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Tipps bei der Steuererklärung für Einzelunternehmer

Wertvolle Tipps bei der Steuererklärung für Einzelunternehmer sparen Dir jede Menge Geld und kostbare Zeit. Was hat es mit dem Absetzen von Betriebsausgaben auf sich? Wann ist die Frist für die Steuererklärung? Und welche Tipps kannst Du nutzen, um nicht mehr Steuern als notwendig zu zahlen? Und was müssen besonders Einzelunternehmer beachten? Mit diesem Artikel möchten wir Dir Tipps bei der Steuererklärung für Einzelunternehmer geben und Transparenz in Finanz- und Steuerfragen schaffen. So hast Du die Kontrolle und Übersicht über Deine Finanzsituation.

TIPPS BEI DER STEUERERKLÄRUNG FÜR EINZELUNTERNEHMER – WAS SIND DIE FRISTEN?


Die Frist für eine selbstständig abgegebene Steuererklärung ist der 31. Mai des folgenden Jahres. Die Steuererklärung für das Jahr 2016 muss also bis zum 31. Mai 2017 beim Finanzamt eingereicht werden. Wenn Du Dir einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein suchst, der die Erklärung für Dich anfertigt abgibt, dann hast Du bis zum 31.12.2017 Zeit. Diese Fristverlängerung muss nicht erst beantragt werden.

Wird die Steuererklärung selbstständig eingereicht wird, gewähren die Finanzämter einen Aufschub bis zum 30. September, wenn eine Begründung vorliegt. Ein Antrag vor dem 31. Mai genügt hierfür. So kann auch die Strafzahlung für eine vergessene Steuererklärung umgangen werden. Fällt der Stichtag auf einen Sonntag, gilt als neuer Stichtag der nächste Werktag.

IST EINE STEUERERKLÄRUNG SINNVOLL


Wenn Du selbstständig bist, ist eine Steuererklärung sehr sinnvoll – besonders als Einzelunternehmer. Für Einzelunternehmer und Selbstständige ist sie in den meisten Fällen sogar Pflicht, z.B. auch wenn Du ein Kleingewerbe angemeldet hast. Sobald Du mehr als 410€ Gewinn erzielst, musst Du eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Das bedeutet nicht, dass Du tatsächlich Steuern zahlen musst. Hattest Du hohe Betriebsausgaben oder Bewirtungskosten, kannst du diese von Deinen Umsätzen abziehen und in manchen Fällen Geld vom Staat zurückbekommen.

Eine Umsatzsteuererklärung kann ebenfalls sehr sinnvoll sein. Du kannst sie abgeben, wenn Du kein Kleinunternehmer bist, sondern der Regelbesteuerung unterliegst. Mit ihr kannst Du gezahlte Umsatzsteuern vom Staat zurückbekommen. Das lohnt sich vor allem, wenn Du handelst und innergemeinschaftliche Leistungen in Anspruch nimmst, wie zum Beispiel Werbeanzeigen bei Google.

WAS DU ALLES ABSETZEN KANNST – BETRIEBSAUSGABEN UND CO.


Zu den hilfreichen Tipps bei der Steuererklärung für Einzelunternehmer zählt auch, dass Kleinunternehmer selbstständig Fahrtkosten und Reisekosten, aber auch Bewirtungskosten steuerlich geltend machen können. Bewirtungskosten müssen plausibel und angemessen sein, zudem musst Du die Belege der Bewirtungskosten aufbewahren. Auch Geschenke an Geschäftspartner und Arbeitnehmer kannst Du absetzen.

Der Investitionsabzugsbetrag ist einer der wertvollsten Tipps bei der Steuererklärung für Einzelunternehmer. Er kommt vor allem in außergewöhnlich guten Wirtschaftsjahren ins Spiel, um das Betriebsvermögen geringer zu besteuern. Der Investitionsabzugsbetrag gilt für Betriebsvermögen, das beweglich ist und als Anlage genutzt wird, also keine Patente oder Waren, die weiterverkauft werden.

Damit der Investitionsabzugsbetrag gilt, muss der anzuschaffende Gegenstand in der Zukunft zu mindestens 90% betrieblich genutzt werden. Der Investitionsabzugsbetrag gibt Dir die Möglichkeit, in den nächsten Jahren mit dem dadurch geringer besteuerten Gewinn Investitionen zu tätigen.

Diese Kosten kannst Du vom Staat ggf. zurückbekommen:
– Reisekosten
– Fahrtkosten
– Bewirtungskosten
– Kosten für Geschenke an Geschäftspartner und Arbeitnehmer
– Investitionsabzugsbetrag

TIPPS BEI DER STEUERERKLÄRUNG FÜR EINZELUNTERNEHMER, UM DIE STEUERLAST ZU REDUZIEREN


Der Status Kleingewerbe bringt einige steuerliche Vorteile für Dich mit sich und sollte nicht ohne Aufforderung seitens des Finanzamts aufgegeben werden. Wenn Du selbstständig bist und keinen Eintrag im Handelsregister hast, dann hast Du ein Kleingewerbe. Eine Steuererklärung musst Du dennoch abgeben.

Von einem Kleingewerbe ist laut Handelsgesetzbuch die Rede, wenn „das Unternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert„. Solange Du Deine Geschäfte als Einzelunternehmer betreibst, kannst Du davon ausgehen, dass Du noch keinen „in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb“ führst, also ein Kleingewerbe bist.

Um schnell noch einmal das Betriebsvermögen zu verringern und die Betriebsausgaben zu erhöhen, kannst Du beliebig viele Gegenstände unter 150€ für das Unternehmen kaufen, die zusammen nicht mehr als 410€ kosten. Diese Summe kann dann auf einen Schlag von der Steuer abgesetzt werden, ohne eine Abschreibung zu beginnen. Diese Anschaffungen werden geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) genannt.

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Es gibt zahlreiche Tipps bei der Steuererklärung für Einzelunternehmer, die das Betriebsvermögen in den Augen des Staates senken und so die Steuerlast verringern. Sich zu informieren und die Übersicht über Betriebsausgaben und -einnahmen zu behalten lohnt sich in jedem Fall. Für mehr Tipps rund um Deine Finanzsituation kannst Du Dich kostenfrei bei feelix registrieren und unseren Finanzplaner nutzen. Mit Hilfe des Finanzplaners erfährst Du in weniger als 4 Minuten, welche Finanz- und Versicherungsverträge für Deine persönliche Lebenssituation wirklich wichtig sind.

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