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Steuererklärung als Student – ist das sinnvoll?

Grundsätzlich bist Du nicht gesetzlich verpflichtet, eine jährliche Steuererklärung als Student zu machen. Die einzige Ausnahme besteht hier, wenn Du selbstständig arbeitest und Einkünfte über dem Steuerfreibetrag über Rechnungen bezogen hast. Der Bezug von BAföG ist zum Beispiel immer als Steuerfreibetrag zu sehen. Doch wenn bei Dir viele Kosten anfallen, wie beispielsweise zusätzliche Arbeitsmittel, die Fahrtkosten zur Uni oder ein Arbeitszimmer, dann kann es sich für Dich durchaus lohnen, eine Erklärung abzugeben, auch wenn Du kein Arbeitseinkommen besitzt.

WANN LOHNT SICH EINE STEUERERKLÄRUNG ALS STUDENT?


Eine Steuererklärung als Student lohnt sich vor allem immer dann, wenn Du als studentische Hilfskraft während Deiner Studienzeit gejobbt hast oder aber einen Job in den Semesterferien angenommen hast. Du bist zwar nicht verpflichtet, in diesen Fällen eine Steuererklärung als Student abzugeben, doch meist wird vom Gezahlten ein Teil als Lohnsteuer abgezogen, die Du Dir auf jeden Fall nach Beendigung des Steuerjahres oder noch bis zu sieben Jahre später nach Deinem Studium als Verlustvortrag wiederholen kannst.

Hierbei solltest Du also unterscheiden, ob Du auf einer Minijob-Basis angemeldet bist, bei der Du maximal 450,00 Euro im Monat erhalten darfst, allerdings auch keine Steuer zahlst. In einem solchen Fall hat der Staat kein Geld von Dir erhalten. Daher lohnt es sich nicht, eine Steuererklärung als Student zu machen, da Du von der Lohnsteuer befreit bist und keine Rückzahlung zu erwarten hast. Auch der Erhalt von BAföG ist immer steuerfrei.

Doch sobald Du Deine studentische Nebenarbeit mit Steuerkarte ausübst, kannst Du Dir Deine gezahlte Lohnsteuer über eine Steuererklärung als Student zurückholen. Diese wird in der Regel bei nur geringem Lohn insgesamt zurückerstattet.

WAS KANN ICH ALS STUDENT VON DER STEUER ABSETZEN?


Studieren kann teuer sein. An einer staatlichen Universität zahlst Du Semesterbeiträge und an privaten Einrichtungen können die Studiengebühren noch höher als an einer staatlichen Uni ausfallen. Nicht jeder Student bekommt für seinen Unterhalt BAföG. Hinzu kommen weitere Kosten, die ebenfalls in einer Steuererklärung als Student abgesetzt werden können. Hierzu gehören neben den Fahrtkosten auch Arbeitsmaterialien, unter Umständen und zum Teil die Einrichtung eines Arbeitszimmer mit den nötigen Utensilien sowie auch Reisen, die zu Studienzwecken durchgeführt werden.

Musst Du Dir am Studienort eine Wohnung nehmen, obwohl Du am anderen Ort bereits eine Wohnung besitzt – zum Beispiel als eigener Wohnbereich im Hause der Eltern – dann kannst Du auch die Miete für diese neue Wohnung sowie die regelmäßigen Fahrten nach Hause von der Steuer absetzen. Da all diese Vorschläge hier nur allgemein gehalten sind, kann dieser Artikel nicht als individuelle Beratung für die Steuererklärung als Student gesehen werden.

WIE MACHE ICH EINE STEUERERKLÄRUNG ALS STUDENT?


Für die Steuererklärungen gibt es Fragebögen, die manuell ausgefüllt werden müssen. Viele deutsche Finanzämter bieten auch bereits die digitalisierte Steuererklärung für Studenten über ihre Internetseiten an. Auch wenn Du die letzten Jahre in Deinem Studium versäumt hast, eine Steuererklärung als Student abzugeben, so hast Du die Möglichkeit, diesen Verlustvortrag auch nach sieben Jahren noch nachzuholen. Der entscheidende Unterschied bei der Steuererklärung als Student ist vor allem, ob Du Deine Kosten als Werbungskosten oder Sonderkosten absetzen solltest.

Hierbei ist als wichtiger Punkt zu beachten, dass alle Kosten, die Du als Sonderausgaben geltend machen möchtest, nur für das Jahr des Entstehens in der Steuererklärung als Student eingetragen werden können. Werbungskosten hingegen kannst Du unbegrenzt auf die nächsten Jahre übertragen. Dies ist gerade dann von Vorteil, wenn Du in dem einen Jahr nur wenig Einkommen erhalten hast, zum Beispiel in Form von BAföG, die Ausgaben aber viel höher waren.

Diese werden dann einfach nach dem Studium mit Beginn der Berufstätigkeit innerhalb von sieben Jahren mit der ersten Steuererklärung eingereicht und nachträglich zurückgeholt.

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