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Prüfe das Kleingedruckte in deiner unfallversicherung

Beate & Sebastian interessieren sich besonders für die Unfallversicherung, weil sie sich von vielen Risiken schützen wollen. Durch den Versicherungscheck der feelix-App sind Beate & Sebastian auf der sicheren Seite, denn der Versicherungscheck überprüft ihre Versicherungsverträge auf Fallstricken anhand von Bewertungskriterien für Unfallversicherungen.

Im Folgenden sind die Bewertungskriterien aufgelistet, damit Beate & Sebastian einen detaillierten Überblick erhalten.

BEWERTUNGSKRITERIEN UNFALLVERSICHERUNG


Mit Hilfe von unabhängigen Gutachtern und Finanzexperten haben feelix Versicherungsexperten verbraucherfreundliche Bewertungskriterien für Unfallversicherungen entwickelt und bereits 1086 Alt- und Neutarife von 120 Anbietern für Unfallversicherungen analysiert. Mit Hilfe des feelix Versicherungschecks erfahren Beate & Sebastian sofort, wo sich Fallstricke in ihrem Vertrag befinden!

Damit Beate & Sebastian der Einstieg in die Unfallversicherungen leichter fällt, haben feelix Versicherungsexperten ein Glossar vorbereitet, in dem die wichtigsten Begriffe zu diesem Thema erläutert werden. 

Innovationsklausel

Künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten automatisch und ohne Erhebung eines Mehrbeitrags. Durch den Einschluss einer Innovationsklausel passt sich der Versicherungsschutz automatisch an die aktualisierten Versicherungsbedingungen an. Hierunter fallen auch Erweiterungen des Versicherungsschutzes. Ein Mehrbeitrag sollte nicht erhoben werden. 

gesundheitsfragen

Um die Rechtssicherheit im Leistungsfall zu gewährleisten, werden im Antrag konkrete Gesundheitsfragen gestellt. Im Antrag und in den Versicherungsbedingungen sind Ausschlüsse aufgeführt. So können sich Personen mit bestimmten Erkrankungen nicht versichern. Doch steht dies häufig im „Kleingedruckten“, worauf Beate & Sebastian nicht unbedingt aufmerksam gemacht werden.

Daher sollten im Antrag konkrete Gesundheitsfragen zu beantworten sein. Erst dann können sich Beate & Sebastian sicher sein, dass im Leistungsfall die Zahlung der vereinbarten Leistungen wegen fehlender Gesundheitsangaben verwehrt wird.

Zeckenbiss

Zeckenbiss und dessen Folgen sind mitversichert. Zecken gehören zu den Spinnentieren. Sie halten sich vorwiegend im Gestrüpp, in hohen Gräsern oder um Unterholz auf. Zecken können unterschiedliche Krankheiten übertragen, u.a. Borreliose oder Frühsommer-Meningoenzephalitis (kurz FSME).

Ein Zeckenbiss fällt in der Regel unter die sogenannte Infektionsklausel.

infektionskrankheiten

Infektionen, die durch die Behandlung nach einem Unfall entstehen, sind in den Versicherungsschutz eingeschlossen.

Unter einer Infektion ist zu verstehen, dass Krankheitserreger durch eine Beschädigung der Haut in den Körper gelangt sind. Es muss mindestens die erste Hautschicht durchtrennt werden oder infektiöse Sekrete durch plötzliches Eindringen in das Auge, Mund, oder Nase in den Körper gelangen. Nach unserer Ansicht ist der Versicherungsschutz in vielen Fällen unzureichend. Es sollten weitere Infektionskrankheiten im Versicherungsschutz enthalten sein:

➜ Insektenstiche und –bisse
➜ Impfschäden
➜ Allergische Reaktionen, wenn Erreger durch die Haut- oder Schleimhautverletzungen in den Körper gelangen
➜ Tollwut
➜ Wundstarrkrampf
➜ Zeckenbiss 

Vergiftungen (Erwachsene)

Vergiftungen sind im Rahmen unserer Bedingungen in den Versicherungsschutz eingeschlossen:

➜  Dämpfe und Gase
➜  Säure
➜  Staubwolken
➜  Nahrungsmittel

Der Unfallbegriff besagt, dass ein Unfall vorliegt, wenn Sebastian und Beate durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden. Inwiefern sich dies auf ein Unfallereignis durch Vergiftungen aufgrund von ausströmenden Gasen und Dämpfen, Säuren und Staubwolken sowie Nahrungsmittel bezieht, ist oft unklar. Daher sollten die vorgenannten Vergiftungen (Erwachsene) im Versicherungsschutz enthalten sein.

vergiftungen (Kinder)

Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind Vergiftungen – auch Nahrungsmittelvergiftungen – versichert. Vergiftungen infolge von festen oder flüssigen Stoffen sind üblicherweise in der Unfallversicherung ausgeschlossen. In vielen Fällen besteht lediglich ein Einschluss für Kinder bis zum 10. Lebensjahr. Nahrungsmittelvergiftungen sind generell nicht im Versicherungsschutz enthalten. Nach unserer Ansicht sollte hier eine Erweiterung vereinbart sein. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sollten Vergiftungen infolge von festen und flüssigen Stoffen sowie bei Nahrungsmittelvergiftungen versichert sein.

Zu beachten: Einige Versicherer bieten sogar Versicherungsschutz für Kinder bis zu deren Volljährigkeit an bzw. machen keinen Unterschied zwischen Kindern und Erwachsenen.

bewusstseinstörung

Unfälle, die infolge von Bewusstseinsstörungen – durch Schlaganfälle, Herzinfarkt, Alkoholgenuss oder durch Einnahme von Medikamenten entstehen – sind versichert.

Grundsätzlich sind in den Versicherungsbedingungen Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen ausgeschlossen. Hierunter ist zu verstehen:

Schlaganfälle, Herzinfarkt, Alkoholgenuss oder Einnahme von Medikamenten. Nach unserer Erfahrung ist der Einschluss ratsam.

alkoholklausel

Unfälle, die infolge Trunkenheit, beim Führen eines Kfz, mit einem Blutalkoholgehalt bis 0,8 Promille sind, sind versichert.

Alkohol kann zur Einschränkung der Konzentrations- und Zurechnungsfähigkeit führen. Die Folge kann absolute Fahruntüchtigkeit sein. In einem fahruntüchtigen Zustand ein Auto zu führen ist verboten. Alkoholfahrten ab 0,5 Promille wird als Ordnungswidrigkeit angesehen. In den Musterbedingungen ist ein Unfall, der infolge des Alkoholeinflusses entstanden ist, nicht versichert.
Nach unserer Ansicht sollte der Versicherungsschutz bei Unfällen infolge Trunkenheit bis zu einem Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille versichert sein. Einige Versicherungsgesellschaften haben diese Grenze sogar auf 1,3 Promille heraufgesetzt. 

gesundheitsschäden bei rettungsmaßnahmen

Es besteht Versicherungsschutz, wenn ein Unfall aus dem Bemühen zur Rettung sowie bei rechtmäßiger Verteidigung von Menschenleben, Sachen und Tieren eingetreten ist. Auf den Einwand des Vorsatzes wird verzichtet.

Der Unfallbegriff besagt, dass ein Unfall vorliegt, wenn Sebastian und Beate durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden. Somit beruft sich der Versicherer nicht auf die Leistungsvoraussetzung der Unfreiwilligkeit, wenn die versicherte Person Gesundheitsschäden bewusst in Kauf nimmt bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Bemühung zur Rettung von Menschen, Sachen oder Tieren. Durch den Einschluss der Gesundheitsschäden bei Rettungsmaßnahmen wird dies als unfreiwillig angesehen und erfüllt somit die Voraussetzungen eines Unfalles.

einfrieren, ertrinken und ersticken

Als Unfallereignis gilt auch Ertrinken, Erfrieren und Ersticken im Wasser oder in ähnlichen Stoffen.

Der Unfallbegriff besagt, dass ein Unfall vorliegt, wenn Beate und Sebastian durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Inwiefern sich dies auf ein Unfallereignis durch Erfrieren, Ertrinken oder Ersticken unter Wasser oder ähnlichen Stoffen bezieht, ist oft unklar. Daher sollte in den Versicherungsbedingungen deutlich darauf hingewiesen werden, dass ein solches Unfallereignis ebenfalls im Leistungsumfang enthalten ist. 

tauchtypische gesundheitsschäden

Gesundheitsschäden, die beim Tauchen erlitten werden, sind im Versicherungsschutz eingeschlossen.Kosten für eine erforderliche Dekompressionskammer werden übernommen.

Der Unfallbegriff besagt, dass ein Unfall vorliegt, wenn Sebastian und Beate durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Ein tauchtypischer Gesundheitsschaden erfüllt nicht alle Voraussetzungen des Unfallbegriffs. Während des Tauchgangs reichert sich das Blut des Tauchers mit eingeatmeter Luft an. Bei einem zu schnellen Aufstieg, können sich im Blut kleine Bläschen bilden, was zur Verstopfung der Adern und weiteren schweren Schäden führen kann. Die Bildung von Bläschen im Blut ist jedoch kein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis.

Daher ist es notwendig, dass tauchtypische Gesundheitsschäden im Versicherungsschutz enthalten sind.

dekompressionskammer

Um die durch den Tauchgang entstandenen Bläschen im Blut zu beseitigen, kann aus medizinischer Sicht eine Druckkammerbehandlung sinnvoll sein. Hier wird ein Tauchgang simuliert, um den Patienten einen erhöhten Umgebungsdruck auszusetzen. Daher ist es wichtig, dass diese Leistung mitversichert ist. 

kriegsereignisse

Wird das Paar im Ausland von einem Krieg überrascht, besteht auch über den siebten Tag hinaus Versicherungsschutz.

Es ist denkbar während eines Aufenthaltes im Ausland von einem Krieg oder Bürgerkrieg überrascht zu werden. Eine Ausreise ist nicht immer innerhalb einer kurzen Zeit möglich. Daher sollte der Versicherungsschutz in der Unfallversicherung über sieben Tage hinaus gelten. Nach unserer Ansicht sollte bis 14. Tage nach Ausbruch eines Krieges oder Bürgerkrieges der Versicherungsschutz bestehen. 

innere unruhe

Unfälle durch Innere Unruhen und gewalttätige Auseinandersetzungen sind eingeschlossen, wenn Sebastian und Beate nicht aktiv als Unruhestifter teilgenommen haben. Innere Unruhe entsteht, wenn sich eine große Menschenmasse gegen die öffentliche Ordnung stellt und diese stört. Als Folge kann es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommen, die erhebliche Schäden mit sich bringen können.

In der Unfallversicherung sollen Unfälle durch Innere Unruhen und gewalttätige Auseinandersetzungen, wenn der Versicherte nicht aktiv als Unruhestifter daran teilgenommen hat, eingeschlossen sein.

strahlen

Gesundheitsschäden durch folgende Strahlen sind im Versicherungsschutz eingeschlossen:

➜ Laserstrahlen
➜ Maserstrahlen
➜ Röntgenstrahlen
➜ künstlich erzeugte UV-Strahlen
➜ energiereiche Strahlen mit einer Härte bis 100 Elektronenvolt

In den Musterbedingungen sind Gesundheitsschäden durch die oben aufgeführten Strahlen nicht versichert. Hier sollte ein erweiterter Versicherungsschutz bestehen. Gesundheitsschäden durch eine Strahleneinwirkung von außen und die Aufnahme strahlender Stoffe sollten nach unserer Ansicht versichert sein. Insbesondere für Personen, die beruflich bedingt Strahlungen ausgesetzt sind, ist der Einschluss enorm wichtig.

straftaten

Das Führen von Land- oder Wasserfahrzeugen durch Personen unter 18 Jahren ohne Fahrerlaubnis, ist in den Versicherungsschutz eingeschlossen.

Personen, die infolge einer Straftat einen Unfall erleiden, haben keinen Anspruch auf Leistungen aus der Unfallversicherung. Der Ausschluss ist üblicherweise in den Versicherungsbedingungen verankert. Wenn jedoch eine Person, die noch nicht volljährig ist, infolge des Führens von Land- oder Wasserfahrzeugen ohne Fahrerlaubnis erleidet, sollte im Versicherungsschutz eingeschlossen sein.

psychische reaktionen

Die Folgen psychischer Störungen, die im Anschluss an einen Unfall eintreten, sind im Versicherungsschutz eingeschlossen. Unfälle, deren Ursache psychische Reaktionen sind, gelten als Krankheit und sind daher in den Musterbedingungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Psychische Reaktionen können auf eine unfallbedingte organische Erkrankung des Nervensystems oder neu entstandene Epilepsie zurückzuführen sein. Nach unserer Ansicht sollten Gesundheitsschädigungen durch psychische Reaktionen versichert sein.

verbesserung der gliedertaxe

Die Gliedertaxe ist in einigen Punkten, ohne Vorschädigung, verbessert:
Gliedertaxe gemäß GDV-Musterbedingungen:

Arm im Schultergelenk 70% 
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65%
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks 60%
Hand im Handgelenk 55%
Daumen 20%
Zeigefinger 10%
Andere Finger 5%
Bein über Mitte Oberschenkel 70%
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60%
Bein unterhalb des Knies 50%
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45%
Fuß im Fußgelenk 40%
Großer Zeh 5%
Anderer Zeh 2%
Auge 50%
Gehör auf einem Ohr 30%
Geruchssinn 10%
Geschmack 5%
Stimme 100% 

Die Gliedertaxe ist ein wichtiges Instrument in der Unfallversicherung. Dort sind die maximalen Invaliditätsgrade von Körperteilen und Sinnesorganen aufgeführt. Die Invalidität ist eine dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit. Im Falle eines Verlustes oder Funktionsunfähigkeit von Körperteilen oder Sinnesorganen wird die Gliedertaxe zur Ermittlung des Invaliditätsgrades herangezogen. Bei Teilverlust oder Funktionsunfähigkeit gilt entsprechender Prozentsatz anteilig.

Zu beachten: Nicht alle Verletzungen werden von der Gliedertaxe erfasst. In solchen Fällen bestimmt ein ärztliches Gutachten den Grad der Invalidität. Jeder Versicherer hat als Grundlage die oben aufgeführte Gliedertaxe. In einigen Fällen bieten die Versicherer sogar eine verbesserte Gliedertaxe an, d.h. die Invaliditätsgrade fallen höher aus.

erhöhte Kraftanstrengung

Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

Eine erhöhte Kraftanstrengung liegt bei einem erhöhten Einsatz der Muskelkraft vor. Im Versicherungsschutz sollten Gelenkverrenkungen, Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln enthalten sein. 

vorerkrankung

Bestehende Krankheiten und Gebrechen vor dem Unfall werden bei der Festlegung der Invalidität erst ab 40% Vorinvalidität angerechnet.

Im Leistungsfall werden Vorerkrankungen in die Berechnung der Invaliditätssumme einbezogen. Nämlich dann, wenn bestehende Krankheiten und Gebrechen an den durch das Unfallereignis verursachten Gesundheitsschäden mitgewirkt haben. Somit sind Beate & Sebastian berechtigt ihre Leistung entsprechend zu kürzen.

Aber nur dann, wenn der sogenannte Mitwirkungsanteil überschritten wird. In vielen Fällen wird bei einem Invaliditätsgrad ab mindestens 25% eine Leistungskürzung vorgenommen. Nach unserer Ansicht ist der übliche Mitwirkungsanteil zu niedrig. Erst ab einem Invaliditätsgrad von 40% sollte eine Anrechnung erfolgen. 

kinderunfallversicherung

Folgende besondere Leistungsarten sind im Versicherungsschutz eingeschlossen

➜  Rooming-In
➜  Haushaltshilfe bei Ausfall eines Elternteils
➜  Tagesmutter
➜  Nachhilfe bei Unterrichtsausfall

rooming-In

Ein Kind ist aufgrund eines Unfalles in vollstationärer Behandlung im Krankenhaus. Übernahme der Übernachtungskosten der Eltern im Krankenhaus.

Haushaltshilfe bei Ausfall eines Elternteils: Wenn ein Elternteil ausfällt und das andere Elternteil zur Sicherung der finanziellen Einkünfte einer beruflichen Tätigkeit nachgeht, sollte zur Entlastung der Familie die Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen werden. 

tagesmutter

Wenn ein Kind aufgrund eines Unfalles eine höhere Aufmerksamkeit benötigt, müssen sich die Eltern stark einschränken und im schlimmsten Fall ihre berufliche Tätigkeit aufgeben oder sich eine Teilzeitstelle suchen. Um hier die Eltern zu entlasten, so dass die finanziellen Einkünfte gesichert sind, sollten die Kosten für eine Tagesmutter übernommen werden.

Nachhilfe bei Unterrichtsausfall

Wenn ein Kind aufgrund eines Unfalles über einen längeren Zeitraum nicht an dem Schulunterricht teilnehmen kann, kann unter Umständen eine Versetzung in das nächste Schuljahr gefährdet sein. Um hier das Kind zu unterstützen, sollten die Kosten für eine Nachhilfe übernommen werden.

zusätzliche Leistungen 

Im Zusammenhang mit einem Unfall ohne Invaliditätsfolgen, sind laut den Bedingungen folgende Zusatzleistungen kostenfrei mitversichert:
• Bergungskosten
• Kosmetische Operation
• Zahnersatz
• Kurkostenhilfe

bergungskosten

Die erforderlichen Such- und Rettungskosten werden erstattet, wenn ein Unfall vermutet oder tatsächlich eingetreten ist.

kosmetische Operation

Behebung der unfallbedingten Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes (z.B. entstellende Narben aufgrund eines Unfalles).

zahnersatz

Ist im Rahmen der kosmetischen Operationen versichert. Behebung der unfallbedingten Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes (z.B. fehlende Zähne aufgrund eines Unfalles).

kurkostenbeihilfe

Nach einer unfallbedingten Heilbehandlung ist oftmals eine Kur oder Rehabilitationsmaßnahme notwendig. Die Kosten hierfür werden übernommen.

behinderungsbedingte Mehraufwendung

Bei Bedarf stehen Beate & Sebastian folgende besonderen Leistungen zur Verfügung, wenn eine Invalidität festgestellt wurde:
• behindertengerechtes Kfz
• Umbau für behindertengerechtes Wohnen
• Hilfsmittel
• Schulungs- und Prüfungsgebühren bei Umschulung

Aufgrund eines Unfalles verbleibt eine dauernde Invalidität. Um sich hierauf einzustellen fallen viele Kosten für unterschiedliche Maßnahmen an. Diese Kosten sollten im Rahmen des behinderungsbedingten Mehraufwandes durch den Versicherer ersetzt werden.

vorschuss

Wurde der Versicherte während eines Unfalles schwer verletzt, werden Vorschüsse in Höhe der vereinbarten Todesfallleistung auf die Invaliditätsentschädigung geleistet, wenn die Invaliditätshöhe noch nicht endgültig feststeht.

Aufgrund eines Unfalles verbleibt eine dauernde Invalidität. Die Feststellung der Invaliditätshöhe erfolgt nicht von heute auf morgen. Der Versicherte hat jedoch aufgrund von ärztlichen Therapien und Neuordnung des Alltages Mehrkosten zu tragen. Um hier den Versicherten zu entlasten, sollte auf Wunsch ein Vorschuss bis zur Höhe der vereinbarten Todesfallleistung ausgezahlt werden.

anmeldefrist für invalidität

Die Invalidität ist innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festzustellen und beim Versicherer geltend zu machen. Die exakte Invaliditätshöhe ist nicht immer sofort feststellbar. Daher sollte die Anmeldefrist beim Versicherer über den üblichen Zeitraum hinaus liegen. Nach unserer Ansicht sollten die schriftliche ärztliche Feststellung der Invalidität sowie die Geltungsmachung beim Versicherer innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall erfolgen. 

unfallrente

Bei einem Invaliditätsgrad ab 50 % wird – sofern vereinbart – eine lebenslange Rente in voller Höhe gezahlt. Die Rente wird rückwirkend ab Beginn des Monats gezahlt, in dem sich der Unfall ereignet hat. Eine Dynamisierung der Unfallrente im Leistungsfall ist möglich. Neben einer Invaliditätssumme kann in vielen Fällen auch eine monatliche Unfallrente abgesichert werden. Der Anspruch auf die Zahlung einer Unfallrente entsteht, wenn durch einen Unfall ein Invaliditätsgrad von mindestens 50% besteht. Die Zahlungspflicht beginnt ab dem Unfalltag und erfolgt lebenslang.

Zu beachten: Einige Versicherer bieten bereits eine Unfallrente ab einem Invaliditätsgrad von 20% an.

erweiterte meldefrist bei geringfügigkeiten

Bei geringfügigen Unfallfolgen gilt es nicht als Obliegenheitsverletzung, wenn der Verletzte erst den Arzt hinzuzieht, wenn er den wirklichen Umfang erkennt. Nicht jeder Unfall führt zu Gesundheitsschädigungen. Doch auch nicht jede unfallbedingte Gesundheitsschädigung ist vom Versicherten sofort erkennbar. Bei geringfügigen Unfallfolgen kann es daher zu einer verspäteten Meldung beim Versicherer führen, der seine Leistungspflicht aufgrund einer Obliegenheitsverletzung ablehnt. Die Versicherungsbedingungen sollten fair und verbraucherfreundlich sein. Nach unserer Sicht sollte daher eine erweiterte Meldefrist bei geringfügigen Unfallfolgen eingeschlossen sein. 

verspätete meldung bei tod

Die Meldefrist von 48 Stunden beginnt erst, wenn die Hinterbliebenen Kenntnis vom Unfalltod des Versicherten haben.

In den Musterbedingungen zur Unfallversicherung ist vermerkt, dass ein Unfalltod innerhalb von 48 Stunden von den Hinterbliebenen dem Versicherer zu melden ist. Die Hinterbliebenen haben jedoch nicht immer sofort Kenntnis von einem Unfalltod. Daher sollte die Meldefrist erst ab Kenntnisnahme beginnen.

versehensklausel

Unterbleibt versehentlich eine Anzeige bzw. die Erfüllung einer vertraglichen Obliegenheit, so beeinträchtigt das die Leistungspflicht nicht, wenn nachgewiesen wird, dass es sich hierbei nur um ein Versehen handelt.

Nach Eintritt eines Unfalles sind mehrere Obliegenheiten zu beachten. Wird eine davon verletzt, kann der Versicherte seinen Versicherungsschutz verlieren, außer die Obliegenheit wurde weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt. Das Anzeige oder die Erfüllung einer vertraglichen Obliegenheit kann versehentlich vergessen werden. Was passiert in solchen Fällen? Aus unserer Sicht ist der Einschluss einer Versehensklausel sinnvoll. Der Versicherungsschutz bleibt erhalten, auch wenn versehentlich eine Obliegenheit nicht beachtet wurde.

leistungsbegründung

Nach einem Unfall werden Ärzte zur weiteren Behandlung und Therapie herangezogen. Wenn die Informationen der behandelnden Ärzte nicht ausreichen, wünscht der Versicherer das Hinzuziehen eines weiteren Arztes oder eines Gutachters. Die Kosten hierfür sollte der Versicherer tragen. Viele Versicherer bieten die Kostenübernahme. Hier auf die maximale Höhe der Entschädigung achten.

Der Unfall hat eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge. Der entstandene Verdienstausfall sollte hier ebenso von dem Versicherer getragen werden. Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit sowie Beitragsbefreiung ohne Leistungsausschluss bis 12 Monate: bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit und bei Arbeitsunfähigkeit ab dem 43. Tag. Eine unverschuldete Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit kann jeden treffen. Um auch während der Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit vorerst Versicherungsschutz in der privaten Unfallversicherung genießen zu können, ist eine Beitragsbefreiung inklusive vollem Versicherungsschutz vorteilhaft. Die Dauer sollte auf einen bestimmt Zeitraum eingeschränkt sein. Aus unserer Sicht sind 12 Monate Beitragsbefreiung inkl. vollständigen Versicherungsschutzes angemessen.

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FAQ - HÄUFIGSTE FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR UNFALLVERSICHERUNG

Über die Live-Chat-Funktion erreichen Beate & Sebastian die Supporter von feelix, die rund um die Uhr zum Thema Unfallversicherung Fragen beantworten. Hier ist eine Übersicht über die meist gestellten Fragen und Antworten.

Was ist im Fall einer anhaltenden körperlichen oder geistlichen Invalidität zu tun?

Du erhältst Anspruch auf eine Invaliditätsleistung, sofern Du in diesem Fall nachweisen kannst, dass Deine körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit unfallbedingt und dauerhaft beeinträchtigt bleiben wird. Eine dauerhafte körperliche oder geistige Invalidität liegt vor, wenn diese länger als drei Jahre anhält. Sollte innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eine Invalidität auftreten, muss in einem Zeitraum von 15 bzw. 24 Monaten die Beeinträchtigung von einem Arzt schriftlich nachgewiesen werden.

In welchem Zeitraum ist ein Unfall anzuzeigen?

Bei Unfällen, die voraussichtlich eine Leistung herbeiführen, musst Du diese unverzüglich Deiner Unfallversicherung mitteilen. Solltest Du von geringfügigen Unfallfolgen oder davon ausgehen, dass ein Unfall keine Leistungspflicht auslöst ist sofort bei Deiner Unfallversicherung Meldung zu erstatten. 

Welchen Leistungen kommt die gesetzliche Unfallversicherung nach?

Die gesetzliche Unfallversicherung beschäftigt sich speziell mit Arbeits- und Schulunfällen sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren. Dabei wird versucht nach dem Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit die Folgen so gut wie möglich zu begrenzen. Dieses kann z.B. durch Heilbehandlungs- oder Rehabilitationsmaßnahmen geschehen.

Während dieser Maßnahmen erhältst Du finanzielle Hilfe in Form von Verletzten- und Übergangsgeld. Sollte bei Dir oder Verwandten der Todesfall eintreten oder der Status einer Erwerbsminderungsrente vorliegen erhältst Du oder Deine Hinterbliebenen eine Zahlung durch die gesetzliche Unfallversicherung.

Bei Unfällen, die in Deiner Freizeit geschehen – also nicht im Zusammenhang mit beruflichen oder privaten Tätigkeiten stehen – werden keinerlei Leistungen durch Deine gesetzliche Unfallversicherung erbracht.

Gilt der Versicherungsschutz bei der privaten Unfallversicherung neben dem privaten Bereich auch für den beruflichen?

Bei der privaten Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz für den ganzen Tag und deckt somit sowohl den beruflichen als auch den privaten Bereich gleichzeitig ab.

Gilt der Versicherungsschutz bei der privaten Unfallversicherung für sportliche Aktivitäten?

Viele private Unfallversicherungen bieten Dir im Rahmen Deiner Versicherungsbedingungen den Versicherungsschutz für hobbymäßige Sportaktivitäten an. Es ist darauf hinzuweisen, dass Unfälle beim Motorsport nicht zu den hobbymäßigen Sportaktivitäten gehören.

Werden bei der privaten Unfallversicherung tauchtypische Gesundheitsschäden mitversichert?

Manche private Unfallversicherungen ersetzen dem Paar die Kosten bei tauchtypischen Gesundheitsschäden, weil oft zur Genesung eine Dekompressionskammer erforderlich ist und diese nicht an jedem Ort auffindbar ist.

Gilt der Versicherungsschutz bei einer privaten Unfallversicherung auch für einen Autounfall?

Sofern der Autounfall nicht unter Einfluss von Alkohol oder Drogen geschehen ist, genießt Du vollen Versicherungsschutz durch Deine private Unfallversicherung. 

Wie lange wird bei einer privaten Unfallversicherung das zusätzliche Krankenhaustagegeld gezahlt?

Das Genesungsgeld erhältst Du von Deiner privaten Unfallversicherung für den Zeitraum, den Du an Krankenhaustagegeld erhältst. Gleichzeitig beträgt die Dauer an gezahltem Genesungsgeld maximal ein Jahr. Sofern Du ein Kind hast, zahlt Deine private Unfallversicherung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit Option von bis zu vier Jahren das Rooming-In Krankenhaustagegeld, sofern Du auch als Elternteil zur Betreuung stationär aufgenommen wirst. Voraussetzung ist hierfür, dass Du Anspruch auf Krankenhaustagegeld hast.

Worin besteht der Unterschied zwischen einer privaten Unfallversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die private Unfallversicherung leistet bei allen permanenten Körperschäden, die durch einen Unfall verursacht wurden. Dabei ist es unabhängig, ob Du durch die erlittenen Schäden berufsunfähig wirst oder nicht. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kommt hingegen nur für Leistungen auf, wenn ein Arzt Dir die Berufsunfähigkeit schriftlich attestiert.

Folgendes Beispiel:
Beate ist Sekretärin und erleidet nach einem Unfall Schäden am Fuss und Kniegelenk wodurch sie zu 50 Prozent Invalide wird. Die 50 prozentige Invalidität dürfte in den meisten Fällen aber nicht ausreichen, um als berufsunfähig zu gelten, weil Beate als Sekretärin eher im Sitzen arbeitet und die Knie somit auch nicht stark beansprucht. Hingegen es sich bei Sebastian, der Dachdecker ist, schon wieder anders gestaltet. So ist es Sebastian bei einem kaputten Kniegelenk nicht mehr möglich seinen Beruf auszuüben und er würde dementsprechend als berufsunfähig eingestuft werden und seine Berufsunfähigkeitsrente erhalten.

Der Vorteil bei der privaten Unfallversicherung liegt darin, dass Du Leistungen in einem Invaliditätsfall erhältst ohne als berufsunfähig eingestuft werden zu müssen.

Wer bestimmt die Höhe der Leistungen bei einer privaten Unfallversicherung?

In der Regel bestimmt Ihr behandelnder Arzt den Invaliditätsgrad und somit auch in Teilen die Versicherungsleistung Deiner privaten Unfallversicherung. Wie hoch letztendlich Deine Entschädigung bei der privaten Unfallversicherung ausfällt wird anhand der Gliedertaxe festgelegt.

1X1 DER UNFALLVERSICHERUNG


Bevor Beate und Sebastian eine private Unfallversicherung abschließen, sollten sie es sich gut überlegen. Es empfiehlt sich einen Rat von einem Experten einzuholen. In der Regel überschätzen viele das Risiko nach einem schweren Unfall eine anschließende Behinderung zu erleiden. Laut dem statistischen Bundesamt gehen rund 2 Prozent aller Schwerbehinderungen auf Unfälle zurück – hingegen mit 85 Prozent die Schwerbehinderungen auf Krankenheiten zurückgehen.

Aus diesem Grund bleiben laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft für jeden gezahlten Euro in etwa 19 Cent als Gewinn beim Versicherer. Während z.B. Bei den Sachversicherungen im Durchschnitt nur ein Gewinn von 3 Cent pro Versicherer vorzuzeigen ist. Infolgedessen bedeutet das, dass private Unfallversicherung angesichts der Schadenswahrscheinlichkeit zu teuer sind.

Die Frage ob sich eine private Unfallversicherung lohnt ist davon abhängig, mit welchem persönlichen Risiko Beate und Sebastian ihre Leben gestalten und inwiefern die Familie sich dafür absichern lassen möchte. Bevor auf die weiteren Inhalte einer privaten Unfallversicherung eingegangen wird – nun eine Gegenüberstellung der privaten und gesetzlichen Unfallversicherung.

PRIVATE UNFALLVERSICHERUNG VS. GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG



Träger

private unfallversicherung

Private Versicherungsunternehmen

gesetzliche unfallversicherung

Berufsgenossenschaften Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand


Wer kann sich versichern?

PRIVATE UNFALLVERSICHERUNG

Alle Personengruppen (individuelle Beschränkung wegen Gesundheitszustand möglich)

GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG

Berufsgenossenschaften Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand


Geltungsbereich

PRIVATE UNFALLVERSICHERUNG

Weltweit rund um die Uhr für Unfälle des täglichen Lebens

GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG

Im Rahmen der versicherten Tätigkeit (Arbeit, Schule, Studium, Kindergarten) sowie auf dem Weg von der Wohnung zum Tätigkeitsort und zurück. Ferner bei Berufskrankheiten sowie bei ehrenamtlichen Tätigkeiten (abhängig von bestimmten Vorraussetzungen)


Leistungen

PRIVATE UNFALLVERSICHERUNG

Höhe ist individuell vereinbar
• Todesfallsumme
• Krankenhaustagegeld
• Genesungsgeld
• Krankentagegeld
• Bergungskosten
• Kosmetische Operationen

GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG

Behandlung der Unfallfolgen
• Rehabilitation
• Sterbegeld
• Hinterbliebenenrente
• Verletztenrente ab 20%

verminderter Erwerbsfähigkeit, die länger als 26 Wochen fortbesteht


Höhe der Verletztenrente

PRIVATE UNFALLVERSICHERUNG

Unfallrente ist individuell vereinbar, ab 20% oder 50% Invalidität

GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG

Bei voller Erwerbsminderung wird max. 66,7 % des letzten Jahresarbeitsverdienstes als Verletztenrente von dem Leistungsträger gezahlt.


Beiträge

PRIVATE UNFALLVERSICHERUNG

Abhängig von den gewählten Leistungen und sind durch den Versicherungsnehmer zu tragen. Im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen können die Beiträge unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden.

GESETZLICHE UNFALLVERSICHERUNG

Die Beiträge werden allein vom Arbeitgebern erbracht. Die Beitragshöhe richtet sich dabei u.a. auch nach der Höhe des an die Arbeitnehmer ausgezahlten Arbeitsentgelts.

Beate und Sebastian wollen nicht am falschen Ende sparen und zu geringe Versicherungsleistungen vereinbaren, wenn sie sich für eine private Unfallversicherung entscheiden, weil schwerwiegende Unfälle große finanzielle Folgen haben können. Der wichtigste Bestandteil bei der privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätssumme sowie die Progression. Die Invaliditätssumme bezeichnet die Kapitalzahlung, die man erhält, wenn man aufgrund eines Unfalls dauerhaft invalide bleibt.

Dabei unterscheidet die private Unfallversicherung unter der Grundinvaliditätssumme und der Vollinvaliditätssumme. Wie hoch letztendlich die Vollinvaliditätssumme ausfällt ist davon abhängig, welche Progression veranschlagt wurde.

Bei der Progression wird bestimmt, wie viel Prozent Sie anhand des Grades der Behinderung an Versicherungssumme erhalten.

Grundinvaliditätssumme X Progressionssatz = Vollinvaliditätssumme

Die Progression sorgt dafür, dass Beate und Sebastian je nach Schwere ihrer Behinderung eine entsprechend hohe Leistung ausgezahlt bekommen. 

LEXIKON ZUR UNFALLVERSICHERUNG


ausschlüsse

Bei einem bestimmten Kostenrisiko kann Sebastians und Beates private Unfallversicherung das Risiko nicht abdecken. Aus diesem Grund enthält die private Unfallversicherung eine bestimmte Anzahl an Ausschlüssen, bei denen Sebastian und Beate im Regelfall nicht abgesichert sind.

• Krankheiten und Abnutzungserscheinungen (z.B. Rückenschmerzen durch ständiges Sitzen, Herzinfarkt, Schlaganfall; letztere Risiken können durch eine sogenannte Dread-Disease-Versicherung versichert werden)
• Heilbehandlungskosten
• Rehabilitationskosten
• Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen
• Unfälle die direkt oder indirekt nach Kriegsereignissen verursacht werden
• Unfälle von Luftfahrzeugführern; Besatzungs- und Hilfspersonal, die berufsbedingt fliegen müssen (hierfür gibt es eine spezielle Luftfahrt-Unfallversicherung)
• Fahrer, Beifahrer und Insassen eines Motorfahrzeuges, das bei einer wettbewerblichen Fahrveranstaltung oder einer Übungsfahrt teilnimmt, bei der es um die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit geht (hierfür gibt es spezielle Motorradsport-Unfallversicherungen)
• Krankhafte, psychologische Störungen (auch wenn sie unfallbedingt sind)

bergungskosten

Bei einem Unfall sind häufig Rettungskosten erforderlich, um verletzte oder verstorbene Personen zu bergen. Unter dem Begriff der Bergungskosten fallen folgende Inhalte:

• Suchhunde-Einsatz
• Kosten für den Transport ins Krankenhaus
• notwendiger Krankenhauswechsel Je nach Anbieter können die Bergungskosten bei der privaten Unfallversicherung unterschiedlich ausfallen. 

berufsunfallversicherung

Ihre Berufsunfallversicherung haftet, wenn Sebastian und Beate z.B. auf dem Weg zur Arbeit oder während der Arbeitszeit einen Unfall erleiden. Zusätzlich übernimmt die Berufsunfallversicherung bei berufsbedingten Erkrankungen die Kosten für die anfallenden Behandlungen. Der Unterschied bezüglich der privaten und gesetzlichen Unfallversicherung liegt lediglich im Leistungsspektrum. Während die private Unfallversicherung bereits bei einer Invalidität von einem Prozent greift, muss hingegen bei der gesetzlichen Unfallversicherung eine Invalidität von 20 Prozent vorliegen. Des Weiteren werden Berufskrankheiten oder Rehabilitationskosten im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung, bei der privaten Unfallversicherung nicht übernommen.

Sollte das Paar jedoch eine private Unfallversicherung mit einer hohen Versicherungssumme und Progression abgeschlossen haben, können anfallende Kosten ganz oder teilweise beglichen werden. Generell liegt der Unterschied zwischen beiden Unfallversicherungen darin, dass die gesetzliche Unfallversicherung vom Prinzip her einer Berufsunfähigkeitsversicherung ähnelt. Wogegen die private Unfallversicherung individuelle dauerhafte Personenschäden mit Einmalzahlungen absichert.

Dienstreise-Unfallversicherung

Generell werden Arbeitsunfälle durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, hingegen Privatunfälle von der privaten Unfallversicherung abgesichert werden.

Jedoch gibt es für bestimmte Personen sowie Bereiche eine spezielle Unfallversicherung. Neben der Reiseunfallversicherung gehört die Dienstreise-Unfallversicherung zu den bereits genannten Spezial-Unfallversicherungen. Der Unfallschutz bei der privaten Unfallversicherung gilt weltweit sowie 365 Tage und rund um die Uhr. 

Dread-Disease

Wie bereits erläutert sichert die private Unfallversicherung dauerhafte Personenschäden ab, die durch einen Unfall entstehen.

Allerdings gibt es auch schwere Erkrankungen wie z.B. Krebs oder Arthritis, die allgemein als Dread-Disease bezeichnet werden. Dread-Disease Erkrankungen gehören zu den wenigen Dingen, die zu einem Ausschluss bei der privaten Unfallversicherung führen. Aktuell gibt es wenig Versicherungsgesellschaften, die Beate und Sebastian für eine mögliche Dread-Disease Erkrankung absichern.

fahrradunfallversicherung

Bei der privaten Unfallversicherung gilt der Unfallschutz für Berufs- sowie Privatunfälle. Kommt es im privaten oder beruflichen Umfeld zu Personenschäden, leistet die private Unfallversicherung eine Kapitalzahlung.

Durch einen Progressionstarif oder die Unfallrente kann der Versicherungsschutz bei der privaten Unfallversicherung erweitert werden.

Da dieser erweiterte Versicherungsschutz auch Sportunfälle abdeckt, werden zu einem großen Teil auch Fahrradunfälle zusätzlich mitversichert.

genesungsgeld

Mit dem Genesungsgeld erhält das Paar eine zusätzliche Leistung bei ihrer privaten Krankenversicherung.
Der Abschluss und die Zahlung erfolgen hier aus der Kombination mit dem Krankenhaustagegeld.
Beate und Sebastian erhalten nur Anspruch auf das Genesungsgeld, wenn sie aus einer vollstationären Behandlung entlassen wurden. Geht es um die Unterschiede zwischen dem Krankenhaustagegeld und dem Genesungsgeld, so unterscheiden sie sich bezüglich der Zahldauer sowie der Zahlhöhe. Grundsätzlich setzen Unfallversicherungen eine Frist von 100 Tagen nach der Entlassung an, unter besonderen Umständen kann eine längere Frist angelegt werden. Ähnlich verhält es sich bei der Leistungsstaffelung.

Das vereinbarte Genesungsgeld wird in den ersten zehn Tagen komplett ausgezahlt, hingegen zwischen dem Zeitraum vom 11.-20. Tag nur noch ein Anteil von 50 Prozent gewährt wird. Bei längeren Aufenthalten, die länger als 20 Tage anhalten sinkt der Anteil auf 25 Prozent. 

gesundheitsprüfung

Damit Sebastian und Beate in die private Unfallversicherung aufgenommen werden ist es in der Regel nicht erforderlich eine Gesundheitsprüfung durchführen zu lassen.

Eher ist es wichtig darauf zu achten schwerwiegende Erkrankungen wie z.B. die Bluterkrankheit anzugeben. Generell erfolgt der Ausschluss bei der privaten Unfallversicherung bei pflegebedürftigen Menschen mit einer bestimmten Pflegestufe oder Geisteskranken. 

grundsumme

In dem Versicherungsschein zur privaten Unfallversicherung wird oft der Begriff der Deckungssumme genannt, der letztendlich aber auch Grundsumme oder Versicherungssumme genannt werden kann.

Bei der Grundsumme unterscheidet man zwischen einer Grundsumme mit Progression und ohne Progression. Wichtig ist jedoch die Grundsumme, wenn es um die Berechnung der Invaliditätsansprüche geht.
Grundlage für die Grundsumme bildet prozentual der Invaliditätsgrad auf Basis der festgelegten Versicherungssumme und der Gliedertaxe. 

haushaltshilfekosten

Durch einen schwerwiegenden Unfall und die daraus resultierenden Verletzungen kann die Situation eintreten, dass das Paar zukünftig eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr in der Lage sind den eigenen Haushalt zu führen.
Unter Umständen ist es möglich, dass Ihre private Unfallversicherung die entstehenden Haushaltshilfekosten in Form von Haushaltshilfegeldern übernimmt.

Diese Leistungen gehören jedoch bei der privaten Unfallversicherung nicht zum Standard und können nur bei manchen Versicherungsgesellschaften zusätzlich abgeschlossen werden. Treten bei Ihren Verwandten und Angehörigen durch eine Krankheit oder Behinderung Haushaltshilfekosten an, zahlt Ihre private Unfallversicherung im Regelfall feste Zuschüsse, die oft nicht pauschal sondern pro Tag berechnet und gezahlt werden

heilbehandlungskosten

Kosten, die durch ärztliche Behandlungen entstehen, werden bei Versicherungsgesellschaften als Heilbehandlungskosten bezeichnet. Darunter werden speziell anfallende Kosten für Arzneimittel sowie benötigte Hilfsmittel verstanden. Prinzipiell übernimmt die private Unfallversicherung die Kapitalzahlungen, wenn Sebastian und Beate durch einen Unfall bleibende Schäden erlitten haben.

infektionsklausel

Eine große Anzahl an infektionsbedingten Krankenheiten wird bei der privaten Unfallversicherung durch die allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedeckt. Ihre private Unfallversicherung unterstützt das Paar im Regelfall bei Erkrankungen, die durch eine Beschädigung der Haut oder dem Einspritzen von infektiösen Mittel in Auge, Nase oder Mund entstanden sind. Man spricht von einer Beschädigung der Haut, wenn z.B. durch einen Zeckenbiss die äußerste Hautschicht durchtrennt wurde. Folgende Infektionen werden durch die private Unfallversicherung im Regelfall abgesichert:

• Schlafkrankheit
• Fleck- und Gelbfieber
• Malaria
• Tetanus
• Tularämie 

invaliditätsgrad

In der privaten Unfallversicherung wird die Höhe der Entschädigungssumme anhand der dauerhaften oder unfallbedingten körperlichen Beeinträchtigung festgelegt. Dabei wird speziell auf prozentuale Funktionseinschränkungen sowie den vollständigen Verlust von Körperteil oder Sinnesorganen geachtet. Mit Hilfe der Gliedertaxe wird für jedes Körperteil bzw. Sinnesorgan ein bestimmter Invaliditätsgrad festgelegt. 

kapitalsumme

Sobald die private Unfallversicherung nach einem Unfall an Beate und Sebastian Beiträge zahlt, spricht man in der Regel von der Kapitalsumme oder Kapitalzahlung. Die Kapitalsumme oder auch Kapitalzahlung ist das Gegenbeispiel zur monatlichen Rentenzahlung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung.

kosmetische operationen

Durch einen Unfall mit Personenschäden kann es vorkommen, dass das Aussehen in Mitleidenschaft gezogen wird und eine kosmetische Operation zur Korrektur notwendig wird. In der Medizin werden kosmetische Operationen als ärztliche Behandlungen bezeichnet, wenn die Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbild durch operative Eingriffe korrigiert wird.

Die private Unfallversicherung übernimmt bei einer kosmetischen Operation die Kosten nicht in uneingeschränkter Höhe, eher verpflichtet sich die private Unfallversicherung nur zu einer bestimmten Kostenübernahme. Des Weiteren übernimmt die private Unfallversicherung auch nur in den Fällen, bei denen niemand Drittes wie z.B. der Unfallverursacher, in die Haftung genommen werden kann.

krankenhaustagegeld

In der Unfallversicherung deckt der Versicherungsschutz allgemein dauerhafte Personenschäden ab, die durch einen Unfall verursacht wurden. Neben der generellen Kapitalzahlung kann zudem über die private Unfallversicherung ein Tagegeld oder auch Genesungs- und Krankenhaustagegeld bezogen werden.

Dabei bilden das Krankenhaustage- und Genesungsgeld eine Einheit, die private Unfallversicherungen je nach Zahlung optional anbieten.

kurkostenbeihilfe

Sofern das Paar eine private Unfallversicherung abschließt, ist in der Regel die Kurkostenbeihilfe als Standardleistung nicht enthalten. Durch eine höhere Beitragszahlung kann eine Kurkostenbeihilfe zusätzlich abgeschlossen werden. Jedoch gibt es auch einige Anbieter von privaten Unfallversicherungen, die ohne einen Mehrbeitrag eine zusätzliche Kurkostenbeihilfe anbieten. Die Kurkostenbeihilfe wird nach einem Unfall meist immer nur für einen Zeitraum von mindestens drei Wochen bewilligt.

Nehmen Beate und Sebastian eine Kur in Anspruch, die weniger als drei Wochen dauert, besteht die Möglichkeit, dass ihre private Unfallversicherung den Antrag zur Kostenübernahme ablehnt. Des Weiteren erhält das Paar den Anspruch auf eine Kurkostenbeihilfe nur wenn sie binnen drei Jahren nach Unfallereignis eine Kur besuchen.

linearer tarif

Bei der privaten Unfallversicherung kann der lineare Tarif als Normalmodell verstanden werden. Linear bedeutet in diesem Zusammenhang dass nach einem Unfall alle Invaliditätsgrade abgedeckt werden. 

mehrleistungsaufwand

Während in der privaten Unfallversicherung beim linearen Tarif alle Invaliditätsgrade abgedeckt werden, sieht der Mehrleistungstarif hingegen vor, dass sich nach Abschluss die Versicherungsleistungen überproportional erhöhen.

Bei einem Mehrleistungstarif liegt die Untergrenze oft bei einer Invalidität ab 50 Prozent.
Ab diesem Wert findet in der Regel eine Verdopplung der Zahlungen statt, während ab einer Invalidität von 70 Prozent sich die Zahlungen um das Dreifache erhöhen.

meldefrist

Die Meldefrist bezeichnet die Zeitspanne, bei der Sebastian und Beate sich im Moment des Eintretens eines Schadens oder mit dem spätesten genehmigten Schreiben an ihre private Unfallversicherung wenden. Bei der privaten Unfallversicherung ist das Paar verpflichtet sich unverzüglich bei Eintritt eines Unfallereignisses zu melden, um später Anspruch auf die Versicherungsleistungen zu erhalten. 

pflegekosten

Unabhängig davon, ob es sich um eine gesetzliche oder private Unfallversicherung handelt – in beiden Versicherungen werden nie Pflegekosten übernommen, weil es sich in diesem Fall um Ausgaben handelt, die erst durch eine Pflegebedürftigkeit entstehen.

Darunter werden nicht nur Kosten verstanden, die durch die Unterbringung in eine Pflegeeinrichtung entstehen sondern auch Kosten, die durch Pflegemitarbeiter anfallen. 

rehabilitationskosten

Maßnahmen, die darauf abzielen, bestehende körperliche oder psychische Erkrankungen zu lindern, fallen in den Bereich der Rehabilitationskosten. Dazu zählen Reha-Leistungen wie z.B. physiotherapeutische Behandlungen, Krankengymnastik oder die Ergo-Therapie. Die Leistungen zur Rehabilitation werden lediglich von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen.

rooming-In

Um beim Verletzten die beste stationäre Behandlung zu gewährleisten, ist es durchaus sinnvoll, Begleitpersonen im Krankenhaus mit aufzunehmen. Ab welchem Zeitpunkt die Kosten für die Begleitperson übernommen werden und welche therapeutischen oder medizinischen Gründe vorliegen müssen, ist zuvor klar geregelt.

Sind alle Kriterien erfüllt, wird im Falle eines Rooming-In, pro Übernachtung ein pauschaler Kostenzuschuss erteilt.

selbstständige und freiberufler

Sollten Beate und Sebastian selbstständig oder freiberuflich einem Arbeitsverhältnis nachgehen, kann ein Unfall, der vorübergehend oder dauerhaft eine Berufsunfähigkeit nach sich zieht, Ihre persönliche Existenz bedrohen, weil kein Anspruch auf die gesetzliche Berufsunfall- sowie Arbeitslosenversicherung vorliegt.

Im Fall einer Selbstständigkeit können sie sich freiwillig bei einer Berufsgenossenschaft gegen Berufsunfälle versichern lassen oder eine private Unfallversicherung abschließen, die sie gegen Unfälle absichert, die im privaten oder beruflichen Umfeld geschehen.

sofortleistungen

Treten bei Sebastian oder Beate nach einem Unfall Schwerverletzungen auf, ist ihnen mit der Zahlung von Invaliditätssummen meist nicht geholfen, weil Versicherungsgesellschaften erst zum Ende des Jahres mit der Ausschüttung beginnen. Doch gerade bei Schwerverletzungen ist der Kapitalbedarf groß, wenn schnelle Hilfe erforderlich ist und genau für diesen Fall kann bei der privaten Unfallversicherung eine Sofortleistung vereinbart werden. Sofern Sebastian und Beate eine Sofortleistung vereinbart haben, werden ihnen einmalige Kapitalbeiträge gezahlt, die die vereinbarten Invaliditätssummen ergänzen sollen.

Allgemein gehören zu den Schwerverletzungen:
• Querschnittslähmungen
• Hand- und Fuß- Amputationen
• Mehrfachverletzungen
• Verbrennungen
• Erblindungen
• Schwere Verletzungen am Kopf oder Hirn 

todesfallleistung

Beate und Sebastian haben nicht nur bei der Lebensversicherung die Möglichkeit für Ihre Hinterbliebenen eine finanzielle Absicherung einzurichten. Mit der Todesfallleistung können sie bei ihrer privaten Unfallversicherung auch ihre Familienangehörigen sowie andere Personen für den Todesfall versorgen. Bei der privaten Unfallversicherung wird lediglich eine Bedingung für die Todesfallleistung genannt und diese ist, dass Sebastian oder Beate innerhalb von 12 Monaten nach Unfallereignis unfallbedingt verstorben sind. Des Weiteren müssen der Unfall sowie der Unfalltod fristgerecht gemeldet werden.

übergangsentschädigung

Sollten Beate und Sebastian nach dem Unfallzeitpunkt immer noch Beeinträchtigungen in ihrer Leistungsfähigkeit besitzen, ist es möglich eine Übergangsentschädigung ausgezahlt zu bekommen.

Damit ihnen eine Übergangsentschädigung gestattet wird, müssen sie eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit von mindestens 50 Prozent vorzeigen können und diese seit bereits sechs Monaten haben. Des Weiteren muss bei dem Paar die Beeinträchtigung ohne Unterbrechung bestehen.

Die Übergangsentschädigung ist dafür gedacht, Schwerverletzte mit Hilfe von z.B. Heilbehandlungen so zu unterstützen, damit sich der gesundheitliche Zustand von Beeinträchtigten stark verbessert.

umbaukosten

Müssen durch einen Unfall oder eine Erkrankung die Wohnbedingungen in den eigenen vier Wänden angepasst werden, kommen die Umbaukosten zum Tragen. Die Versicherungsgesellschaften übernehmen zu großen Teilen die Kosten für bauliche Veränderungen im Wohnraum.

Dazu gehören z.B. Umbauten an den Türen oder der Anbringung von Treppenliften. Jedoch fallen die höchsten Umbaukosten für eine behindertengerechten Modernisierung der Sanitäranlagen an, die wiederum von der privaten Unfallversicherung nicht sofort übernommen werden. Voraussetzung für eine Übernahme der Umbaukosten ist eine ausreichend hoch gewählte Versicherungssumme.

unfallanalyse

Die Unfallanalyse ist nicht nur zur Bestimmung von Ersatzansprüchen wichtig, auch stellt sie einen wichtigen Bestandteil bei strafrechtlichen und zivilrechtlichen Prozessen dar. Des Weiteren wird die Unfallanalyse zur Optimierung der Straßenverkehrssicherheit, Forschungszwecken und der Korrektur von geltendem Recht genutzt.

Die Durchführung der Unfallanalyse- oder rekonstruktion wird von Sachverständigen der Industrie- und Handelskammer oder vereidigten Experten durchgeführt. Folgende Inhalte werden bei der Unfallanalyse unter anderem berücksichtigt:

•  Geschwindigkeits- und Fahrspurberechnung
•  Aufklärung von Betrugsdelikten
•  Betrachtung von Licht- und Witterungsverhältnissen

unfallarten

In der privaten Unfallversicherung wird per Definition von einem Unfall gesprochen, wenn ein von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt.
Die Unfallarten beschreiben lediglich, welche Tätigkeit vor dem Eintreten des Unfalls ausgeübt wurden. Typische Unfallarten sind:
• Sportunfälle
• Jagdunfälle
• Unfälle im Haushalt
• Schulwegunfälle 

versicherte personen

Allgemein gilt der Versicherungsschutz in der privaten Unfallversicherung für die Personen, von denen die Kosten getragen werden. Jedoch gibt es innerhalb der privaten Unfallversicherung noch andere Möglichkeiten. Sowohl der Nachwuchs als auch die Angehörigen können in der privaten Unfallversicherung selbstverständlich mitversichert werden.

Dafür müssen im Versicherungsvertrag lediglich die Personen aufgeführt werden, für die der Versicherungsschutz gelten soll. Die private Unfallversicherung haftet im beruflichen Umfeld hingegen nur für natürliche Personen, obwohl das Unternehmen mit der Beitragszahlung als juristische Person agiert. 

versicherungsfall

Die Situation eines Versicherungsfalls tritt ein, wenn Beates und Sebastians private Unfallversicherung in die Leistungspflicht gelangt. Voraussetzung dafür ist ein Unfall, aus denen ein Personenschaden entstanden ist. Dabei ist es für die private Unfallversicherung wichtig, dass der Unfall nach dem PAUKE Prinzip verursacht wurde.

PAUKE steht für: plötzliches, von außen, unfreiwilliges und auf den Körper einwirkendes Ereignis. Die Kapitalzahlung erfolgt bei der privaten Unfallversicherung nur, wenn durch den Unfall eine dauerhafte körperliche Invalidität eintritt. 

unfallrente

Bei einem Invaliditätsgrad ab 50 % wird – sofern vereinbart – eine lebenslange Rente in voller Höhe gezahlt. Die Rente wird rückwirkend ab Beginn des Monats gezahlt, in dem sich der Unfall ereignet hat. Eine Dynamisierung der Unfallrente im Leistungsfall ist möglich. Neben einer Invaliditätssumme kann in vielen Fällen auch eine monatliche Unfallrente abgesichert werden. Der Anspruch auf die Zahlung einer Unfallrente entsteht, wenn durch einen Unfall ein Invaliditätsgrad von mindestens 50% besteht. Die Zahlungspflicht beginnt ab dem Unfalltag und erfolgt lebenslang.

Zu beachten: Einige Versicherer bieten bereits eine Unfallrente ab einem Invaliditätsgrad von 20% an.

erweiterte meldefrist bei geringfügigkeiten

Bei geringfügigen Unfallfolgen gilt es nicht als Obliegenheitsverletzung, wenn der Verletzte erst den Arzt hinzuzieht, wenn er den wirklichen Umfang erkennt. Nicht jeder Unfall führt zu Gesundheitsschädigungen. Doch auch nicht jede unfallbedingte Gesundheitsschädigung ist vom Versicherten sofort erkennbar. Bei geringfügigen Unfallfolgen kann es daher zu einer verspäteten Meldung beim Versicherer führen, der seine Leistungspflicht aufgrund einer Obliegenheitsverletzung ablehnt. Die Versicherungsbedingungen sollten fair und verbraucherfreundlich sein. Nach unserer Sicht sollte daher eine erweiterte Meldefrist bei geringfügigen Unfallfolgen eingeschlossen sein. 

verspätete meldung bei tod

Die Meldefrist von 48 Stunden beginnt erst, wenn die Hinterbliebenen Kenntnis vom Unfalltod des Versicherten haben.

In den Musterbedingungen zur Unfallversicherung ist vermerkt, dass ein Unfalltod innerhalb von 48 Stunden von den Hinterbliebenen dem Versicherer zu melden ist. Die Hinterbliebenen haben jedoch nicht immer sofort Kenntnis von einem Unfalltod. Daher sollte die Meldefrist erst ab Kenntnisnahme beginnen.

versehensklausel

Unterbleibt versehentlich eine Anzeige bzw. die Erfüllung einer vertraglichen Obliegenheit, so beeinträchtigt das die Leistungspflicht nicht, wenn nachgewiesen wird, dass es sich hierbei nur um ein Versehen handelt.

Nach Eintritt eines Unfalles sind mehrere Obliegenheiten zu beachten. Wird eine davon verletzt, kann der Versicherte seinen Versicherungsschutz verlieren, außer die Obliegenheit wurde weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt. Das Anzeige oder die Erfüllung einer vertraglichen Obliegenheit kann versehentlich vergessen werden. Was passiert in solchen Fällen? Aus unserer Sicht ist der Einschluss einer Versehensklausel sinnvoll. Der Versicherungsschutz bleibt erhalten, auch wenn versehentlich eine Obliegenheit nicht beachtet wurde.

leistungsbegründung

Nach einem Unfall werden Ärzte zur weiteren Behandlung und Therapie herangezogen. Wenn die Informationen der behandelnden Ärzte nicht ausreichen, wünscht der Versicherer das Hinzuziehen eines weiteren Arztes oder eines Gutachters. Die Kosten hierfür sollte der Versicherer tragen. Viele Versicherer bieten die Kostenübernahme. Hier auf die maximale Höhe der Entschädigung achten.

Der Unfall hat eine Arbeitsunfähigkeit zur Folge. Der entstandene Verdienstausfall sollte hier ebenso von dem Versicherer getragen werden. Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit sowie Beitragsbefreiung ohne Leistungsausschluss bis 12 Monate: bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit und bei Arbeitsunfähigkeit ab dem 43. Tag. Eine unverschuldete Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit kann jeden treffen. Um auch während der Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit vorerst Versicherungsschutz in der privaten Unfallversicherung genießen zu können, ist eine Beitragsbefreiung inklusive vollem Versicherungsschutz vorteilhaft. Die Dauer sollte auf einen bestimmt Zeitraum eingeschränkt sein. Aus unserer Sicht sind 12 Monate Beitragsbefreiung inkl. vollständigen Versicherungsschutzes angemessen.

VERSICHERUNGSCHECK AN FAMILIE UND FREUNDE EMPFEHLEN

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