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Krankenversicherung – Kind privat oder gesetzlich versichern?

Wie versichere ich mein Kind richtig? Diese Frage stellen sich viele angehende Eltern. Was Sie beachten sollten und welche Maßnahmen Sie ergreifen müssen, wird in diesem Artikel ausführlich erläutert!

Kind privat oder gesetzlich versichern?


Eltern können nur bedingt mitbestimmen, ob sie ihr Kind privat oder gesetzlich versichern wollen. In der Regel wird das Kind bei dem Partner mit dem höchsten Einkommen krankenversichert. Sind beide Eltern gesetzlich krankenversichert, so kommt auch das Kind automatisch und beitragsfrei in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung von einem Elternteil. Ähnlich verhält es sich, wenn beide Eltern eine private Krankenversicherung abgeschlossen haben.

In diesem Fall kann das Kind nicht gesetzlich versichert werden und wird dann bei einem Elternteil in dessen privaten Krankenversicherung mitversichert. Alternativ können die Eltern aber auch einen anderen privaten Versicherer für ihr Kind aussuchen. Aber anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung müssen alle Versicherte, auch Kinder, kostenpflichtig privat versichert werden. Anders sieht es jedoch aus, wenn ein Elternteil privat versichert und das andere Elternteil gesetzlich versichert ist. Dann gilt es abzuwägen, ob sich eine private Krankenversicherung für das Kind lohnt und wie viel diese kostet. Denn besonders, wenn mehrere Kinder im Haushalt wohnen, kann eine private Krankenversicherung schnell ins Geld gehen.

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Sollten Eltern ihr Kind privat oder gesetzlich versichern?


Wenn ein Kind geboren wird, so stellt sich für viele Eltern die Frage: Sollen wir unser Kind privat oder gesetzlich versichern? Wer die Möglichkeit hat, sein Kind nach der Geburt kostenfrei in der gesetzlichen Krankenkasse unterzubringen, sollte dies auch in Anspruch nehmen, denn eine private Krankenversicherung kann auch für Kinder recht teuer werden. Für Eltern, die sich jedoch für die private Krankenversicherung für ihr Kind entschließen, sollten sich in diesem Fall einige Dinge im Vorfeld genau überlegen:

  • Um sein Kind privat Krankenversichern zu können, muss zumindest ein Elternteil seit mindestens 3 Monaten privat versichert sein.
  • Wenn Eltern die Wahl haben, ob sie ihr Kind privat oder gesetzlich versichern wollen und sich für die private Krankenversicherung entschließen, sollte die Leistungen verschiedener Anbieter vergleichen und nicht an den Leistungen der privaten Krankenversicherung sparen. Ab einem monatlichen Beitrag von rund 100 bis 150 Euro, je nach Leistungspaket, können die Kinder privat versichert werden. Dafür sollten jedoch die Leistungen stimmen.
  • Bei manchen privaten Krankenkassen sind die kostenpflichtigen Leistungen schlechter, als bei den gesetzlichen Versicherern. Daher sollten diejenigen Eltern, die die Wahl haben, ob sie ihr Kind privat oder gesetzlich versichern wollen, die Vor- und die Nachteile einer jeder Versicherungsart genau abwägen, um unnötige Kosten zu vermeiden und das Bestmöglichste für ihr Kind an Leistungen zu erhalten.
  • Eine beitragsfreie Krankenversicherung für Kinder ist bei den privaten Anbietern von Krankenversicherungen nicht vorgesehen und daher auch auf keinen Fall möglich.
  • Bei Eltern, die die Wahl haben, ob sie ihr Kind privat oder gesetzlich versichern wollen, besteht kein Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse, wenn der privat versicherte Elternteil ein regelmäßig höheres Einkommen als sein Partner erhält und sein monatliches Einkommen über momentan 4687,50 Euro brutto beträgt (Stand 2016).
  • Sollte jedoch der gesetzliche versicherte Elternteil ein höheres monatliches Einkommen als sein Partner erhalten oder ist das Einkommen des privat versicherten Elternteils dauerhaft unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, kann das Kind wieder kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung als Familienmitglied aufgenommen werden.
  • Der Wechsel von der privaten zurück zur gesetzlichen Krankenkasse für Kinder ist nur möglich, wenn der privat versicherte Elternteil selbst nicht mehr privat versichert ist, um Beispiel beim Verlust seiner Arbeit.

Wie versichern Eltern ihr Kind bei einem privaten Anbieter von Krankenversicherungen?


Wenn Eltern die Wahl haben, ob sie ihr Kind privat oder gesetzlich versichern wollen und sich für einen privaten Anbieter von Krankenversicherungen entschließen, ist es wichtig, wie solche eine Versicherung für Kinder vonstatten geht. Die Aufnahmepflicht bei der privaten Krankenversicherung tritt spätestens 2 Monate nach der Geburt des Kindes in Kraft, sofern bis dahin der Beitrag für das jeweilige Kind beantragt wurde. Der Vorteil ist, dass in diesem Fall sowohl die Gesundheitsprüfung entfällt als auch eventuelle Risikozuschläge, selbst, wenn das Kind mit einer angeborenen Krankheit auf die Welt kam. Das gilt jedoch nur, wenn das Kind nicht in einen höheren Tarif wie das privat versicherte Elternteil eingestuft werden soll. Wenn der Vater zum Beispiel in dem Basistarif privat versichert ist, so darf das Kind nicht in den Standardtarif privat versichert werden. Möchte man jedoch einen anderen oder höheren Tarif, entweder bei dem gleichen privaten Versicherer wie der Elternteil oder einen externen Anbieter von privaten Krankenversicherungen, so kann dieser auf eine Gesundheitsprüfung des Kindes und so auch gegebenenfalls auf Risikozuschläge bestehen.


Eine private Krankenversicherung für Kinder hat unter Umständen einige Vorteile gegenüber den gesetzlichen Krankenversicherern, daher stellt sich für viele Eltern gar nicht erst die Frage, ob sie ihr Kind privat oder gesetzlich versichern wollen. Denn viele privaten Versicherer locken mit Prämien, günstigen Einstiegspreisen und besseren Leistungen. Das rentiert sich oftmals, solange die privaten Versicherten noch jung sind und selten krank werden. Doch auch wenn auf den ersten Blick eine private Krankenversicherung besonders auch für das Kind sehr verlockend aussieht, sollte man die Leistungen gut vergleichen, bevor man einen Vertrag zu einer privaten Krankenversicherung für sein Kind abschließt.

Was halten die Versicherungsanbieter?


Oft versprechen die privaten Anbieter von Krankenversicherungen mehr, als sie letztendlich halten. So wissen zum Beispiel nur wenige Eltern, die überlegen, ob sie ihr Kind privat oder gesetzlich versichern wollen, dass zum Beispiel bei der Bezahlung von psychotherapeutischen Leistungen bei den gesetzlichen Kassen bei bis zu 480 Therapiestunden für 5 Jahre beträgt, das Leistungsniveau einer privaten Krankenversicherung hingegen oftmals nur auf 25 oder 30 Stunden pro Jahr, also nur 150 Stunden in 5 Jahren, reduziert wird. Ein Vergleichen der einzelnen Tarife und Leistungen unterschiedlicher privater Anbieter von Krankenversicherungen ist daher anzuraten, wenn Eltern, die ihr Kind privat oder gesetzlich versichern können, sich für einen privaten Versicherungsschutz für ihr Kind entschließen.

Eine zeitsparende und umfassende Möglichkeit, die Leistungen und Tarife der einzelnen privaten Krankenversicherungen zu vergleichen, sind automatische Vergleichsmöglichkeiten von unabhängigen Unternehmen. Solche Vertragschecks haben den Vorteil, dass sie schnell ein detailliertes und ausführliches Ergebnis und so die bestmöglichen Leistungen für die zu zahlenden Beiträge erzielen können. So können Eltern ihre Kinder mitunter preiswert privat versichern und trotzdem von den Vorteilen einer privaten Krankenversicherung profitieren.

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