen (die Aufsichtspflicht verletzen) und das Kind einen Schaden verursacht. Wann genau die Aufsichtspflicht verletzt wird, lässt sich nicht pauschal beantworten und hängt vom Einzelfall ab:

Nach § 832 BGB muss derjenige, der kraft Gesetzes oder Vertrags die Aufsicht über eine Person hat, den Schaden ersetzen, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt.

Stellt sich heraus, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, müssen sie haften. In diesem Fall tritt der Haftpflichtversicherer der Eltern für den Schaden ein.

Spezielle Haftpflichtversicherungsverträge für besondere Risiken


HALTUNG ALS TIERHALTER

Der Besitzer eines Tieres haftet über die Sogenannte Gefährdunghaftung, wenn sein Tier einen Menschen angreift und verletzt, tötet oder einen Sachschaden verursacht. Auch, wenn dieser Schaden ohne den Besitzer entstanden ist.

Das gilt nicht für:

  • Haustiere, die aus beruflichen Gründen gehalten werden.
  • Schäden, die Katzen, Meerschweinchen, Wellensittiche etc.
mit ihren Krallen, Zähnen, Schnäbeln verursachen. Diese sind durch die Private Haftpflichtversicherung des Halters gedeckt.
Für Pferde, Ponys, Esel und Hunde muss eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Sie gilt auch für Tiere, die zu landwirtschaftlichen/gewerblichen Zwecken gehalten werden, zum Beispiel Rinder, Schafe, Schweine, Hühner oder Bienen. Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist ein Oberbegriff. Darunter fallen die Hundehalter- und die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung, die sich jeweils auf das konkrete Tier beziehen.


PFERDEHALTERHAFTPFLICHTVERSICHERUNG

Pferdebesitzer benötigen eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Wer auf dem geliehenen Pferd einer Reitschule oder eines Freundes ausreitet, ist durch diese geschützt; zum Beispiel wenn das Pferd scheut und dabei jemanden verletzt. Nicht unter den privaten Haftpflichtversicherungsschutz fallen Haftungsansprüche vom Besitzer des Pferdes, wenn das Tier zum Beispiel nach dem Ausritt lahmt.


GEFÄHRDUNGSHAFTUNG

Der Hundehalter oder Autofahrer haftet für Schäden durch seinen Hund oder sein Auto, Wenn Gefährdungshaftung vorliegt und die Gefährdung ohne deren Mitwirkung entstanden sind.
Man spricht hier von bestimmten, erlaubten Tätigkeiten, die eine Gewisse Gefahr für die Umgebung bringen.

Haftpflichtschutz für Haus und Grund


Sicherheit für Bauherren und Vermieter

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung ist erforderlich für alle, die sich noch in der Bauphase befinden oder die, ihre Immobilie nicht selbst nutzen, sondern vermieten. Denn auch in diesen Fällen ist der Eigentümer dafür verantwortlich, dass Dritte keinen Schaden nehmen.
Diese Versicherung zahlt, wenn Passanten gefährdet oder verletzt werden – zum Beispiel durch eine lose Gehwegplatte, vereiste Bürgersteige oder herabfallende Dachziegel.


Wer genau braucht eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

  • Besitzer/Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
  • Vermieter von Einfamilienhäusern
  • Besitzer/Eigentümer unbebauter Grundstücke
  • Besitzer/Eigentümer von Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnungen
    (Versicherungsschutz durch die Private Haftpflichtversicherung besteht nämlich nur, wenn das Einfamilienhaus bis auf drei Räume vom Versicherungsnehmer selbst genutzt wird.)
  • Wohnungseigentümer von Gebäuden, die für eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern errichtet worden sind. (Die Private Haftpflichtversicherung des Wohnungseigentümers deckt nur die Gefahren, die von der Wohnung, dem zugehörigen Kellerraum und dem eventuell vorhandenen abgegrenzten Parkplatz ausgehen.)


Bauherrenhaftpflichtverischerung

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung ist für alle wichtig, die ein neues Eigenheim oder Mehrfamilienhaus bauen. Auch für alle Hauseigentümer, die eine umfangreiche Umbauten, wie eine Erweiterung der Stockwerke planen, müssen diese Versicherung abschließen. Weiterhin ist diese Versicherung wichtig, wenn neue Heizanlage eingebaut werden sollte oder Wärmedämmung für das ganze notwendig ist. Ähnliche große Bauvorhaben wie:

  • Umfangreich Umbauten an bereits bestehenden Häusern
  • Grundlegende Sanierungen an Mehrfamilienhäuser
  • Umfassende Modernisierungen
  • Neubau eines Eigenheims oder Mehrfamilienhauses

Auch wenn Sie den Bau von einem Architekten planen und begleiten lassen oder wenn ein Bauunternehmen den Auftrag von Anfang bis Ende durchführt, sind Sie von der Haftungspflicht im Schadenfall nicht ohne weiteres entbunden. Laut BGB haften der Bauherr, Architekt und Bauunternehmer gesamtschuldnerisch.
Daher muss der Bauher überprüfen, ob alle von den genannten Personen gebotenen Sicherheitsmaßnahmen vorgenommen wurden. Eine regelmäßige Kontrolle der beteiligten Firmen ist immer notwendig. Bei einer fahrlässigen Kontrolle, haftet der Bauherr in voller Höhe. (Insolvenz der Baufirma oder Regressanspruch des Bauunternehmens)
Bereits vom ersten Spatenstich an haftet der Bauherr für Schäden, die andere Personen im Zusammenhang mit dem Bau erleiden; zum Beispiel wenn:

  • ein Passant von umstürzenden/herabfallenden Teilen verletzt wird.
  • das Nachbarhaus beschädigt wird.
  • ein Auto zertrümmert wird.
  • ein Kind in eine Baugrube fällt.
Eine persönliche Kontrolle der Baustelle ist von Seiten des Bauherrn und von Seiten des Unternehmers sehr wichtig, um die ausgehenden Gefahren zu vermeiden oder schnellstens zu beseitigen.


Risiko von Öltanks


Wer mit Öl heizt, trägt eine große Verantwortung. Öltanks haben oft ein Fassungsvermögen von
mehreren Tausend Litern. Sickert Öl aus den Tanks und verseucht das Grundwasser, können die
Rettungsmaßnahmen und die Folgeschäden schnell mehrere 100.000 Euro kosten – und die Existenz des Besitzers bedrohen. Deshalb ist eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung unverzichtbar.
Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung kommt auf, wenn:

  • Öl aus undichten Tanks entweicht und das Grundwasser verseucht.
  • beim Befüllen durch das Tankfahrzeug Öl ins Erdreich sickert
denn auch bei nur geringen Mengen kann der Austausch des Erdreichs hohe Kosten verursachen.

§ 89 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)

Dieser Paragraph regelt die Haftung für Folgen aus Gewässerschäden: Gelangt ein gewässerschädlicher Stoff aus einem Öltank – oder einer ähnlichen Anlage – in ein Gewässer, haftet der Inhaber des Öltanks; auch ohne Verschulden und in unbegrenzter Höhe.

Welche Leistungen sollte eine Privat Haftpflichtversicherung haben und welche Versicherungssumme sollte man vereinbaren


Allmählichkeitsschäden
Alle Schäden in Wohnungen und Häusern, die durch Feuchtigkeit, Ruß, Rauch oder Staub im Laufe der Zeit entstehen, sollten mindestens bis zu einer Höhe von 5 Millionen Euro gedeckt sein. Der Versicherer zahlt zum Beispiel für die Erneuerung einer Wasserleitung, die der versicherte Mieter versehentlich gebohrt hat und mit der Zeit austretendes Wasser einen Schaden an der Wand verursacht hat.

Computer
Schäden an fremden Computern, die der Versicherte zum Beispiel durch unbeabsichtigt übertragene Computerviren verursacht, sollten zumindest bis zu einer Höhe von 50 000 Euro versichert sein.

Hüten fremder Hunde und Pferde
Der Schutz sollte beim Hüten fremder Hunde und Pferde – unabhängig von der Rasse – bis mindestens 5 Millionen Euro gelten. Die Versicherung greift beispielsweise, wenn jemand auf den Hund seines Nachbarn aufpasst. Beißt der Hund in dieser Zeit ein Kind, könnte der Hundesitter für den Schaden haftbar gemacht werden, selbst wenn ihn keinerlei Schuld trifft. Gleiches gilt für jemanden, der die Tochter von Freunden zum Ponyhof fährt. Hält er dort kurz das Pony, dieses büxt aus, läuft auf die Straße und verursacht einen Verkehrsunfall, kann der Schaden groß sein.

Schutz im Ausland
Der gesamte Versicherungsschutz sollte auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts in voller Höhe gelten – mindestens drei Jahre innerhalb der Europäischen Union und ein Jahr weltweit. Auch das Mieten einer Ferienwohnung im Ausland sollte in den Schutz einbezogen sein.

Häusliche Abwässer
Die Versicherung sollte Schäden durch häusliche Abwässer bis mindestens 5 Millionen Euro übernehmen. Solche Schäden entstehen beispielsweise durch ein verstopftes Rohr oder einen geplatzten Waschmaschinenschlauch.

Mietsachschäden
Der Versicherte muss als Mieter abgesichert sein. Der Schutz muss sowohl in der eigenen Mietwohnung gelten als auch in einer gemieteten Ferienwohnung, einem Ferienhaus oder einem gepachteten Schrebergarten. Schäden von mindestens 300 000 Euro sollten versichert sein. Aber Vorsicht: Glasschäden und Schäden an Heizungsanlagen sind vom Schutz grundsätzlich ausgeschlossen.

Gewässergefährdende Substanzen
Versichert sein müssen Schäden durch gewässerschädigende Stoffe in haushaltsüblichen Mengen. Lösungsmittel, die beispielsweise im Keller gelagert sind und auslaufen, können enorme Schäden im Grundwasser anrichten. Der Schutz sollte mindestens bis zu 5 Millionen Euro reichen.

Vorsorgeversicherung
Risiken, die nach Abschluss des Vertrags neu entstehen, sollten im Rahmen der bestehenden privaten Haftpflichtversicherung mit mindestens 3 Millionen Euro pauschal und 50 000 Euro für Vermögensschäden versichert sein. Ein neues Risiko kann beispielsweise eine Immobilie sein, die sich eine Familie anschafft und für die eigentlich eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtpolice nötig ist. Entsteht ein Schaden, noch bevor die Familie die spezielle Eigentümerversicherung abschließt, springt dann doch noch die private Haftpflichtversicherung ein.

Was kostet eine Haftpflichtversicherung


Je nach Versicherer, liegen die Preise für eine private Haftpflichtversicherung zwischen 40 und 120 Euro pro Jahr. Natürlich spielt hier der Umfang des Versicherungsschutzes eine wesentliche Rolle. Wenn bestimmte Zusatzleistungen in dem Schutz enthalten sein sollen, wie beispielsweise die Mitversicherung von Schlüsselschäden oder wenn man eine höhere Versicherungssumme wählt, ist auch der Beitrag höher. Zudem beeinflusst die gewählte Selbstbeteiligung im Schadensfall den Preis der Haftpflichtversicherung! Tarife mit einer Selbstbeteiligung sind meist günstiger als solche ohne Selbstbeteiligung.

Die private Haftpflicht zahlt nicht für:


  • Verletzungen, die Sie selbst am eigenen Körper versehentlich verursachen
  • von Familienmitgliedern untereinander vorsätzlich verursachte Schäden,
  • Schäden aus strafbaren Handlung,
  • Geldstrafen und Schäden durch Vertragspflichtverletzungen,
  • Schäden, die durch Kfz-Haftpflichtversicherung abdeckt werden,
  • Schäden, die Sie in Ihrem Firma oder Betrieb verursachen.

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