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Hundehalterhaftpflicht-

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Pferdehalterhaftpflicht-

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Alle informationen zur Tierhalterhaftpflichtversicherung auf einem blick

Beate & Sebastian möchten sich einen Hund anschaffen. Vor dem Kauf machen sie sich mit den Bewertungskriterien für Tierhalterhaftpflichtversicherungen vertraut, damit sie ihren Vierbeiner optimal versichern können. Dank der feelix-App sparen Beate & Sebastian erheblich Zeit und Kosten um den optimalen Tierhalterhaftpflichtvertrag - angepasst an ihre Lebenssituation und Bedürfnisse - zu finden. In diesem Beitrag beziehen wir uns auf die Fälle Hund und Pferd.

BEWERTUNGSKRITERIEN FÜR HUNDE BEI DER TIERHALTERHAFTPFLICHTVERSICHERUNG


Innovationasklausel

Sebastian und Beate achten beim Abschluss der Versicherung drauf, dass künftige Bedingungsverbesserungen automatisch beitragsfrei mitversichert sind. Durch den Einschluss einer Innovationsklausel passt sich der Versicherungsschutz automatisch an die aktualisierten Versicherungsbedingungen an. Hierunter fallen auch Erweiterungen des Versicherungsschutzes. Ein Mehrbeitrag sollte nicht erhoben werden.

Personen und sachschäden

Beispiel: Beates und Sebastians Hund beißt einen Passanten auf der Straße und verursacht eine schwere Verletzung.

Die Deckungssumme wird mit 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden angeboten. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (kurz BGB) ist die Schadenersatzpflicht geregelt. Hier heißt es:

„(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. […]“

Personenschaden ist ein Vermögensnachteil auf Grund von Tod, einer Verletzung oder einer Gesundheitsschädigung eines Menschen. Sachschaden ist ein Vermögensnachteil auf Grund von Zerstörung oder Beschädigung von Sachen.

Sebastian und Beate sind nun der Meinung, dass die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden mindestens 3 Millionen Euro betragen sollte.

Vermögensschägen

Beispiel: Beates und Sebastians Nachbar ist aus beruflichen Gründen viel unterwegs. Als er mit seinem Auto zum Flughafen fahren will, läuft ihr Hund vor sein Auto. Der Nachbar kann gerade noch bremsen. Durch die unerwartete Situation verpasst er jedoch seinen gebuchten Flug. Ersetzt werden die Kosten für die Umbuchung des Fluges.

Vermögensschäden werden bis zur vereinbarten Deckungssumme angeboten. Beate und Sebastian wissen nun, dass Vermögensschaden jede Verschlechterung, Vernichtung oder Entziehung eines in Geld bewertbaren Gutes, die Verminderung des Vermögens selbst oder die Vereitelung einer gesicherten Aussicht auf neuen Vermögenserwerb ist.
Hierzu gehören z.B. nutzlos aufgewendete Urlaubszeit und Unterhaltspflichten.

Ein Vermögensschaden im versicherungsrechtlichen Sinn liegt nicht vor, wenn dieser weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden unmittelbar in Zusammenhang steht. Nach Ansicht des Paares sollten Vermögensschäden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme in der Tierhalterhaftpflichtversicherung integriert sein.

Auslandsdeckung

Beispiel: Die Familie von Beate & Sebastian nehmen ihren Hund mit in den Urlaub und dort verursacht dieser einen Schaden.

Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen bei unbegrenzten Aufenthalten in Europa und vorübergehenden Aufenthalten außerhalb Europas bis zu 2 Jahren. Infolge der Globalisierung ist eine Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland nicht mehr unüblich. Ob nun als Student ein Auslandssemester zum Bestehen des Studiums notwendig ist oder der Arbeitgeber seinen Angestellten in einer Niederlassung außerhalb Deutschlands benötigt. In den meisten Fällen handelt es sich um einen befristeten Aufenthalt, jedoch ist die Dauer nicht immer im Vorfeld eindeutig zu erkennen. Um einen modernen Versicherungsschutz genießen zu können, sollten im Ausland vorkommende Haftpflichtschäden versichert sein. Nach unserer Meinung sollten die Aufenthalte in Europa unbegrenzt möglich sein und außerhalb Europa bis zu zwei Jahren.

Vorsorgeversicherung

Beispiel: Beate & Sebastian schaffen sich einen weiteren Hund an.

Die Vorsorgeversicherung wird mit der vereinbarten Deckungssumme eingeschlossen. Die Vorsorgeversicherung gilt für neu hinzukommende Risiken während der Vertragslaufzeit. Nach unserer Ansicht sollte in der Vorsorgeversicherung die vereinbarte Deckungssumme gelten.

Beitragsfreie Mitversicherung von Nachwuchs

Beispiel: Beate & Sebastian möchten den Welpen ihres Hundes an einen neuen Besitzer verkaufen. Als sie ihn dem neuen Besitzer präsentieren, hinterlässt der Welpe durch auf dem teuren Teppich Verunreinigungen, die sich nicht mehr rauswaschen lassen.

Der Hundenachwuchs von Sebastian und Beate ist bis 12 Monate nach der Geburt beitragsfrei mitversichert. Im Allgemeinen bezeichnet man junge Hunde bis zu einem Alter von einem Jahr als Welpen. Wie jedes ausgewachsene Tier kann der Nachwuchs erhebliche Schäden verursachen.

Deckschäden

Beispiel: Beate & Sebastian verbringen zusammen mit ihrem Hund das Wochenende bei Freunden, die ebenfalls eine Hündin haben. Es kommt zu einem ungewollten Deckackt, dessen Verhinderung sie versäumt haben.

Ungewollte bzw. gewollte Deckschäden sind im Versicherungsschutz eingeschlossen. Ein ungewollter bzw. gewollter Deckakt stellt ein Risiko dar. Bei Deckschäden können erhebliche Forderungen auf Sebastian und Beate zukommen. Ein ungewollter Deckakt könnte zu einer ungewollten Trächtigkeit führen (z.B. wenn die Stute / Hündin zu gewerblichen Zwecken eingesetzt wird). Außerdem ist evtl. für die medizinische Behandlung und der Betreuung des Nachwuchses aufzukommen.

Forderungsausfall

Beispiel: Sebastian und Beate haben keine Versicherung abgeschlossen, die für den Schaden aufkommt.
Außerdem ist die Familie mittellos und kann den Schaden nicht aus eigener Tasche begleichen. Der Forderungsausfall bzw. die Ausfalldeckung tritt in solchen Fällen in Kraft. Bei Vorlage eines gerichtlich rechtskräftigen und vollstreckbaren Titels wird der Ersatz für den Schaden durch die eigene private Haftpflichtversicherung übernommen.

Schäden am Eigentum und/oder der Gesundheit sind ab einer Schadenersatzforderung von 500 Euro versichert, sofern der Schädiger selbst nicht haftpflichtversichert und zahlungsunfähig (nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Eintragung in das Schuldnerverzeichnis nach §915 ZPO) ist. Ein Haftpflichtschaden ist eingetreten, doch der Schädiger kann den entstandenen Schaden nicht ersetzen.
Die Gründe: Der Schädiger hat keine Versicherung abgeschlossen, die für den Schaden aufkommt.
Außerdem ist der Schädiger mittellos und kann den Schaden nicht aus eigener Tasche begleichen. Der Forderungsausfall bzw. die Ausfalldeckung tritt in solchen Fällen in Kraft. Bei Vorlage eines gerichtlich rechtskräftigen und vollstreckbaren Titels, wird der Ersatz für den Schaden durch die eigene private Haftpflichtversicherung übernommen.

Tierhüter, mitversicherte Personen

Beispiel: Beate erklärt sich bereit den Hund ihres Bekannten in dessen Abwesenheit zu hüten. Als sie abends mit dem Hund einen Spaziergang durch die Nachbarschaft unternimmt, büxt der Hund aus und beschädigt den Vorgarten des Nachbarn.

Mitversicherte Personen sind: der Tierhüter gemäß §831 BGB (nicht gewerblich tätig) sowie die Familienangehörigen (häusliche Gemeinschaft). Neben dem Versicherungsnehmer sollten weitere Personen, die mit ihm in einer häuslichen Gemeinschaft wohnen, von dem Versicherungsschutz in der Tierhalterhaftpflicht profitieren. Hierunter fallen unter anderem: Der Ehepartner oder Lebensgefährte, minderjährige Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), volljährige Kinder bis zum Abschluss der Erstausbildung. Ebenso sollte der Tierhüter auf privater Basis eingeschlossen sein. Tierhüter ist derjenige, der „die selbständige allgemeine Gewalt und Aufsicht über den Hund übertragen bekommen hat“.

Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern

Beispiel: Beate ist gerade auf dem Weg zum Supermarkt. Plötzlich rennt ein angeleinter Hund laut bellend auf sie zu. Beate erschreckt sich und stürzt. Der Sturz führte zu komplizierten Unfallfolgen und einer langwierigen Behandlung. Die Kosten übernimmt zwar ihre Krankenkasse, jedoch kann diese Regressansprüche gemäß Sozialgesetzbuch X an den Hundehalter stellen. Die Behandlungskosten kann die Krankenkasse zurückfordern. Wenn Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern im Versicherungsschutz enthalten sind, wickelt der Versicherer die Rückforderung mit der Krankenkasse direkt ab.

Mitversichert sind übergangsfähige Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungsträgern, öffentlichen und privaten Arbeitgebern. In der Haftpflichtversicherung sind Ansprüche unterhalb der mitversicherten Personen generell ausgeschlossen. Regressansprüche von Trägern der Sozialversicherung, Sozialhilfe, privaten Krankenversicherungen sowie öffentlichen oder privaten Arbeitgebern sollten eingeschlossen sein.

Mietsachschäden an Wohnräumen

Beispiel:
Mietwohnung: Beates Hund zerkratzt die teuren Wohnungstüren. In diesem Fall wird die Versicherung der Familie bis zu der vereinbarten Deckungssumme für den Schaden aufkommen.

Schäden an gemieteten Wohnräumen und sonstigen Räumen in Gebäuden sind bis zur vereinbarten Deckungssumme versichert. Ausgenommen sind Schäden, die auf Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung zurückzuführen sind. Nicht jeder hat sein eigenes Wohneigentum.
Viele Personen wohnen zur Miete in einer Wohnung oder in einem Haus. Doch auch zu anderen Zwecken werden Räume angemietet, z.B. wegen einer Geburtstagsfeier oder Hochzeit. Um im Falle eines Sachschadens an den Mieträumen abgesichert zu sein, sollten solche Schäden in der Privathaftpflichtversicherung bis zur vereinbarten Deckungssumme versichert sein. 

Schäden an fremden gemieteten und geliehenen Fuhrwerken

Beispiel: Beate & Sebastian besitzen kein eigenes Fuhrwerk. Damit sie ihren Hund zu einer Veranstaltung transportieren können, leihen sie sich ein Fuhrwerk aus, wo der Hund die Sitzpolster zerkratzt.

Schäden an fremden gemieteten und geliehenen Fuhrwerken (z.B. Transportanhänger, Kutschen, Schlitten) sind bis 10.000 Euro mitversichert. Nicht jeder Tierhalter besitzt eigene Fuhrwerke. Beim Gebrauch gemieteter oder geliehener Fuhrwerke können Schäden entstehen. Solche Schäden sollten bis mindestens 10.000 Euro versichert sein.

Zugtiere bei privaten Fahrten

Beispiel: Beate & Sebastian veranstalten eine Winterparty, bei der ihr Hund in einen Schlitten eingespannt wird. Bei der Schlittenfahrt hört der Hund nicht auf ihre Kommandos und der Schlitten kippt um. Ein Freund von Beate & Sebastian verstaucht sich das Handgelenk.

Die Verwendung als Zugtier bei privaten Kutsch-, Planwagen- oder Schlittenfahren. Hunde werden als Zugtier bei privaten Kutsch-, Planwagen- oder Schlittenfahrten eingespannt. Schäden, die durch ein Zugtier verursacht werden, sollten im Versicherungsschutz enthalten sein. Werden die Zugtiere gewerblich eingesetzt, ist in der Regel eine separate Hundehaftpflicht abzuschließen. 

Teilnahme an Schauvorführungen und Turnieren

Beispiel: Beate & Sebastian nehmen zum ersten Mal an einer Schauvorführung teil. Ihr Hund fühlt sich in der ungewohnten Situation überfordert und greift einen anderen Hund an.

Mitversichert sind Haftpflichtansprüche infolge privater Teilnahme an Schauvorführungen,Turnieren, Rennen etc. einschließlich der Vorbereitung hierzu. Bei der Teilnahme an Veranstaltungen und der vorherigen Vorbereitung besteht ein erhöhtes Risiko.
Die Umstände im Training und anschließend bei der Teilnahme sind für die Familie und das Tier unbekannt. Es können unterschiedliche Situationen eintreten, die außerhalb des alltäglichen Umgangs liegen. Daher sollten Haftpflichtansprüche bei der Teilnahme an privaten Veranstaltungen im Versicherungsschutz enthalten sein. Wird durch die Teilnahme an Veranstaltungen ein zusätzliches Einkommen verdient, ist ein separater Einschluss notwendig. 

Teilnahme an Hunderennen und Hundeschlittenrennen

Mitversichert sind Haftpflichtansprüche bei der privaten Teilnahme an Hunderennen und Hundeschlittenrennen. Bei der Teilnahme an Veranstaltungen und der vorherigen Vorbereitung besteht ein erhöhtes Risiko. Viele nehmen privat an diversen Veranstaltungen teil. Dies können Turniere, Schauvorführungen, Rennen oder Ähnliches sein.<br>Die Umstände im Training und anschließend bei der Teilnahme sind für die Familie und das Tier unbekannt. Es können unterschiedliche Situationen eintreten, die außerhalb des alltäglichen Umgangs liegen. Daher sollten Haftpflichtansprüche bei der Teilnahme an privaten Veranstaltungen im Versicherungsschutz enthalten sein. Wird durch die Teilnahme an Veranstaltungen ein zusätzliches Einkommen verdient, ist ein separater Einschluss notwendig.

Therapiehund

Beispiel: Beate möchte ihren Hund als Therapiehund für ihren Neffen nutzen. Daher entscheidet sie sich für einen gesonderten Versicherungsschutz in der Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Therapeutische Nutzung des versicherten Hundes zu privaten Zwecken. Es besteht die Möglichkeit den Hund zu privaten Zwecken (keine gewerbliche Absicht) als Therapiehund zu nutzen. Ist dies der Fall, sollte der Umstand im Versicherungsschutz enthalten sein.

figuranten

Beispiel: Beate & Sebastian möchten, dass ihr Hund lernt, ihr Haus vor Einbrechern zu schützen. Sie bringen ihn zum Hundetraining, wo es ihm gelingt, den Figurant trotz seiner professionellen Geschicklichkeit zu verletzten.

Figurant (Scheinverbrecher) ist der Assistent im Hundetraining, der einen Verbrecher mimt. Im Rahmen einer nachgestellten Konfrontation mit einem Scheinverbrecher sind Schäden an Figuranten abgedeckt. Im Rahmen eines Hundetrainings werden Figuranten (Scheinverbrecher) eingesetzt.
Im Rahmen einer nachgestellten Konfrontation soll der Hund lernen, wie er einen echten Verbrecher erkennt und sich in solchen Situationen zu verhalten hat. Mögliche Schäden an Figuranten während des Trainings sollten versichert sein.

Mietsachschäden im Hotel, Ferienwohnungen und -häusern

Beispiel: In der ersten Nacht wird der Hund von Beate & Sebastian durch unbekannte Geräusche im Hotelbetrieb unruhig und beschädigt die Stehlampe.

Schäden durch den versicherten Hund an mobilen Einrichtungsgegenständen in vorübergehend gemieteten Hotelzimmern, Ferienwohnungen und –häusern sind bis 10.000 Euro mitversichert. Einige Anbieter von Hotelzimmern, Ferienwohnungen und –häusern bieten die Mitnahme von Hunden an. 

Tierische Ausscheidungen

Beispiel: Beate lädt ihre beste Freundin zum Geburtstag ein. Die Freundin nimmt zum Geburtstag ihren Lieblingshund mit. Der Hund ist der Situation mit vielen fremden Menschen nicht gewohnt. Wegen seiner Nervosität beschädigt er durch seine tierischen Ausscheidungen den Teppich.

Schäden durch Ausscheidungen des Hundes sind mitversichert. Ein Hund kann wohl erzogen sein, aber das ist nicht gleich zu setzen mit kontrollierbar. In solchen unkontrollierbaren Situationen, wie u.a. tierische Ausscheidungen, sollte Versicherungsschutz bestehen.

Kein Leinen-/Maulkorbzwang

Beispiel: Sebastian führt seinen Hund im Park ohne Leine und Maulkorb. Als der Hund an einer Frau mit Kinderwagen vorbeiläuft und kurz an dem Kinderwagen schnüffelt, empfindet es die Frau als Bedrohung für ihr Kind und zeigt Sebastian an.

Das Führen ohne Leine bzw. ohne Maulkorb ist versichert. Nicht in jedem Bundesland besteht ein Leinen- oder Maulkorbzwang. Ebenso verhält sich nicht jedes Tier gleich. Das Führen von Hunden ohne Leine oder Maulkorb sollte nicht zum Leistungsausschluss führen.

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BEWERTUNGSKRITERIEN FÜR PFERDE BEI DER TIERHALTERHAFTPFLICHTVERSICHERUNG


Innovationasklausel

Künftige Bedingungsverbesserungen sind automatisch beitragsfrei mitversichert. Durch den Einschluss einer Innovationsklausel passt sich der Versicherungsschutz automatisch an die aktualisierten Versicherungsbedingungen an. Hierunter fallen auch Erweiterungen des Versicherungsschutzes. Ein Mehrbeitrag sollte nicht erhoben werden.

Personen und sachschäden

Beispiel: Beate & Sebastian bringen ihr Pferd im fremden Stall unter. Das Pferd bricht aus und verursacht dabei massive Sachschäden an dem Stall.

Die Deckungssumme wird mit 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden angeboten. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (kurz BGB) ist die Schadenersatzpflicht geregelt. Hier heißt es:
„(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. […]“
Personenschaden ist ein Vermögensnachteil auf Grund von Tod, einer Verletzung oder einer Gesundheitsschädigung eines Menschen. Sachschaden ist ein Vermögensnachteil aufgrund von Zerstörung oder Beschädigung von Sachen. Wir sind der Meinung, dass die Deckungssumme für Personen- und Sachschäden mindestens 3 Millionen Euro betragen sollte.<br>

Vermögensschägen

Beispiel: Beate & Sebastian bringen ihr Pferd im fremden Stall unter. Das Pferd bricht aus und verursacht dabei massive Sachschäden an dem Stall. Da der Stall von seinem Besitzer zu gewerblichen Zwecken genutzt wurde und seine Einnahmequelle war, versteht er seine Zerstörung als Verminderung seines Vermögens.

Vermögensschäden werden bis zur vereinbarten Deckungssumme angeboten. Vermögensschaden ist jede Verschlechterung, Vernichtung oder Entziehung eines in Geld bewertbaren Gutes, die Verminderung des Vermögens selbst oder die Vereitelung einer gesicherten Aussicht auf neuen Vermögenserwerb. Hierzu gehören z.B. nutzlos aufgewendete Urlaubszeit und Unterhaltspflichten. Ein Vermögensschaden im versicherungsrechtlichen Sinn liegt nicht vor, wenn dieser weder mit einem Personen- noch mit einem Sachschaden unmittelbar in Zusammenhang steht.
Nach unserer Ansicht sollten Vermögensschäden bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme in der Tierhalterhaftpflichtversicherung integriert sein.

Auslandsdeckung

Beispiel: Beate nimmt ihr Pferd mit in den Urlaub und dort verursacht dieses einen Schaden.

Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen bei unbegrenzten Aufenthalten in Europa und vorübergehenden Aufenthalten außerhalb Europas bis zu 2 Jahren. Infolge der Globalisierung ist eine Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland nicht mehr unüblich. Ob nun als Student ein Auslandssemester zum Bestehen des Studiums notwendig ist oder der Arbeitgeber seinen Angestellten in einer Niederlassung außerhalb Deutschland benötigt. In den meisten Fällen handelt es sich um einen befristeten Aufenthalt, jedoch ist die Dauer nicht immer im Vorfeld eindeutig zu erkennen. Um einen modernen Versicherungsschutz genießen zu können, sollten im Ausland vorkommende Haftpflichtschäden versichert sein. Nach unserer Meinung sollten die Aufenthalte in Europa unbegrenzt möglich sein und außerhalb Europa bis zu zwei Jahren.

Vorsorgeversicherung

Beispiel: Beate & Sebastian schaffen sich ein weiteres Pferd an.

Die Vorsorgeversicherung wird mit der vereinbarten Deckungssumme eingeschlossen.
Die Vorsorgeversicherung gilt für neu hinzukommende Risiken während der Vertragslaufzeit. Nach unserer Ansicht sollte in der Vorsorgeversicherung die vereinbarte Deckungssumme gelten.

Beitragsfreie Mitversicherung von Nachwuchs

Der Nachwuchs ist bis 12 Monate nach der Geburt beitragsfrei mitversichert. Im Allgemeinen bezeichnet man junge Pferde bis zu einem Alter von einem Jahr als Fohlen. Wie jedes ausgewachsene Tier kann der Nachwuchs erhebliche Schäden verursachen. 

Deckschäden

Ungewollte bzw. gewollte Deckschäden sind im Versicherungsschutz eingeschlossen. Ein ungewollter bzw. gewollter Deckakt stellt ein Risiko dar. Bei Deckschäden können erhebliche Forderungen auf Sebastian und Beate zukommen. Ein ungewollter Deckakt könnte zu einer ungewollten Trächtigkeit führen (z.B. wenn die Stute / Hündin zu gewerblichen Zwecken eingesetzt wird). Außerdem ist evtl. für die medizinische Behandlung und die Betreuung des Nachwuchses aufzukommen.

Forderungsausfall

Beispiel: Sebastian und Beate haben keine Versicherung abgeschlossen, die für den Schaden aufkommt. <br>Außerdem ist die Familie mittellos und kann den Schaden nicht aus eigener Tasche begleichen. Der Forderungsausfall bzw. die Ausfalldeckung tritt in solchen Fällen in Kraft. Bei Vorlage eines gerichtlich rechtskräftigen und vollstreckbaren Titels wird der Ersatz für den Schaden durch die eigene private Haftpflichtversicherung übernommen.

Schäden am Eigentum und/oder der Gesundheit sind ab einer Schadenersatzforderung von 500 Euro versichert, sofern der Schädiger selbst nicht haftpflichtversichert und zahlungsunfähig (nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Eintragung in das Schuldnerverzeichnis nach §915 ZPO) ist. Ein Haftpflichtschaden ist eingetreten, doch der Schädiger kann den entstandenen Schaden nicht ersetzen. Die Gründe: Der Schädiger hat keine Versicherung abgeschlossen, die für den Schaden aufkommt.

Tierhüter, mitversicherte Personen

Beispiel: Beate erklärt sich bereit das Pferd ihres Bekannten in dessen Abwesenheit zu hüten. Als sie das Pferd zu Koppel führen möchte, tritt es plötzlich aus und beschädigt hierbei ein parkendes Auto.

Mitversicherte Personen sind: der Tierhüter gemäß §831 BGB (nicht gewerblich tätig) sowie die Familienangehörigen (häusliche Gemeinschaft).
Neben dem Versicherungsnehmer sollten weitere Personen, die mit ihm in einer häuslichen Gemeinschaft wohnen, von dem Versicherungsschutz in der Tierhalterhaftpflicht profitieren.

Hierunter fallen unter anderem:<br>Der Ehepartner oder Lebensgefährte, minderjährige Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), volljährige Kinder bis zum Abschluss der Erstausbildung. Ebenso sollte der Tierhüter auf privater Basis eingeschlossen sein. Tierhüter ist derjenige, der „die selbständige allgemeine Gewalt und Aufsicht über das Pferd übertragen bekommen hat“.

Schäden an fremden gemieteten und geliehenen Fuhrwerken

Beispiel: Sebastian will an einem Reitturnier teilnehmen. Hierfür mietet er sich einen Transportanhänger. Während der Fahrt verliert das Pferd das Gleichgewicht und beschädigt die Trennwand.

Schäden an fremden gemieteten und geliehenen Fuhrwerken (z.B. Transportanhänger, Kutschen, Schlitten) sind bis 10.000 Euro mitversichert. Nicht jeder Tierhalter besitzt eigene Fuhrwerke. So auch nicht Sebastian und Beate. Um eine Kutschfahrt unternehmen zu können oder das Tier zu einer Veranstaltung zu transportieren, können bei dem Gebrauch Schäden an den gemieteten oder geliehenen Fuhrwerken entstehen. Solche Schäden sollten bis mindestens 10.000 Euro versichert sein.

Zugtiere bei privaten Fahrten

Beispiel: An einem sonnigen Abend unternehmen Beate & Sebastian mit ihren Freunden eine Kutschfahrt. Das eigene Pferd wird als Zugtier eingespannt. Die Kutschfahrt verläuft idyllisch bis das Zugtier unerwartet durchgeht. Die Kutsche rast eine Böschung herunter. Die Insassen springen ab. Hierbei ziehen sich die Freunde von Sebastian und Beate Brüche und Prellungen zu.

Die Verwendung als Zugtier bei privaten Kutsch-, Planwagen- oder Schlittenfahren. Pferde werden als Zugtier bei privaten Kutsch-, Planwagen- oder Schlittenfahrten eingespannt. Schäden, die durch ein Zugtier verursacht werden, sollten im Versicherungsschutz enthalten sein. Werden die Zugtiere gewerblich eingesetzt, ist in der Regel eine separate Pferdehaftpflicht abzuschließen.

Teilnahme an Schauvorführungen und Turnieren

Beispiel: Beate & Sebastian nehmen zum ersten Mal an einer Schauvorführung teil. Ihr Hund fühlt sich in der ungewohnten Situation überfordert und greift einen anderen Hund an.

Mitversichert sind Haftpflichtansprüche infolge privater Teilnahme an Schauvorführungen,Turnieren, Rennen etc. einschließlich der Vorbereitung hierzu. Bei der Teilnahme an Veranstaltungen und der vorherigen Vorbereitung besteht ein erhöhtes Risiko.
Die Umstände im Training und anschließend bei der Teilnahme sind für die Familie und das Tier unbekannt. Es können unterschiedliche Situationen eintreten, die außerhalb des alltäglichen Umgangs liegen. Daher sollten Haftpflichtansprüche bei der Teilnahme an privaten Veranstaltungen im Versicherungsschutz enthalten sein. Wird durch die Teilnahme an Veranstaltungen ein zusätzliches Einkommen verdient, ist ein separater Einschluss notwendig. 

Teilnahme an veranstaltungen

Mitversichert sind Haftpflichtansprüche infolge privater Teilnahme an Veranstaltungen (u.a. Turniere, Schauvorführungen, Rennen) einschließlich der Vorbereitung hierzu. Bei der Teilnahme an Veranstaltungen und der vorherigen Vorbereitung besteht ein erhöhtes Risiko.
Viele nehmen privat an diversen Veranstaltungen teil. Dies können Turniere, Schauvorführungen, Rennen oder Ähnliches sein.
Die Umstände im Training und anschließend bei der Teilnahme sind für Sebastian und Beate und das Tier unbekannt. Es können unterschiedliche Situationen eintreten, die außerhalb des alltäglichen Umgangs liegen. Daher sollten Haftpflichtansprüche bei der Teilnahme an privaten Veranstaltungen im Versicherungsschutz enthalten sein. Wird durch die Teilnahme an Veranstaltungen ein zusätzliches Einkommen verdient, ist ein separater Einschluss notwendig.

Mietsachschäden an Stallungen, Boxen und Reithallen

Beispiel: Familie von Beate und Sebastian unternimmt einen Urlaub auf einem Pferdehof. Sie nehmen Ihr Pferd mit. Für das Pferd wird eine Box gemietet. Am folgenden Tag entdeckt der Pferdehofbesitzer, dass das Pferd die Box beschädigt hat.

Mitversichert sind Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten Stallungen, Boxen, Reithallen. Ausgenommen sind Schäden, die auf Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung zurückzuführen sind. Für private Zwecke werden Stallungen, Boxen oder Reithallen angemietet, um das Pferd unterzustellen. Daher sollten Mietsachschäden in diesem Bereich versichert sein.

Fremdes gemietetes und geliehenes Reitzubehör

Schäden am fremden gemieteten und geliehenen Reitzubehör sind bis 10.000 Euro versichert.<br>Für private Ausritte, Veranstaltungen, Turniere oder Ähnliches, wo die Teilnahme unregelmäßig ist, wird Reitzubehör geliehen oder gemietet. Deswegen ist es ratsam, wenn Schäden am fremden gemieteten oder geliehenen Reitzubehör versichert sind.

Flurschäden

Beispiel: Das Pferd findet aus unerfindlichen Gründen einen Weg zum Nachbargrundstück und zerstört dessen Vorgarten.

Mitversichert ist die gleichartige gesetzliche Haftpflicht aus Flurschäden. Wenn sich das Pferd außerhalb des eigenen Grundstücks aufhält, können Schäden an fremden Flurstücken entstehen. Daher ist der Einschluss von Flurschäden sinnvoll.

Fremd- bzw. Gastrisiko

Beispiel: Die Nachbarskinder von Beate bitten auf ihrem Pferd reiten zu dürfen. Während des Ausritts dreht das Pferd durch. Das Kind stürzt vom Pferd und erleidet erhebliche Verletzungen.

Die gelegentliche unentgeltliche Überlassung des versicherten Pferdes an andere Personen ist eingeschlossen. Ansprüche der Fremdreiter (sofern es sich um mitversicherte Personen handelt) gegen den Tierhalter (Versicherungsnehmer) sind mitversichert. Als Fremd- bzw. Gastreiter werden Personen beschrieben, die mit einem Pferd unregelmäßig und ohne Gegenleistung einen Ausritt unternehmen.
Aufgrund der unvertrauten Beziehung zwischen dem Fremd- bzw. Gastreiter und dem Pferd besteht ein erhöhtes Schadensrisiko. Dem Fremdreiter (wenn es sich um mitversicherte Personen handelt) kann selbst ein Schaden durch das gerittene Pferd entstehen. Deswegen sollte im Versicherungsschutz das Fremd- bzw. Gastreiterrisiko mit Ansprüchen des Fremdreiters gegenüber dem Tierhalter, sprich Sebastian und Beate, eingeschlossen sein.

Reitbeteiligung

Reitbeteiligungen sind auf eine bestimmte Dauer angelegte Rechtsverhältnisse über die Benutzung des Tieres gegen finanzielle Beteiligung an den Unterhaltungskosten des Tieres. Reitbeteiligungen sind keine Seltenheit. Der Tierhalter, sprich Beate und Sebastian, stellen einer weiteren Person ihr Pferd für eine bestimmte Dauer zur Verfügung. Die Reitbeteiligung beteiligt sich finanziell an den Unterhaltungskosten. Im Regelfall sind die Reitbeteiligungen namentlich in der Tierhalterhaftpflichtversicherung aufzuführen.

Reiten ohne Sattel

Das Reiten und Führen mit und ohne Sattel ist mitversichert. Es gibt unterschiedliche Sattel. Jeder Pferdebesitzer schwört auf seine eigenen Utensilien, mit denen er die besten Erfahrungswerte gesammelt hat. Daher sollte das Reiten und Führen von Pferden mit oder ohne Sattel versichert sein.

Zaumzeug

Das Reiten und Führen mit gebissloser Zäumung oder ungewöhnlicher Zäumung ist mitversichert. Wie bei den Satteln verhält es sich mit der Zäumung. Deswegen sollte in diesem Fall das Reiten und Führen mit gebisslosem oder ungewöhnlichem Zaumzeug im Versicherungsschutz enthalten sein.

Reitbeteiligung

Reitbeteiligungen sind auf eine bestimmte Dauer angelegte Rechtsverhältnisse über die Benutzung des Tieres gegen finanzielle Beteiligung an den Unterhaltungskosten des Tieres. Reitbeteiligungen sind keine Seltenheit. Der Tierhalter, sprich Beate und Sebastian, stellen einer weiteren Person ihr Pferd für eine bestimmte Dauer zur Verfügung. Die Reitbeteiligung beteiligt sich finanziell an den Unterhaltungskosten. Im Regelfall sind die Reitbeteiligungen namentlich in der Tierhalterhaftpflichtversicherung aufzuführen.

Erteilung Reitunterricht

Die unentgeltliche Erteilung von Reitunterricht ist versichert. Pferdehalter können ihre Tiere an eine Reitschule bzw. Fremdreiter verleihen, ohne dafür ein Entgelt zu erheben. Im Reitunterricht wird das Pferd oft von vielen verschiedenen Personen geritten, denen die nötige Erfahrung im Umgang mit Pferden fehlt. Somit besteht ein erhöhtes Risiko als bei Pferden, die immer von derselben Person geritten werden.

VERSICHERUNGSCHECK AN FAMILIE UND FREUNDE EMPFEHLEN


Mehr als 70% aller Versicherungsverträge in Deutschland können in Preis und Leistung verbessert werden. Darum empfehlen Beate & Sebastian ihren Freunden mit den kostenfreien Versicherungscheck-Tools von feelix bares Geld zu sparen und Fallstrick im Kleingedruckten zu erkennen.

Merkmale

  • Historische Tarifbewertung der aktuellen Vertragsbedingungen, z.B. Allianz Haftpflichtversicherung 
  • Preis- und Leistungsvergleich
  • Analyse der aktuellen Lebenssituation und Ermittlung eventuell fehlender Absicherungen bzw. Überversicherungen
  • Beurteilung der Notwendigkeit eines Vertrages in der aktuellen Lebenssituation.
  • Geld einsparen durch Preisvergleich zu alternativen Anbietern

Finanzcheck


  • NEin
  • Nein
  • ja


  • ja
  • ja

Vertragscheck


  • ja
  • ja
  • nein


  • nein
  • ja

1X1 DER TIERHALTERHAFTPFLICHT


Die Familie von Beate & Sebastian haben vor kurzem einen neuen Familienmitglied - Hugo, einen Schäferhund, bekommen. Aus diesem Grund informieren sie sich über die Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Was ist eine Tierhalterhaftpflicht?

Als Besitzer größerer Tiere sollten Beate & Sebastian eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließen, damit bei entstehenden Schäden durch ihre Hunde kein finanzielles Risiko entsteht. Es handelt sich hierbei nicht nur um Verletzungen, die durch diese Tiere anderen zugefügt werden, sondern auch um die Folgeschäden hierdurch. Folgeschäden sind z.B. wenn jemand von dem Tier erschreckt wird und sich dabei verletzt. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung haftet für die Schäden, die größere Tiere wie Hunde und Pferde verursachen. Die Private Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden durch kleine Tiere wie Vögel, Meerschweinchen oder Katzen und auch kleine Hunde. Die Kosten solcher Versicherung für eine Absicherung für den Hundehalter betragen um 75 Euro im Jahr und für Pferdehalter ab 100 Euro im Jahr.

WENN DER TIERHALTER EINE PFLICHTVERLETZUNG BEGEHT


Was passiert, wenn man als Tierhalter eine Pflichtverletzung begeht?

Es kann schon mal vorkommen, dass der Hund frei läuft, da Beate, Sebastian oder die Kinder den Leinenzwang nicht eingehalten haben und dadurch gegen ihre Pflichten verstoßen haben. Bei solchen Pflichtverstößen zahlen die guten Versicherungen auch. Aber den Schutz gegen solche Verstöße bieten nicht viele Versicherungen. Bevor Beate & Sebastian sich für eine Tierhalterversicherung entschieden haben, müssen sie schon die Bedingungen genau unter die Lupe nehmen. Besonders müssen sie aufpassen, weil die Vorschriften in Städten und Gemeinden sehr unterschiedlich und unübersichtlich sind. Bei Vorsatz wird die Leistung von keinem Versicherer erbracht.

TIERHALTERHAFTPFLICHTVERSICHERUNG IST FÜR PFERDEHALTER NICHT PFLICHT


Da Beate & Sebastian Hobbyreiter sind, informieren sie sich über die Tierhalterhaftpflichtversicherung für Pferde.

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist für Pferdehalter nicht Pflicht, aber ohne den Schutz kann für den Besitzer ein größerer Schaden leicht den finanziellen Ruin bedeuten. Aus diesem Grund sollte eigentlich jeder Pferdebesitzer sich für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung entscheiden.

Ebenfalls sind Beate & Sebastian als Hundebesitzer öfter betroffen. Für Hundehalter ist bislang nur in den Städten Hamburg und Berlin die Hundehalterhaftpflichtversicherung Pflicht. Für andere Bundesländer gilt noch für die Besitzer von Kampfhunden die Versicherungspflicht. Die Rottweiler Hunde werden nicht zu den klassischen Kampfhunden gezählt, werden trotzdem von vielen Versicherern vom Schutz ausgenommen. Viele Versicherer lehnen auch die gefährlichen Hunde ab und treffen ihre individuelle Entscheidung.

Auch liebe Hunde können große Schäden verursachen, obwohl viele Hundebesitzer ihren Vierbeiner nichts Böses zutrauen können. Hundebesitzer haftet in jedem Fall für die entstandenen Schäden, die durch seine Tiere Verursacht werden und auch wenn er selbst dafür verantwortlich war oder nicht.
Aus diesem Grund haben Beate & Sebastian eine Haftpflichtversicherung für ihren Vierbeiner abgeschlossen, damit die entstandenen Schäden hierdurch gedeckt werden. 

PRIVATE HAFTPFLICHT ZAHLT NICHT - HUNDEBESITZER ZAHLT FÜR DEN SCHADEN


Beate & Sebastian wissen, dass es jederzeit zu einem Verkehrsunfall führen kann, wenn ihr Hund plötzlich vor ein Auto läuft. Dadurch könnte ein Schaden bis zu Hunderttausenden Euro entstehen.
Nach § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs haften die Tierhalter generell für alle Schäden, die ihr Haustier herbeiführt. Der Halter muss den Schaden auf jeden Fall bezahlen, unabhängig davon, ob er alles korrekt gemacht hat. Die Schäden, die durch Hunde oder Pferde entstehen, werden von der privaten Haftpflichtversicherung nicht gedeckt. Wer einen Hund besitzt, sollte eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen.

Hunde-Haft­pflicht­versicherung für Hundehalter ist eine wichtige Entscheidung

Beate & Sebastian wissen, dass in ihrem Bundesland keine Versicherungspflicht für Hundehalter gibt, deshalb fragen sie sich, ob eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für sie sinnvoll ist. Es gilt eine allgemeine Versicherungspflicht für Hundehalter in Berlin, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Niedersachsen, Thüringen und seit Januar 2016 auch in Schleswig-Holstein.
Es wird empfohlen, jedem Hunde- und / oder Pferdehalter diese Versicherung abzuschließen, unabhängig davon, ob in seinem Wohnort eine Versicherungspflicht gilt. Aus der Sicht der Juristen stellen Hunde immer ein Risiko dar.
Beispiel: Holpert ein Passant z.B. über den Hund von Beate & Sebastian auf der Straße oder beim Rausgehen aus einem Laden, und wird dabei verletzt, kann er Beate & Sebastian auf Schadenersatz verklagen.

Grund­schutz bieten die günstigen Tarife 


Die Versicherungsprämien sind auf dem Markt sehr verschieden. Die Jahresbeiträge für eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sind zwischen ca. 40 bis über 200 Euro. Diese Preisunterschiede basieren auf den unterschiedlichen Leistungen des Anbieters. Vor dem Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung wird empfohlen der Grundschutz und die angegebenen Leistungen zu überprüfen. 

Grundschutz
In welchen Fällen müssten Beate & Sebastian haften? Verschiedene Gerichts­urteile verdeutlichen das Prinzip der Tierhalterhaftung. Hierbei wird ein Grund­schutz definiert, den jeder Hundehalter benötigt:<br>Versicherungs­summe von mindestens 5 Millionen Euro, Schutz auch bei Verstoß gegen Halter­pflichten, Hundehüter sind versichert, Mietsach­schäden sind mindestens zu einer Höhe von 250.000 Euro abge­deckt, Deck­schäden (sprich: ungewollte Schwangerschaften) sind versichert, Auslands­auf­enthalte sind für mindestens 1 Jahr versichert und Hundewelpen mindestens sechs Monate oder bis zum Ende des laufenden Versicherungs­jahres, solange sie noch im selben Haushalt leben. Außerdem sind Vermögens­schäden bis zu einer Höhe von 50.000 Euro abge­deckt.

Wechsel
Mit einem Versicherungsvergleich können Beate & Sebastian jederzeit prüfen, ob ihr Tarif den entsprechenden Grundschutz bietet und danach entscheiden, ob sich ein Wechsel lohnen wird.

Pferdehalter-Haft­pflicht­versicherungen

Wenn Beate & Sebastian zukünftig Pferdehalter sein sollten, müssen sie auch eine Pferde-Haft­pflicht­versicherung mit Grund­schutz abschließen. Die Versicherung erstattet auch die hohen Schäden durch Flucht­tiere. Pferde können auch Sach- und Personenschäden in Millionenhöhe verursachen. Hier haftet der Pferdehalter, wenn er nicht eine richtige Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat.

Pferdesport wird In Deutschland von ca. 1,2 Millionen Personen regelmäßig betrieben. Pferde als Fluchttiere sind sehr schreckhaft und können sehr schnell Schaden verursachen. Ein unerwartetes Geräusch kann der Grund für einen Austritt werden und wenn dieser Austritt in einer Straße endet, können sehr große Schäden in Millionenhöhe entstehen. Beate & Sebastian müssten hier für alle Schäden haften, obwohl sie keine Schuld haben. Hier kann nur eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung helfen.

Pferde haben keine Versicherungs­pflicht

Der Halter zahlt für die Schäden, die von seinem Pferd verursacht wurden. Es gibt für Pferdehalter keine gesetzliche Regelung sein Pferd zu versichern. Es ist aber sehr wichtig eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abzuschließen, damit die vom Pferd verursachten Schäden von der Versicherung geleistet werden. Wenn eine andere Person das Pferd beaufsichtigt, haftet auch der Halter für die verursachten Schäden.

Pferdeschutz bekommt man ab 91 Euro im Jahr

Laut dem Aktenzeichen 14 U 19/14, muss der Halter meistens haften, wenn das Pferd den Hufschmied bei seiner Arbeit tritt.
Test.de hat 94 Angebote von 51 Anbietern geprüft und festgestellt, dass die Jahresbeiträge stark variieren. Zwischen 91 Euro bis über 250 Euro kostet der Tierhalter-Haftpflicht-Versicherungsschutz im Jahr.

Es wurden einige Leistungen festgelegt, die der Schutz beinhalten sollte:

Deckungs­summe von 5 Millionen Euro
Schutz bei Verstoß gegen Halter­pflichten
Reitbe­teiligung und fremde Reiter (ohne Gewerbe) sind versichert
Flurschäden sind abge­deckt
Deck­schäden sind versichert
Schutz gilt auch für Fohlen

Wenn Beate & Sebastian mehrere Pferde halten und sie versichern, könnten sie mit Preisnachlässen von vielen Versicherern rechnen. Wenn sie einen Anbieter wählen, bei dem sie bereits andere Versicherungen abgeschlossen haben, könnten sie Nachlass für eine neue Versicherung bekommen.

Fluchtpferde reißen aus

Ausreißende Fluchtpferde sind eine Gefahr für die Felder, Menschen und Straßen. Wenn diese Tiere ausreißen und auf der Straße los galoppieren und einen oder mehrere Unfälle anrichten, haftet der Halter für alle Schäden. Beate & Sebastian fragen sich, wer die Verantwortung trägt, wenn mehrere Pferde ausreißen. Wenn mehrere Tiere bei so einem Schaden beteiligt sind, spielt es keine Rolle, welches Tier der Übeltäter war. Dieser Schaden kann für den Halter sehr teuer werden, da er für alle beteiligten Tiere haften muss. Laut Az. VI ZR 467/13 müssen die Halter der jeweiligen Tiere hier gemeinsam für den Schaden aufkommen.

Folgenschwerer Fahrradunfall durch mehrere Pferde – BGH vom 27.01.2015 – Az. VI ZR 467/13
1. November 2015

Einem Mountainbiker, der gerade einen Feldweg befuhr, kamen fünf Ponys entgegen, die kurz vorher wegen einer Begegnung mit einer Pferdekutsche durchgegangen waren. Eines der außer Kontrolle geratenen Tiere riss ihn dabei zu Boden. Der Radfahrer erlitt dadurch schwere Verletzungen und ist seitdem querschnittsgelähmt.

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs haften in einem derartigen Fall die Halter aller an dem Unfall beteiligten Pferde für den entstandenen Schaden. Für die Schadensersatzpflicht des Tierhalters nach § 833 Abs. 1 Satz 1 BGB ist die Mitverursachung oder bloß mittelbare Verursachung ausreichend.

Der Verletzte musste sich daher nicht an den Halter des Ponys halten, mit dem es zu der folgenschweren Berührung gekommen war, sondern konnte beliebig einen oder mehrere Verantwortliche bzw. deren Tierhalterversicherung auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. In Höhe des danach geleisteten Schadensersatzes besteht sodann ein interner Ausgleichsanspruch unter den beteiligten Tierhaltern (Az. VI ZR 467/13).

Bei Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung sollte darauf geachtet werden, dass auch Flurschaden von der Versicherung abgedeckt wird. Wenn Pferde ausbrechen und durch die benachbarten Felder galoppieren, können z.B. bei Saatzeiten die Felder so umfassend beschädigt werden, dass der Halter für den gesamten Ernteausfall Schadenersatz tragen muss.

Außerdem können diese Tiere weitere Schäden an Bäumen, Sträuchern und auch Verletzungen an arbeitenden Bauern verursachen.

Deckschäden und Schutz von Fohlen

Da Beate & Sebastian Halter von einem Hengst sind, sollten sie besonders darauf achten, dass die abgeschlossen Tierhalterhaftpflichtversicherung Deckschäden beinhaltet. Es wird sehr teuer für sie Halter, wenn ihr Hengst eine fruchtbare Stute deckt.<br>Wenn eine Stute für den professionellen Reitsport ausgewählt wurde, darf sie nicht trächtig werden, da sonst mit einem hohen Verdienstausfall des Halters zu rechnen ist. Als Halter eines Hengstes müssten Beate & Sebastian evtl. eine regelmäßige Versorgung der Stute und des Fohlens gewährleisten. Hierbei sollte der Halter von Stuten darauf achten, dass der Schutz seitens der Tierhalterhaftpflicht für die Fohlen in den ersten Monaten automatisch gewährleistet ist.

Vor dem Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung soll nachgefragt werden, ob eine Reitbe­teiligung versichert ist.

Zurzeit besitzen Sebastian und Beate noch kein Pferd. Man spricht hier von einer Reitbeteiligung. Sie reiten das Pferd und übernehmen das Ausmisten, pflegen es und sorgen für regelmäßige Bewegung des Pferdes, wobei sie sogar oft für diese Aufgaben vom Halter honoriert werden. Der Pferdehalter ist grundsätzlich bei solcher Vereinbarung für alle Schäden verantwortlich, auch wenn er beim Schadenfall nicht anwesend war.

Viele Versicherungstarife beinhalten die o.g. Fälle und der Versicherer leistet bei Schäden, die unter der o.g. Aufsicht stattgefunden haben. Auch die Verwandten und Bekannten, die das Pferd pflegen, hüten und füttern sind ebenfalls versichert.

Vor einer Reitbeteiligung müssen Beate & Sebastian die Versicherungspolice des Halters genau unter der Lupe nehmen und feststellen, ob die Versicherung eine Gewährleistung anerkennt.

Reit­unfälle gelangen öfter vor Gericht

Der Halter muss im Allgemeinen bei einem Reitunfall den Schadenersatz leisten, wenn er sein Pferd einem anderen zum Reiten überlässt. Die Reitunfälle gelangen öfter vor Gericht, da die rechtliche Lage nicht immer eindeutig ist. Beate & Sebastian sollten sich bei Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung informieren, ob sie bei Reitbeteiligung und daraus resultierenden Unfällen und Verletzungen für den Schaden haften müssen. Viele Versicherer decken diese Schäden ab.

FAQ - HÄUFIGSTE FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR TIERHALTERHAFTPFLICHTVERSICHERUNG


Muss der Hund an die Leine, wenn Spaziergänger kommen?

Folgende Bundesländer, z.B. Berlin und Schleswig-Holstein haben anleinen der Hunde für Sportplätze, Sportflächen und Friedhöfe festgelegt. Ebenfalls Großstädte ordnen Leinenpflicht an.

Außerdem sind in den o.g. Bundesländern Leinenzwang sogar im Treppenhaus von Mehrfamilienhäusern und auf Wegen zu Wohnhäusern vorgeschrieben. Die Orte sind gesamte Innenstadt, in den öffentlichen Gebäuden, im Umkreis von Schulen und Kindergärten und alle Orte, wo sich viele Menschen aufhalten, wie Märkte, Wochenmärkte, Fußgängerzonen, sowie Volksfeste. Hamburg gehört auch zu einigen Städten, die es verbieten, Hunde auf Volksfeste oder Wochenmärkte mitzunehmen. Sogar in Köln sind die Hunde auf Spielplätzen verboten und Verstöße kosten bis zu 600 Euro Bußgeld. Es wird auch oftmals die Leinenlänge festgelegt, höchstens zwei Meter und für große Hunde, die 20 Kilo wiegen und eine Schulterhöhe von 40cm haben, ist Leinenpflicht bereits auf allen Straßen vorgeschrieben.

Leinenzwang im Hausflur und Treppenhaus?

In Berlin und Schleswig-Holstein ist neben einigen weiteren Städten Leinenzwang im Treppenhaus von Mehrfamilienhäusern und auf Wegen zu Wohnhäusern vorgeschrieben. Die Mehrheit der Bewohner in einem Wohneigentum kann selbst entscheiden, welche Regelungen im Haus und Garten gelten sollten (Ober­landes­gericht Hamburg, Az. 2 Wx 61/97). Das Landgericht Itzehoe hat sogar das Spiel mit Hunden auf dem Rasen von einem Wohneigentümer erlaubt (Az. 11 S 58/13).

Müssen Jogger für Hunde bremsen, wenn er sie von Weitem sieht?

Oberlandesgericht Koblenz hat im Aktenzeichen (Az 5 U 27/03) die Mitschuld eines Joggers festgelegt, da er den Hund von Weitem gesehen hat. Er konnte seine Geschwindigkeit reduzieren und den Hund abweichen und den Unfall vermeiden. Der Jogger verlangte vom Halter Schmerzensgeld und das Gericht zog 30 Prozent vom Schmerzensgeld ab. Der Halter hatte hierbei die Hauptschuld wegen Gefährdungshaftung und musste 70 Prozent zahlen. Die Hunde stellen aus juristischer Sicht immer eine Gefährdung dar, da bei einem so ruhigen Vierbeiner ein Rest Unberechenbarkeit bleibt.

Muss der Hund an die Leine, wenn Spaziergänger kommen?


Diese freundliche Art lieben viele Menschen, ist aber nicht Pflicht. Hunde, die von ihrem Hundehalter geschult worden oder in einer Hundeschule waren, können bei Begegnungen mit Fremden Personen nie aggressiv sein. Es wird sehr viel helfen, wenn Hundehalter Ihre Hunde auf Feldwegen mit Zeichen und Befehlen führen (Ober­landes­gericht Koblenz, Az. 12 U 1312/96). Wichtig: In der Brut- und Setzzeit von Vögeln und anderen Tieren, meist von Mitte März bis Mitte Juli, werden besondere Aufmerksamkeit und Aufsicht vom Hundehalter verlangt, die Ihre Hunde auf und an allen Grünflächen, Inner- und außerorts zum spazieren mitnehmen.

Der Hund beißt, wenn ihn jemand streicheln will?

Das Oberlandesgericht Celle erklärte einem Vater, wer auf einen Hund zugeht, um ihn zu streicheln, muss selbst aufpassen, dass er nicht gebissen wird. Man sollte eigentlich wissen, dass so etwas bei einem Hund passieren kann, das gilt auch für einen zehnjährigen Jungen (Az. 22 Ss 9/02).

Wenn der Hund laufend Leute anbellt und angreifen will?

Der Halter musste 9000 Euro Schmerzensgeld zahlen, da der Hund laut bellte und zugestürmt kam und erst drei Meter vor ihm stoppte. Der Radfahrer musste vor dem Schreck stark bremsen und fiel runter (Ober­landes­gericht Brandenburg, Az. 12 U 94/07). Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied ein ähnlicher Fall. Eine 86 Jährige Frau stürzte, als ein freundlicher Schäferhund auf sie zulief und an ihrem Stock schnupperte. Der Halter musste eigentlich damit rechnen, dass ältere Menschen sich bei so einem Hund erschrecken lassen (Az. 6 U 2394/90). Entgegen der o.g. Fälle hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden, dass der Radfahrer schuldig war, da er eine Vollbremsung hinlegen musste, als der Hund auf ihn zulief. Der Radfahrer erhielt kein Schmerzensgeld (Az. 12 U 1312/96).



Was muss ich machen, wenn der Hund des Nach­barn ständig bellt?

Den Hundehalter kontaktieren und ihm die Situation darlegen und klar machen, wenn er keine absehbare Lösung findet, wird das Ordnungsamt eine Lösung festlegen. Der Hund sollte zweimal am Tag, mittags und nachts nur unter Aufsicht ins Freie gehen. Es wurde empfohlen für die Zeiten, in denen der Hund bellt für einige Wochen ein Lärmprotokoll zu führen, in dem die Termine und Uhrzeiten eingetragen werden. Die Richter untersagten es dem Hund, künftig zwischen 22 Uhr und 6 Uhr (sowie an Sonntagen) an die frische Luft zu gehen. (VwG Gelsenkirchen, AZ: 8 K 3784/13)



Ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig?


Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist für jeden Tierhalter unbedingt notwendig und jeder Tierhalter sollte diese Versicherung abschließen. Das haben auch Sebastian und Beate getan.

Die Schäden, die von einem Hund angerichtet werden können sind sehr vielfältig, insbesondere im Straßenverkehr und diese Schäden können existenzielle Gefährdung auslösen. Preiswerte Verträge beginnen mit ca. 60 Euro bis 90 Euro pro Jahr.

Die ausgewählte Versicherungssumme sollte pauschal für Personen- und Sachschäden mindestens 3 Millionen Euro betragen. Außerdem solltest Du bei Leistungen darauf achten, dass vor allem: Mietsachschäden in Mietwohnungen und auch in gemieteten Ferienimmobilien versichert sind. Deckschäden, wenn dein Vierbeiner eine Rassehündin schwängert.

Welpenschutz sichert deine junge Welpen in den ersten zwölf Monaten mit ab. Außerdem solltest Du einen weltweiten Auslandsschutz vereinbaren.

Müssen Sebastian und Beate den Kot auf der Straße einsammeln?

Laut Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf kann Hundekot eine Infektion verursachen, insbesondere auf Spielplätzen und Liegewiesen. Hierbei kann der Halter sich durch diese Handlung, wegen Umweltgefährdung, strafbar machen. Viele Städte und Gemeinden schreiben vor, dass der Halter immer Plastiktüten dabei haben muss, um von seinem Hund hinterlegte Hundehaufen einzusammeln. Die Bußgelder sind zwischen 35 bis 100 Euro und im Wiederholungsfall auch das Doppelte (Az. 5 Ss 300/90).

Welches Amt ist zuständig, wenn ein Hundebesitzer den Dreck nicht säubert?

Die Ordnungsämter sind für diese Angelegenheit über die Telefonnummer 110 zuständig und zum Teil schwer erreichbar. Da diese Nummer für dringende Hilfe reserviert ist, muss du immer damit rechnen, dass der Polizeibeamte hierbei unfreundlich reagiert.

Darf der Vermieter die Hundehaltung in der Wohnung verbieten?

Der Vermieter darf in einem Mietvertrag ein generelles Verbot für eine Hundehaltung gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht aussprechen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.03.2013, Aktenzeichen: VIII ZR 168/12). Der Vermieter kann aber entsprechend verlangen, dass bei einer Hundehaltung seine Zustimmung eingeholt wird. Er muss aber bei einer Anfrage im Einzelfall prüfen um welche Rasse, Größe und welches Verhalten des Vierbeiners es sich handelt. Wenn die Haltung anderer Hunde im Haus erlaubt wurde, musste auch geprüft werden, ob sie sich gegenseitig belästigen oder durch ständiges Bellen Unruhe im Haus stiften. Hier muss eine Lösung erzielt werden und der Vermieter kann auch die Erlaubnis zurücknehmen (Amts­gericht Bremen, Az. 7 C 240/05).

Können auch mehrere Hunde in der Wohnung gehalten werden? Im Miet­vertrag steht dazu nichts.

Nach dem Urteil vom Amtsgericht München (Az. 424 C 28654/13), entschied das Gericht, dass nur ein Hund in der Wohnung gehalten werden darf. Die Mieter in dem Haus hielten fünf kleine “Taschenhunde” in einer 2,5-Zimmer Wohnung mit 98 qm. In Hamburg hat das Amtsgericht Reinbek hingegen einer Mieterin erlaubt einen zweiten Labrador-Retriever in ihrer 50 qm Wohnung zu halten, da der Vermieter den ersten Hund erlaubte und den zweiten nicht (Az. 11 C 15/14). In einer Gemeinschaft von mehreren Eigentümern kann die Eigentümergemeinschaft für jede Wohnung maximal ein Hund festlegen (Ober­landes­gericht Celle, Az. 4 W 15/03). Als Faustregel kann gelten: Zwei Hunde sind gerade ok für eine Wohnung, aber nicht für alle Wohnungen möglich, mehr lässt ein Gericht zu.

Wie hoch ist die Hundesteuer?

Die Kommunen in Deutschland verwalten die Hundesteuer und hierfür sind 11.000 Städte und Gemeinden zuständig. Durch die Hundesteuer wird bezweckt, dass vorerst die Zahl der Tiere begrenzt wird und natürlich auch Geld in die Kassen kommt. Die Idee ist es, die Hunde aus den Stadtgebieten zu verdrängen. Daher haben sie die Hundesteuer für den zweiten und dritten Hund in vielen Orten gesteigert. Kampfhunde, die als gefährlich eingestuft sind, möchte man möglichst schnell aus der Stadt raus haben. Die Steuer für diese Hunde kostet in einigen Orten bis zu 1000 Euro pro Jahr, das sagt Frau Katharina te Heesen vom Bund der Steuerzahler NRW.<br>

Viele Nach­barländer haben die Hunde­steuer abge­schafft?

“Weil der Verwaltungs- und Kontrollaufwand für so geringe Einnahmen zu hoch ist. Da die Pferde und Katzen Steuerfrei gehalten werden, fühlen sich die Hundebesitzer dadurch benachteiligt. Aus diesem Grund schlägt sich diese Situation auf die Steuermoral der Hundebesitzer nieder. Diejenigen, die sich hierdurch nicht benachteiligt fühlen, zahlen gerne und freiwillig die Steuer”, sagt Frau Katharina te Heesen. Die Höhe der Einnahmen aus der Hunde­steuer<br>Nach Angaben des Statistischen Bundesamts, haben die Kommunen im Jahr 2014 insgesamt 309 Millionen Euro Hundesteuern eingenommen. Diese Einnahme ist ein Anteil von 0.05 Prozent an Gesamtsteuereinnahmen (643 Milliarden Euro im Jahr 2014). Im Vergleich: Die Einnahmen aus Kaffeesteuer betrug 1,02 Milliarden Euro und Einnahmen aus Lohn- und Einkommensteuer betrugen 212 Milliarden Euro im Jahr 2014.

Gibt es Steuerermäßigungen oder Befreiungen?

Die Unterstützung der behinderten Menschen mit einem Helferhund wird vom Staat unterstützt, in diesem Fall muss meistens keine Steuer gezahlt werden. Außerdem, wenn Hunde aus dem Tierheim genommen werden, verzichten viele Gemeinden zwischen 6 Monaten bis drei Jahren auf die Steuer. Wenn die Hunde für Dienste oder als Wachhund genommen werden, entfällt die Steuer komplett.

Zahlt der Hartz-IV-Empfänger auch Hunde­steuer?

Im Allgemeinen muss gezahlt werden, aber in manchen Orten wird auf Antrag darauf verzichtet. Hierbei sollte Glaubhaft gemacht werden, dass die Hundesteuer eine Existenzbedrohung hervorrufen würde.

Wie kannst man feststellen, dass der Hund nicht steuerlich angemeldet ist?

Nach Schätzungen wird vermutet, dass ungefähr ein Viertel der Hundebesitzer keine Steuer zahlen. Es werden sehr oft in einigen Städten Kontrollen auf Straßen vorgenommen. Es kann eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro veranlasst werden, wenn der Hund keine Steuermarke am Halsband trägt.

Kann ich Hundesteuer abmelden, wenn mein Hund verreist ist?

Die Hundesteuer ist für den Haushalt bestimmt und hierfür entscheidend. Wenn ein Hund auf einer Reise oder Urlaub mitgenommen wird, muss trotzdem der Halter die Jahressteuer komplett zahlen, so entschied der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof (Az. 4 B 12.1389).

Warum ist die Hundesteuer für Kampf­hunde teurer als für andere Hunde?

Nach dem Steuergesetz für die Hunde müssen die Halter eines Kampfhundes (Pitbull, Rottweiler) mit einer höheren Steuer im Jahr rechnen. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden (BVerwG 9 C 8 13). Die Spann­breite dieser Steuer ist enorm: Cott­bus nimmt 270 Euro, Starn­berg 1.000 Euro. Städte wie Biele­feld oder Bott­rop kennen keine Extra­steuer für Kampf­hunde. Die Steuer darf nicht die Kosten für die Haltung eines Hundes über­steigen. Der Sinn dieser erhöhten Steuer ist, solche Hunde aus dem Gemeindegebiet zu verdrängen.

Warum ist die Hundesteuer für Kampf­hunde teurer als für andere Hunde?

Nach dem Steuergesetz für die Hunde müssen die Halter eines Kampfhundes (Pitbull, Rottweiler) mit einer höheren Steuer im Jahr rechnen. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden (BVerwG 9 C 8 13). Die Spann­breite dieser Steuer ist enorm: Cott­bus nimmt 270 Euro, Starn­berg 1.000 Euro. Städte wie Biele­feld oder Bott­rop kennen keine Extra­steuer für Kampf­hunde. Die Steuer darf nicht die Kosten für die Haltung eines Hundes über­steigen. Der Sinn dieser erhöhten Steuer ist, solche Hunde aus dem Gemeindegebiet zu verdrängen.
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