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ALLE INFORMATIONEN ZUR KFZ-VERSICHERUNG AUF EINEN BLICK
WAS VERSTEHT MAN UNTER KFZ-VERSICHERUNG?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist im Pflichtversicherungsgesetz normiert. Danach sind alle Halter von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abzuschließen, sofern es auf öffentlichen Straßen und Plätzen betrieben wird und seinen ordentlichen Standort im Inland hat.
Mit Hilfe von unabhängigen Gutachtern und Finanzexperten haben wir verbraucherfreundliche Bewertungskriterien für KFZ-Versicherungen entwickelt und bereits 1421 Alt- und Neutarife von unzähligen Anbietern für KFZ-Versicherungen analysiert. Dank des feelix Vertragscheck werden Fallstricken früh erkannt und vermieden.
BEWERTUNGSKRITERIEN FÜR EINE KFZ-VERSICHERUNG
neuwertentschädigung
• In der Kaskoversicherung werden mindestens im ersten Zulassungsjahr Schäden bis zur Höhe des Neuwertes ersetzt.
Bei einem Neuwagen wird meistens – neben der Haftpflichtversicherung – eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Hiermit sind Schäden am eigenen Fahrzeug aufgrund eigenen Verschuldens versichert. Um im Schadensfall eine Leistung ohne Abzüge zu erhalten, sollte keine Einschränkung des Neuwertes durch den Versicherer vorgenommen werden.
In vielen Fällen wird eine Neuwertentschädigung nur in den ersten sechs Monaten nach der Zulassung ersetzt.
Nach unserer Ansicht sollte der Zeitraum wesentlich länger sein. Eine Entschädigung in Höhe des Neuwertes
im ersten Zulassungsjahr sollte in den Versicherungsbedingungen verankert sein.
marderbiss
Marder richten ca. 100.000 Mal im Jahr Schäden an Fahrzeugen an. Besonders davon betroffen sind Zündkerzen, Dämmstoffe, Verkabelung, Gummimanschetten, Wasserschläuche und Bremsleitungen. Diese Schäden können im Straßenverkehr zu gefährlichen Autounfällen, -bränden und -pannen führen. Schäden durch einen Marderbiss sind zumeist über die Teilkasko abgesichert. Hierbei zu beachten ist, dass in sogenannten abgespeckten „Basis-Konzepte“ keine Marderbisse im Versicherungsschutz enthalten sind. Sollte ein Schaden durch einen Marderbiss vorliegen, kann die Schadenssumme schnell im Bereich von über 250 Euro liegen. Hierbei ist deswegen vor allem die vereinbarte Selbstbeteiligung zu beachten, um im Schadensfall nicht womöglich die gesamten Kosten tragen zu müssen. Beate & Sebastian sollten zur Vermeidung von Marderbissschäden zum eigenen Schutz folgende Maßnahmen vornehmen:
• Sobald ein Marder gesichtet wird, einen Blick in den Motorraum werfen und die Kabel und Schläuche prüfen.
• Wenn ein Marder tatsächlich im Motorraum war, ggf. eine Reinigung des Motorraumes veranlassen.
• Altbewährte Hausmittel wie das Anbringen von gebrauchten Socken, Duftmitteln oder ähnliches im Motorraum erzielen keine große Wirkung.
• Mehr Effektivität haben Ultraschallgeräte und spezielle Motorschutzsensoren gezeigt. Um sich hier am besten abzusichern, ist es ratsam eine Werkstatt oder ein Autogeschäft des Vertrauens aufzusuchen und sich beraten zu lassen.
folgeschäden marderbiss
Oftmals variiert der Leistungsumfang bei den Versicherern.Meistens werden nur die Schäden, die aufgrund eines direkten Marderbisses entstanden sind, ersetzt. In Einzelfällen – oftmals in sogenannten „Premium-Paketen“ – beinhaltet der Leistungsumfang ebenso die möglichen Folgeschäden durch einen Marderbiss. Deshalb ist der Einschluss von Folgeschäden bis mind. 3.000 Euro in der Kaskoversicherung ratsam. Der Trend führt dazu, dass immer mehr Versicherer Folgeschäden mit einschließen. Die Kosten sind oftmals eingeschränkt und variieren.
kein abzug neu für alt
Es kann vorkommen, dass der Versicherer nicht die kompletten Reparaturkosten übernimmt. Dies liegt daran, dass bei einer Reparatur eines gebrauchten Fahrzeuges die beschädigten Altteile gegen neue Ersatzteile ausgetauscht werden. In solchen Fällen nimmt der Versicherer einen Abzug wegen „neu für alt“ vor. Beispiel: Sebastian muss die Kupplung des Fahrzeuges austauschen. Der Wert der neuen Kupplung beträgt 400 Euro, der Wert der bisherigen Kupplung liegt bei 250 Euro. Bei einem Abzug „neu für alt“ würde somit der Versicherer die Kosten in Höhe von 250 Euro tragen. Der erhöhte Wert ist von Sebastian zu tragen.
erhöhte mehrwertgrenze für elektronische geräte
Die modernen Fahrzeuge beinhalten immer mehr Elektronik. Hierzu gehören Autoradios, eingebautes Navigationssystem und vieles mehr. Deshalb sollten alle elektronischen Geräte beitragsfrei mitversichert sein. Als Höchstsumme im Schadensfall sehen wir 3.000 Euro als ausreichend an.
scglüsselverlust
Beispiel: Im Haus von Beate & Sebastian kam es zu einem Einbruchdiebstahl. Hierbei gehörten die Fahrzeugschlüssel zum Diebesgut. Zum Schutz des eigenen Fahrzeuges sollte nach solch einem Vorfall die Tür- und Lenkradschlösser ausgetauscht werden. Die Kosten hierfür sollten nach unserer Ansicht die Kfz-Versicherung tragen.
verzicht auf Selbstbehalt beo glasreparatur
Glasscheiben sind aufgrund ihrer besonderen Zusammensetzung sehr teuer. Bei der Regulierung eines Schadens wird normalerweise die vereinbarte Selbstbeteiligung von der Schadenssumme abgezogen. Viele Versicherer bieten einen Verzicht auf den Selbstbehalt an, wenn Schäden an der Verglasung repariert werden.
Man sollte darauf achten, ob der Verzicht generell gilt oder nur bei der Reparatur in Partnerwerkstätten des Versicherers.
Beispiele:
• Steinschläge brachten die Scheibe von Beates & Sebastians Auto zum Bersten.
• Durch einen Unfall, Vandalismus oder Unwetter kann das Glas beschädigt werden.
• Durch extreme Kälte entstehen Spannungen im Glas, die zu einem Glasschaden führen können.
ersatz mitbeschädigter aggregate bei kurzschluss
Ein Kurzschluss im Fahrzeug kann die gesamte Elektronik im Fahrzeug beschädigen. Empfindliche elektronische Geräte, z.B. Navigationsgerät, Autoradio, Alarmanlage, ESP können durch einen Kurzschluss mitbeschädigt werden. Solch eine Mitbeschädigung kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass das Fahrzeug nicht mehr verkehrstauglich ist. Nach unserer Meinung sollten deswegen mitbeschädigte Aggregate bei Kurzschluss durch den Versicherer ersetzt werden.
lawinen
Nach langer Zeit waren die letzten Jahre wieder sehr schneereich. Das Lawinenrisiko hat sich hierdurch deutlich erhöht. Deshalb sollten in der Teilkasko ebenso Schäden durch Lawinen versichert sein. Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schneemassen. Muren sind Abgänge von Geröll, Schlamm- und Gesteinsmassen auch in Verbindung mit Baumgruppen. Es sind allerdings solche Schäden vom Versicherungsschutz ausgenommen, die auf das Fahrverhalten zurückzuführen sind.
GAP-Deckung
Die GAP-Deckung ist ein Begriff aus dem Bereich der Kaskoversicherung. Dies wurde speziell für Personen mit einem geleasten Fahrzeug konzipiert. GAP ist ein englisches Wort, welches übersetzt Lücke bedeutet. Hiermit ist die Differenz zwischen dem Buch- und Wiederbeschaffungswert gemeint. Diese finanzielle Lücke soll über die GAP-Deckung abgesichert werden und den Versicherungsnehmer vor Ersatzforderungen seitens des Leasinggebers schützen. Ohne eine GAP-Deckung wird bei einem Schaden mit einem Totalausfall lediglich der allgemeine Wiederbeschaffungswert erstattet. Hierbei könnte eine Differenz zum Buchwert bestehen. Auch bei Fahrzeugen, die finanziert sind, könnte beim durch einen Schaden bedingten Totalausfall eine finanzielle „Lücke“ bestehen. Deswegen sollte die GAP-Deckung sich auf geleaste und finanzierte Fahrzeuge beziehen.
insassenunfalldeckung auch in fremden fahrzeugen
Eine Insassenunfalldeckung ist ein optionaler Baustein, der zusätzlich zur Kfz-Versicherung abgeschlossen werden kann. Bei einem Verkehrsunfall sind ebenso die Insassen im Fahrzeug gefährdet. Hierfür übernimmt die Insassenunfallversicherung die finanzielle Absicherung. Doch kann der Versicherungsnehmer nicht nur mit dem eigenen Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt werden. Auch in fremden Fahrzeugen ist dies möglich, zu denen keine Insassenunfalldeckung besteht. In solchen Fällen ist eine Insassenunfalldeckung in fremden Fahrzeugen durchaus sinnvoll.
24-Stunden-Notruf
Zu jeder Uhrzeit und an jedem Ort kann ein Verkehrsunfall eintreten. Um im Schadensfall nicht auf eine kompetente Unterstützung zu verzichten, sollten die Versicherer einen 24-Stunden-Notruf anbieten.
haftpflicht inklusive schutzbrief
Ein Schutzbrief verfolgt das Ziel, die Wiederherstellung und Gewährleistung der Fahrbereitschaft in einer Unfall- oder Pannensituation sicherzustellen. Dieses Leistungspaket wird von Automobilclubs angeboten, aber kann ebenso ein optionaler Bestandteil einer KFZ-Versicherung sein. Der Leistungsumfang variiert. Deswegen ist es wichtig im Vorfeld die Leistungspakete zu prüfen, um für sich das Optimalste herauszusuchen. Es ist wichtig, dass der Abschluss eines Schutzbriefes auch ohne den Einschluss einer Kaskoversicherung möglich ist.
pannenhilfe- und Abschleppkosten beim Schutzbrief
Im Autoschutzbrief sind Pannenhilfe und Abschleppkosten versichert. Bei der Pannen- und Unfallhilfe wird für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft an der Schadenstelle durch ein Pannenhilfsfahrzeug gesorgt. Wenn das Fahrzeug von Beate & Sebastian an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemachten werden kann, wird für das Abschleppen des Fahrzeuges einschließlich des Gepäcks gesorgt. Die hierdurch entstehenden Kosten in Höhe von mind. 100 Euro für die Pannen- und Hilfskosten sowie von mind. 150 Euro für das Abschleppen sollten durch den Versicherer übernommen werden.
mietwagen auch am wohnort
Sollte das Fahrzeug von Beate & Sebastian aufgrund einer Panne oder Unfall weder am Schadentag noch am darauffolgenden Tag wieder fahrbereit gemacht werden können, sollte als weitere Leistung des Autoschutzbriefes die Bereitstellung eines Mietwagens sichergestellt sein. Diese Leistung sollte auch bei Diebstahl des Fahrzeuges gelten. Üblicherweise sind an dieser Leistung Voraussetzungen geknüpft. Der Schadenort sollte mindestens 50 km Luftlinie von dem ständigen Wohnsitz in Deutschland entfernt sein. Nach unserer Ansicht ist diese Voraussetzung unnötig.
Mallorca-Police automatisch integriert
Die Urlaubszeit verbringen Beate & Sebastian gerne im Ausland. Dort mieten sie zur Erkundung des Ortes in vielen Fällen ein Fahrzeug. Doch was passiert im Schadensfall? Viele Versicherer bieten die sogenannte „Mallorca-Police“ in der Kfz-Versicherung an. Diese ersetzt Schäden, welche Beate & Sebastian mit dem gemieteten Fahrzeug im Ausland verursachen könnten. Die „Mallorca-Police“ tritt ein, wenn der Schaden höher ist als die Deckungssumme der Kfz-Versicherung des gemieteten Fahrzeuges. Es sollte nach unserer Ansicht die vereinbarte Deckungssumme beim Gebrauch fremder Fahrzeuge versichert sein.
Zu beachten:
• Was versteckt sich hinter dem Geltungsbereich Ausland (alle europäischen Staaten)?
• Höhe der Deckungssumme
rückstufung in haftpflicht
Nach jahrelangem Autofahren hat man nun nach langer Zeit die niedrigste Schadenfreiheitsklasse von 30 % erreicht. Plötzlich kommt es zu einem Haftpflichtschaden. Normalerweise erfolgt daraufhin zum nächsten 01.01. eine Hochstufung. Doch in solchen Fällen sollten die Versicherer einen Rabattretter einbauen. Dieser sieht vor, dass der Schadenfreiheitsrabatt erhalten bleibt. Es entsteht kein Mehrbeitrag. Man hat sozusagen „einen Schaden frei“.
attraktive ersteinstufung für fahranfänger
Nachdem Beate die Fahrprüfung bestanden hat, möchte sie so viel Autofahren wie möglich. Ein Auto auf den eigenen Namen zuzulassen und zu versichern, kann für Beate extrem teuer werden. Eine Einstufung erfolgt in Schadenfreiheitsklasse 0, die ca. 230 % liegt. Somit kommt schnell ein Jahresbetrag von über 2.000 Euro oder sogar mehr zusammen. Für Beate eine hohe finanzielle Belastung, die oft nicht zu bezahlen ist. Deshalb sollten die Versicherer alternative Möglichkeiten anbieten. Wenn ein Elternteil bereits ein Fahrzeug zugelassen hat, sollten die Kinder als Fahranfänger hiervon profitieren. Viele Versicherer bieten eine Erst-Einstufung in Schadenfreiheitsklasse 1/2 an, die bei ca. 140 % liegt. So erhält Beate einen moderateren Versicherungsbeitrag und kann das Autofahren in vollen Zügen genießen.
attraktive einstufung für für partner- und zweitwagen
Ein Auto birgt viele Kosten mit sich. Anschaffung, Reparaturkosten, Spritpreise und vieles mehr. Doch ist es für Ehepaare / eheähnliche Gemeinschaften wichtig zwei Fahrzeuge zu haben, um beruflich oder privat unabhängig sein zu können. Wenn ein Partner bisher keine eigene Schadenfreiheitsklasse selbst erfahren konnte, erfolgt eine Erst-Einstufung in Schadenfreiheitsklasse 0 mit 230 %. Der Versicherungsbeitrag wäre somit viel zu teuer. Deswegen sollten die Versicherer eine Sondereinstufung für Partner- und Zweitwagen anbieten. Es sollte mindestens eine Einstufung in Schadenfreiheitsklasse 2 mit 85 % erfolgen.
rabattschutz
Diese Sondereinstufung kann bei einem Versichererwechsel nicht mitgenommen werden. Der Rabattschutz ist ein optionaler Einschluss, der im Falle eines Schadensfalls eine Hochstufung verhindert. Gleichzeitig wird dadurch der Beitrag nicht erhöht. Für diese Option wird in der Regel ein Beitragszuschlag erhoben.
Nach einem Schadensfall kommt es ab dem folgenden 01.01. zu einer Hochstufung in der Schadenfreiheitsklasse. Hierbei werden Haftpflicht- und Vollkaskoschaden separat betrachtet. Dies bedeutet, dass ein Haftpflichtschaden lediglich zu einer Hochstufung in der Haftpflicht führt, nicht jedoch in der Vollkaskoversicherung. Ist ein Rabattschutz integriert, wird auf eine Hochstufung verzichtet. Häufig gewährt der Versicherer einen Schadensfall pro Jahr. Bei mehreren Schäden pro Jahr wird jedoch eine Hochstufung vorgenommen. Die Versicherer bieten individuelle Regelungen in ihren Bedingungen an.
Zu beachten: Oftmals ist ein Einschluss erst ab einer bestimmten Schadenfreiheitsklasse möglich. Bei einem Versichererwechsel kann der Rabattschutz von Bedeutung sein. In vielen Fällen wird der durch den Rabattschutz abgefangener regulierte Schaden dem neuen Versicherer gemeldet. Dies kann zu einer Veränderung der Schadenfreiheitsklasse führen, nämlich in dem üblichen Rahmen ohne Vereinbarung eines Rabattschutzes.
abstellort
Der Beitragsermittlung unterliegen viele Faktoren. Hierzu gehört auch der nächtliche Abstellort des Fahrzeuges. Nicht jeder besitzt ein eigenes Haus mit Garage oder hat eine Garage zusätzlich angemietet, Beate & Sebastian auch nicht. Daher sollten weitere Abstellmöglichkeiten zur Auswahl stehen, z.B. Carport, Tiefgarage, eigenes Grundstück.
fahrzeugalter
Der Beitragsermittlung unterliegen viele Faktoren. Hierzu gehört auch das Alter des Fahrzeuges. In vielen Fällen wird ein Jahreswagen oder ein Gebrauchtwagen erworben. In solchen Fällen ist es wichtig, dass sich das Fahrzeugalter auf das Erwerbsdatum durch den Versicherungsnehmer bezieht und nicht auf den Beginn der Kfz-Versicherung.
VN-Alter
Der Beitragsermittlung unterliegen viele Faktoren. Hierzu gehört auch das Alter des Versicherungsnehmers. Bei jungen und älteren Versicherungsnehmern wird oftmals ein Beitragszuschlag erhoben. Doch nicht in jedem Fall ist der Versicherungsnehmer gleichzeitig der Fahrer bzw. ist Bestandteil des Fahrerkreises. Daher sollte die Beitragsermittlung nicht an das Höchstalter des Versicherungsnehmers gebunden sein.
nutzeralter
Der Beitragsermittlung unterliegen viele Faktoren. Hierzu gehört auch das Alter der Fahrzeugnutzer. In vielen Fällen besteht der Fahrerkreis aus mehreren Nutzern. Daher sollte das Alter der Nutzer und nicht nur das Alter des Versicherungsnehmers für die Beitragsermittlung ausschlaggebend sein.
abweichender Halter
Jedes Fahrzeug muss in Deutschland zugelassen werden. Hierbei wird ein Fahrzeughalter eingetragen. Üblicherweise handelt es sich hierbei um die Person, welche das Fahrzeug erworben hat und der Vertragspartner gegenüber dem Autoversicherer ist. Teilweise ist der Fahrzeughalter nicht die Person, die eine Autoversicherung für das Fahrzeug abschließt.
Beispiel: Sebastian lässt ein Fahrzeug zu. Beate schließt hierfür eine Autoversicherung ab. In solchen Fällen kommt es zu der sogenannten abweichenden Halterschaft. Viele Versicherer nehmen hierfür einen Beitragszuschlag. Nach unserer Ansicht ist mit einer abweichenden Halterschaft kein erhöhtes Risiko verbunden, so dass keine Zuschläge erhoben werden sollten.
unterbrechung des Versicherungsschutzes
Das Leben verfolgt nicht immer einen konkreten roten Faden. Es kann jederzeit zu Umwegen kommen. Eine veränderte Lebenssituation kann dazu führen, dass Beate & Sebastian z.B. aufgrund der finanziellen Situation für einige Jahre kein eigenes Fahrzeug besitzen. Um den selbst erfahrenen Schadenfreiheitsrabatt nicht zu verlieren, sollte in den Bedingungen eine klare Regelung bei Unterbrechung des Versicherungsschutzes enthalten sein. Nach mindestens einem Zeitraum von sieben Jahren sollte der zuletzt geltende Schadenfreiheitsrabatt angerechnet werden.
Wenige Versicherer verzichten sogar auf die Einschränkung eines Zeitraumes. Dort wird nach Vorlage des letzten Original-Versicherungsscheines die bisherige schadenfreie Zeit angerechnet.
einstufung in vollkasko
Die Schadenfreiheitsklasse in der Haftpflichtversicherung und Vollkaskoversicherung werden separat betrachtet. Bestand jedoch in letzten 12 Monaten keine Vollkaskoversicherung, sollte hier auf die Regelung bei Ersteinstufung verzichtet werden. Stattdessen sollte die Schadenfreiheitsklasse aus der Haftpflichtversicherung als Grundlage genommen werden.
verzicht auf den einwand grober fahrlässigkeit
Die grobe Fahrlässigkeit ist ein Begriff des bürgerlichen Rechts und des Strafrechts. Sie ist eine Form des Verschuldens. Die grobe Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn die verkehrsübliche Sorgfalt im besonders schweren Maße verletzt worden ist. Seit einigen Jahren müssen die Kfz-Versicherer unter Umständen zumindest einen Teil des Schadens ersetzen. Die restlichen Kosten gehen auf das Konto des Kunden. Man spricht in dem Zusammenhang von Quotierung, die bis zur völligen Leistungsfreiheit der Versicherung reichen kann. Um hier eine mögliche Leistungsverweigerung zu verhindern, sollte in den Leistungsausschlüssen ebenso ein Verzicht auf grobe fahrlässige Verstöße gelten.
Beispiel grobe Fahrlässigkeit: Beate telefoniert ohne Freisprecheinrichtung
rabattübertragung von dritten
Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, dass der selbst erfahrene Schadenfreiheitsrabatt an Dritte übergeben werden kann.
Beispiel: Der Opa von Beate meldet sein Fahrzeug ab, da er sich nicht mehr als sicherer Fahrer im Verkehr sieht. Beate fährt bereits regelmäßig seit einigen Jahren mit dem Auto ihres Großvaters. Hier besteht die Möglichkeit, dass der Opa seiner Enkelin den Schadenfreiheitsrabatt überträgt. Beate erhält nicht unbedingt den Schadenfreiheitsrabatt ihres Großvaters. Die Höhe bezieht sich darauf, was sich Beate seit Erhalt des Führerscheines hätte selbst erfahren können.
Doch was passiert, wenn der Opa stirbt und zuvor keine Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes erfolgt ist? Diese Frage stellt sich nicht nur bezogen auf unser Beispiel, sondern könnte auch in anderen Situationen vorkommen. Daher sollte eine Rabattübertragung mindestens innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Mitnutzung bzw. Tod des Dritten erfolgen.
erweiterter wildschaden
Bei einer Autofahrt durch eine waldreiche Gegend entdecken Beate & Sebastian häufig Warnschilder hinsichtlich einer möglichen Wildgefahr. Es können plötzlich z.B. Rehe über die Fahrbahn laufen. Oftmals kann ein Zusammenstoß nicht verhindert werden. Der dadurch entstandene Schaden wird über die Teilkaskoversicherung ersetzt.
Beate & Sebastian fragen sich, was passiert, wenn ein Zusammenstoß mit einer anderen Tierart vorkommt? Denn in ländlichen Gegenden können sich ebenso Pferde, Rinder, Schafe oder Ziegen plötzlich auf der Fahrbahn befinden. Auch hier kann durch ein Zusammenstoß ein erheblicher Schaden am Fahrzeug entstehen. Deswegen ist es nach unserer Ansicht wichtig, dass eine erweiterte Wildschadenklausel vereinbart ist.
Zu beachten:
• Viele Versicherer bieten sogar Schadenersatz beim Zusammenstoß mit allen Tieren
• Einige Versicherer schränken die Tierarten ein (z.B. Wirbeltiere)
FAQ - HÄUFIGSTE FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR KFZ-VERSICHERUNG
1X1 DER KFZ-VERSICHERUNG
Der Preis für Neuwagen steigt seit dem Jahr 2009 stetig an, dennoch schreckt es die meisten Bundesbürger nicht davor ab, sich ein neues oder gar zweites Fahrzeug zu kaufen.
Demnach steigt laut dem Kraftfahrt-Bundesamt seit 2013 die Anzahl von Kraftfahrzeugen mit amtlichem Kennzeichen.
2014 ist die Anzahl von Kraftfahrzeugen mit amtlichem Kennzeichen zum 1. Januar 2016 von 52.966.819 auf 54.602.441 gestiegen.
Dieselbe Entwicklung ist auch bei der Anzahl von KFZ-Versicherungen festzustellen.
Während die Anzahl an KFZ-Versicherungen 2005 noch bei knapp 99,1 Millionen lag, befindet sie sich nun einschließlich Kfz-Haftpflicht, Vollkasko und Teilkasko bei rund 112 Millionen Verträgen.
Genau wie viele andere deutsche Bürger interessieren sich Beate & Sebastian für die KFZ-Versicherung und wollen auch wissen, wo gespart werden kann.
Grundsätzlich müssen alle Fahrzeughalter eine KFZ-Haftpflicht in Deutschland haben. Denn laut dem „Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter“ oder allgemein auch Pflichtversicherungsgesetz genannt, müssen:
• Personenschäden bis zu mindestens 7,5 Millionen Euro,
• Sachschäden bis zu mindestens 1,12 Millionen Euro,
• Vermögensschäden bis zu mindestens 50.000 Euro
versichert sein.
Im Abschnitt mit den meist gestellten Fragen wurde bereits der Unterschied zwischen der Vollkasko und der Teilkasko erklärt. Beate & Sebastian möchten wissen, für wen sich die Teilkasko und für wen die Vollkasko lohnt?
TEILKASKO VS. VOLLKASKO
TEILKASKO
Private VersicherungDie Teilkasko sichert allgemein Schäden ab, die schnell einen Betrag jenseits von Zehntausend Euro erreichen können. Von daher heißt es abzuwägen, ob sich der Zusatzschutz lohnt. Sollten Beate & Sebastian in die Situation eines Unfalls geraten, wird bei der Erstattung der Unfallkosten der Wert des aktuellen Fahrzeuges angesetzt. Besitzen Beate & Sebastian jetzt ein Fahrzeug, welches schon sehr alt ist und einen geringen Restwert vorzeigt, so lohnt sich die Teilkasko nicht. Gleichzeitig ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass ihr altes Fahrzeug möglicherweise gestohlen wird, sehr gering.
VOLLKASKO
Die Vollkasko deckt neben dem selben Versicherungsschutz einer Teilkasko – noch darüber hinaus – mehr Schäden am eigenen Fahrzeug durch selbstverschuldete Unfälle oder Vandalismus ab. Dabei täuscht die Annahme, dass sich die Vollkasko nur bei Neuwagen lohnen könnte, denn sollten Beate & Sebastian bereits zwei bis drei Jahre schadenfrei mit einer Vollkasko fahren und in einer günstigen Region wohnen, kann der Tarif günstiger als bei einer Teilkasko ausfallen. Dies liegt daran, dass im Gegensatz zur Teilkasko Schadenfreiheitsrabatte für unfallfreie Fahrer angerechnet werden.
WIE KANN MAN MIT DEM EIGENANTEIL DIE VERSICHERUNGSKOSTEN SENKEN?
Bei einer Selbstbeteiligung müssen Beate & Sebastian bei kleineren Schäden am Auto selbst aufkommen. Im Gegenzug sparen die KFZ-Versicherungen bei den Verwaltungskosten, was sie letztendlich dem Kunden als Beitragsrabatt weitergeben. Vor dem Kauf eines neuen Autos lohnt es sich die Versicherungsbeiträge für die Auto-Modelle vergleichen. Bevor Beate & Sebastian sich ein neues Auto zulegen, lohnt es sich zuvor den Beitragsaufschlag oder -abschlag für das neue Auto zu überprüfen.
Jede KFZ-Versicherung hält sich bei der Einstufung der Beiträge an ein Typklassenregister, in dem jedes Auto in günstige und teure Typklasse eingeordnet wird. Beate & Sebastian sollten den Fahrerkreises ihres Autos so gering wie möglich halten.
Generell sind bei der KFZ-Versicherung die Partner, Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner beitragsfrei mitversichert.
Umso größer Beate & Sebastian ihren Fahrerkreis gestalten, umso teurer werden am Ende auch die Beiträge bei der KFZ-Versicherung.
Der feelix-Berater empfiehlt Beate & Sebastian ihre jährliche Fahrleistung realistisch einzuschätzen. Je länger die gefahrene Strecke ist, umso höher ist das Risiko, dass sie in einem Unfall verwickelt werden. Beispielsweise muss Sebastian mit einer jährlichen Fahrleistung von rund 9.000 Kilometer im Vergleich zu Beate mit einer jährlichen Fahrleistung von 6.000 Kilometer, einen etwa 5 Prozent höheren Beitrag für die KFZ-Versicherung zahlen.
Bei einer jährlichen Fahrleistung von 15.000 Kilometer liegt die Beitragserhöhung im Vergleich zu 6.000 gefahrenen Kilometer bei rund 25 Prozent. Aus diesem Grund sollten Beate & Sebastian bei der Angabe ihrer jährlichen Leistung lieber vorsichtig schätzen und ihre Fahrleistung nicht zu hoch angeben. Sollten Beate oder Sebastian einen Unfall verursacht haben, lohnt es sich zuvor bei Ihrer KFZ-Versicherung zu fragen, ob sie die Schäden zahlen sollen oder die Versicherung.
Anschließend wird ihre KFZ-Versicherung berechnen, um wie viele Schadenfreiheitsklassen sie zurückgestuft werden und um was für eine Steigerung sich die Beiträge erhöhen. Durchschnittlich lohnt es sich bei einem Schadensbetrag zwischen 1.300 und 1.500 Euro die Kosten selbst zu übernehmen.
LEXIKON ZUR KFZ-VERSICHERUNG
ablehnungsfrist
Bei einer Ablehnungfrist darf Ihre Versicherungsgesellschaft entscheiden, ob Dein Versicherungsantrag angenommen oder abgelehnt wird.
Da die Ablehnungsfrist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt wird, beträgt die Wartezeit in der Regel vier Wochen.
abweichende halterschaft
alarmanlage im auto
alkohol am steuer
anschnallpflicht bzw. gurtpflicht
• Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen (z.B. Postboten)
• Bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit sowie auf Parkplätzen
• Als Passagier im Omnibus, wenn die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist
• Fahrer von Omnibussen und Begleitpersonal von besonders betreuungsbedüftigen Personen
• Fahrgäste in Omnibussen beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes
auto anmelden
bagatellschaden am auto
beifahrer
• für Erwachsene, die kleiner als 1,50 Meter sind oder den Gurt aus gesundheitlichen Gründen nicht anlegen können (ärztliches Attest notwendig)
• für Passagiere von Oldtimern, die werkseitig keine Gurte besitzen und für die auch keine Gurte nachgerüstet wurden. Für die Mitnahme von Kindern gelten besondere Vorschriften (§ 35a StVZO und Anschnallpflicht § 21a StVO) Sollten Sie Kinder haben, die jünger als 12 Jahre alt sind oder kleiner als 1,50 Meter – muss ein geeigneter Kindersitz genutzt werden.
berechtigter fahrer
• Über Zugehörigkeit zum Versicherungsnehmer (z.B. „Ehefrau“ oder „Lebenspartner“, „alle volljährigen Kinder“)
• Über Altersklassen (z.B. „Personen über 23 Jahre“)
• Über den Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs
• Namentlich
• Offener/unbestimmter Fahrerkreis
Die Benennung eines berechtigen Fahrers ist in der Hinsicht wichtig für Dich, weil dadurch die KFZ-Versicherung festlegt, welches Risiko vorliegt und welcher Betrag angelegt werden muss.
Denn allgemein gilt, umso mehr berechtige Fahrer Du in Ihrer KFZ-Versicherung angeben und umso jünger sie sind, desto teuer werden Ihre Beiträge für den Versicherungsschutz bei der KFZ-Versicherung. Laut dem 2. Paragraphen der KFZ-Pflichtversicherungsordnung muss Ihre KFZ-Versicherung bei der KFZ-Haftpflicht folgenden Personengruppen Versicherungsschutz gewähren:
• Dem Versicherungsnehmer
• Dem Halter des Fahrzeugs
• Jeden berechtigen Fahrer
• Eigentümer
• Berufsbeifahrer
• Bei Dienstfahrten dem Arbeitgeber
bereifung
berufsgruppenrabatt
Hierfür wird als Nachweis die Bestätigung des Arbeitgebers gefordert. Machst Du beim Abschluss einer KFZ-Versicherung falsche Angaben oder informierst Deine KFZ-Versicherung nicht über einen Berufswechsel, riskieren Sie eine Vertragsstrafe.
Ob Du die Möglichkeit zu einem Berufsgruppenrabatt erhalten ist immer von Deiner KFZ-Versicherung abhängig. Jedoch haben Berufsgruppen, die im Büro arbeiten, die besten Chancen günstigere Tarife angeboten zu bekommen. Ein Beispiel für einen Berufsgruppenrabatt ist z.B. der Beamtenrabatt.
deckungssumme
• 7,5 Millionen Euro für Personenschäden
• 1,12 Millionen Euro für Sachschäden
• 50.000 Euro für Vermögensschäden
doppelversicherung in der KFZ-Versicherung
Liegt der Fall einer betrügerischen Doppelversicherung vor, können beide KFZ-Versicherungen den Vertrag aufheben. Grundlage ist hierfür Paragraph 78 Absatz 3 des Versicherungsvertragsgesetzes.
Eine versehentliche Doppelversicherung kommt meist immer bei dem Wechsel in eine andere KFZ-Versicherung vor.
Im speziellen Fall geschieht das meist, wenn sich der Versicherungsschutz mit den Laufzeiten beider KFZ-Versicherungen überschneidet. Sollte diese Situation vorliegen musst Du Dich nicht selbst drum kümmern, denn durch eine Benachrichtigung der laufenden KFZ-Versicherung bei der Zulassungsstelle für die zweite KFZ-Versicherung fällt die Doppelversicherung auf.
Abschließend wird die zeitlich jüngere abschlossene KFZ-Versicherung aufgehoben und Du behältst in diesem Falle Ihre bisherige KFZ-Versicherung zu den bekannten Konditionen weiter.
elektronische versicherungsbestätigung
Hierbei übermittelst Du Deine siebenstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben per E-Mail, SMS, Post oder Telefon an Ihre KFZ-Versicherung. Anschließend überprüfut die Zulassungsbehörde Deine eingereichte Versicherungsbestätigung und weiß somit, ob ein Versicherungsschutz für Dein Fahrzeug vorliegt.
einstufung in der kfz-versicherung
erstzulassung kfz
fahrerunfallversicherung
Sollte der Fahrer durch Eigenverschulden Schäden verursachen, so ist er nicht durch seine eigene Autoversicherung geschützt. Erst mit einer zusätzlichen Fahrerunfallversicherung übernimmt die KFZ-Versicherung z.B. für Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Folgekosten sowie die Hinterbliebenenversorgung. Ebenfall kommt die Fahrerunfallversicherung auch bei fremdverschuldeten Unfällen auf – dabei wird über die Leistungen der gegnerischen Versicherungen hinaus auch für Folgekosten und die Invalidenrente aufgekommen.
gefahrenerhöhung in der kfz-versicherung
Eine Gefahrenerhöhung musst Du unverzüglich Deiner KFZ-Versicherung melden, unterlässt Du dies, verstoßst Du gegen die Obliegenheitspflichten. Sollte ein Schadensfall eintreten und Du hast die Gefahrerhöhung nicht gemeldet, hat Ihre KFZ-Versicherung folgende Möglichkeiten:
• Kündigung des Versicherungsvertrags
• Prämienerhöhung
• Risikoausschluss
• Haftungsfreiheit oder Leistungsminderung (in der Teilkasko und Vollkasko)
• Regressforderungen an den Versicherungsnehmer (in der Kfz-Haftpflicht)
Faktoren die zur einer Gefahrerhöhung führen können:
• Veränderungen am Fahrzeug sowie an der Fahrzeugausstattung
• veränderter Fahrerkreis
• veränderter nächtlicher Abstellort
• höhere Jahreskilometerleistung
• Wohnungswechsel und damit andere Regionalklasse
Man unterscheidet bei der Gefahrerhöhung in folgende Kategorien:
objektiv: Gefahrerhöhung tritt ohne Willen des Versicherten ein
subjektiv: Gefahrerhöhung geschieht wissentlich und willentlich
gesetzliche mindestdeckung in der kfz-haftpflicht
• für Personenschäden 7,5 Mio. Euro
• für Sachschäden 1,12 Mio. Euro
• für reine Vermögensschäden 50.000 Euro Sofern in Deiner KFZ-Versicherung keine höhere Versicherungssumme vereinbart wurde, entspricht die Mindestdeckung den gesetzlichen Vorgaben.
grobe fahrlässigkeit in der kfz-versicherung
• unbewusster Fahrlässigkeit (beispielsweise ein „Parkrempler“ beim Ausparken aus Unachtsamkeit)
• bewusster Fahrlässigkeit (etwa bei einer Vorfahrtsmissachtung, bei der der Autofahrer einen Unfall voraussehen kann, aber nicht erwartet)
• grober Fahrlässigkeit (der Verkehrsteilnehmer missachtet die erforderliche Sorgfalt in besonderem Maße)
Da es kein Musterbeispiel für eine grobe Fahrlässigkeit gibt, kommt es immer wieder zu gerichtlichen Terminen, bei der die grobe Fahrlässigkeit thematisiert wird.
Mit dem 1. Januar 2008 wurde durch das Versicherungsvertagsgesetz jedem Versicherungsnehmer zugesichert, dass im KFZ-Haftpflichtfall bei grober Fahrlässigkeit ein Anspruch auf einen Teilersatz durch die KFZ-Versicherung zugesprochen wird.
Detailliert bedeutet das:
• Die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung kommt voll für Schäden auf, die der Versicherte bei Dritten grob fahrlässig verschuldet hat. Die Gesellschaft kann den Kunden aber in Regress nehmen und einen Teil der beglichenen Schadenskosten (bis maximal 5.000 Euro je Schaden) von ihm zurückverlangen.
• Die Teil- oder Vollkaskoversicherung kann die Übernahme eines gemeldeten Kaskoschadens mit dem Hinweis auf eine vorliegende grobe Fahrlässigkeit seitens des Kunden teilweise oder sogar ganz ablehnen.
kfz-zubehör
Zu diesen Schäden gehören aber auch Einbauten, Umbauten und sonstiges Zubehör. Generell sichern die KFZ-Versicherungen nur Zubehör mit Straßenzulassen ab, dabei wird jedoch unterschieden zwischen:
• fest mit dem Auto verbunden ist
• fest eingebaut ist
• im Auto unter Verschluss gehalten wird
Um herauszufinden, welches Zubehör von der KFZ-Versicherung abgesichert wird, findet sich in der Teilliste der allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung.
Jedoch können eigene Zubehörlisten von den KFZ-Versicherungen in die Bedingungen aufgenommen werden.
Auch legen die KFZ-Versicherungen selbst die Deckungssummen für jedes Zubehör individuell fest, dennoch wird hier wie folgt unterschieden:
Ohne Beitragsaufschlag mitversichertes Zubehör:
• Lautsprecher (auch mehrere)
• Multifunktionsgeräte (Audio-, Video-, Radio und Navigationssysteme)
• Verstärker, Booster oder ähnliche Geräte, die der Lautverstäkung dienen
• Zugelassene Veränderungen an Fahrwerk und Motor
Gegen Beitragsaufschlag versichertes Zubehör:
• Panzerglas
• Reklame
• Hydraulische Ladebordwand
• Spezialaufbauten
Nicht versicherbares Zubehör:
• Atlanten
• Nicht fest eingebaute Campingausrüstung
• Nicht serienmäßige Ersatzteile und Werkzeuge
• Kühltaschen und –boxen
• Mobiltelefone, nicht fest eingebaute Navis, Laptops
tüv
• TÜV SÜD
• TÜV Hessen
• TÜV Nord
• TÜV Thüringen
• TÜV Saarland
• TÜV Rheinland
widerrufsrecht kfz-versicherung
VERSICHERUNGSCHECK AN FAMILIE UND FREUNDE EMPFEHLEN
Mehr als 70% aller Versicherungsverträge in Deutschland können in Preis und Leistung verbessert werden. Darum empfehlen Beate & Sebastian ihren Freunden mit den kostenfreien Versicherungscheck von feelix bares Geld zu sparen und Fallstrick im Kleingedruckten zu erkennen.
Beate und Sebastian können es kaum glauben und sind sehr glücklich darüber wie viel Geld sie mit feelix einsparen konnten.
“Danke feelix!”