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Prüfe das Kleingedruckte in deiner Berufsunfähigkeitsversicherung

Beate & Sebastian benutzen seit einiger Zeit die Anwendung des feelix-Versicherungschecks für Berufsunfähigkeitsversicherung. Mit ihrer Hilfe sind sie auf der sicheren Seite und haben keine Angst mehr vor Fallstricken, die sich in Verträgen verstecken. 

In diesem Beitrag erfahren Beate & Sebastian in Details über die Bewertungskriterien der Berufsunfähigkeitsversicherungen.

BERUFGRUPPEnEINTEILUNG


Für Personen, die täglich körperlich tätig sind, sind die Versicherungsgesellschaften mit einem Einheitstarif meistens erschwinglich. Für kaufmännische Berufe sind hingegen die Versicherungsgesellschaften mit mehr als drei Berufsgruppen kostengünstiger. Wenn man hierbei auch noch eine Differenzierung der Berufe in unterschiedlichen Gruppen vornimmt, kann der Preis für Einzelne attraktiver sein. Insbesondere die kaufmännische Berufe, die zu den riskanten Berufen zählen, können von einem preiswerteren Beitrag einen Vorteil erzielen, währenddessen die risikoreicheren Berufe (z.B. Dachdecker, Maurer) einen höheren Beitrag zu erbringen haben.
Beate & Sebastian üben eher büromäßige Berufe aus, deshalb fallen die Versicherungskosten für sie günstiger als die Kosten der kaufmännischen Berufe.

Da es bei einem Einheitstarif nur eine Berufsgruppe gibt, sind die Beiträge für alle Berufsgruppen gleich. Von diesen Einheitstarif können vor allem die risikoreicheren Berufe in Hinblick auf die Preisgestaltung einen Vorteil erzielen. Die Versicherungen werden wahrscheinlich in Zukunft hier auch die Erweiterung der Berufsgruppen vornehmen.

VERWEISUNGSVERZICHT


Die Berufsunfähigkeitsversicherer verzichten in der Regel auf die abstrakte Verweisung. Das heißt, Beate & Sebastian, wie jeder Berufsunfähigkeitsversicherte in diesem Fall, dürfen keine andere Tätigkeit ausüben, die aufgrund der Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann. Eine Ausnahme bilden dabei die so genannten künstlerischen Berufe. Bei “abstrakter Verweisung” kann der Versicherer Beate & Sebastian, wenn sie berufsunfähig geworden sind, auf einen anderen Beruf als den bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Beruf verweisen. Diese abstrakte Verweisung ist bestimmend in der jeweiligen Versicherungsbedingungen festgelegt.

Folgender Auszug aus den Versicherungsbedingungen eines Berufsunfähigkeitsversicherers zeigt, dass Beate & Sebastian einen hohen Verweisungsspielraum haben.
„Vollständige Berufsunfähigkeit" liegt vor, wenn der Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd außerstande ist, seinen Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die auf Grund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.“

Aus dem Beispiel wissen Beate & Sebastian, dass nicht die Wichtigkeit eines andersartigen Berufes für die versicherte Person aufgrund seiner Fähigkeiten und Kenntnisse in Betracht gezogen wird. Außerdem ist die tatsächliche Verfügbarkeit einer vergleichbaren Arbeitsstelle unbedeutsam. Mit anderen Worten: Als Versicherer bestimmen Beate & Sebastian hier eine abstrakte Verweisung ohne darauf Rücksicht zu nehmen, ob sie dieser Tätigkeit unverzüglich bei dem bisherigen Arbeitgeber oder einem neuen beginnen können. Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten Beate & Sebastian besonders darauf, dass eine bessere Regelung in diesem Bereich “Verweisung” vorliegt. Die Verweisbarkeit ist mittlerweile bei vielen Versicherungsgesellschaften aus Wettbewerbsgründen erheblich verbessert und eingeschränkt. Durch die Einschränkung erfolgt der Verzicht auf eine abstrakte Verweisung.

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BEISPIEL FÜR DEN VERZICHT AUF ABSTRAKTE VERWEISUNG


Beate & Sebastian werden in folge einer Krankheit dauerhaft berufsunfähig und können ihre Tätigkeit als Geschäftsmanager nicht mehr weiterführen. Wenn sie hier auf die abstrakte Verweisung verzichten, wird der Abteilungsleiter während der Dauer der Krankheit von Beate & Sebastian die im Versicherungsvertrag vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente erhalten. Verzichten aber Beate & Sebastian nicht auf die abstrakte Verweisung, besteht für sie keine Leistungspflicht.

§ 163 VVG, VERZICHT AUF DAS RECHT ZUR BEITRAGSERHÖHUNG


Bei einem gestiegenen Leistungsbedarf, droht unter bestimmten Voraussetzungen und einer späteren Nachkalkulation eine Erhöhung der Beiträge. Bei einer Lebensversicherung unterscheidet man zwischen Netto- und Bruttobeitrag, wobei der Bruttobeitrag die Prämie des Versicherungsbeitrages ausmacht. Der Nettobeitrag ist die Differenz zwischen Bruttobeitrag und der erwirtschafteten Überschüsse. Beate & Sebastian als Versicherungsnehmer müssen den Nettobeitrag an Versicherer zahlen. Der Versicherer garantiert nicht die Überschüsse über die gesamte Laufzeit der Versicherung, somit kann sich der Zahlbetrag, Nettobetrag bis zu der Höhe des Bruttobetrages erhöhen.
Eine Anpassung des vereinbarten Brutto-Beitrages an die neuen Verhältnisse ist seitens der Versicherer nach dem Gesetz §163 VVG, möglich. Ein Schutz vor einer Anpassung des Beitrages ist ein Verzicht auf das Recht zur Beitragserhöhung. Der angegebene Bruttobeitrag im Antrag bedeutet für Beate & Sebastian somit eine konkrete Obergrenze des maximal zu zahlenden Beitrages.

§ 19 VVG, ANZEIGEPFLICHT


Laut dem o.g. Paragraf, wenn Beate & Sebastian als versicherte Personen die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten haben, verzichtet der Versicherer auf sein Kündigungsrecht. Das Versicherungsunternehmen kann nach dem o.g. Paragraf den Vertrag bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung kündigen oder anpassen.
Der Gesetzgeber hat hier eine gesetzliche Möglichkeit gewährt, sofern bei Vertragsabschluss Vorerkrankungen seitens Beate & Sebastian verschwiegen wurden. Wenn aber Beate & Sebastian zu dem Zeitpunkt des Versicherungsabschlusses noch nicht wussten, dass eine Krankheit vorlag, kann trotzdem in solchen Fällen der Versicherer von seiner gesetzlichen Option nach dem o.g. Paragraf Gebrauch machen und rückwirkend ab Versicherungsbeginn kündigen oder durch einen Beitragszuschlag eine Anpassung des Vertrages an die neuen Gegebenheiten vornehmen. Ein Schutz für Beate & Sebastian als Versicherungsnehmer könnte durch einen Verzicht des §19 VVG dargestellt werden, da es im Leistungsfall für den Versicherungsnehmer nicht zu bösen Überraschungen kommen kann.

KEINE ERWERBSUNFÄHIGKEITSKLAUSEL FÜR STUDENTEN, AZUBIS UND HAUSFRAUEN


Beate & Sebastian sind darüber informiert, dass eine Berufsunfähigkeits-Rente bei einem Vertragsabschluss möglich sein sollte, da hierdurch der künftige Beruf abgesichert werden kann. Hausfrauen und Hausmänner haben täglich vielseitige und nicht ungefährliche Aufgaben in verschiedenen Bereichen des Haushaltes, bspw. “kochen, waschen, putzen, aufräumen, Kinder beaufsichtigen …” und nicht immer ungefährlich und unentgeltlich, bspw. “Vorlesungen, Übungen, Hausarbeiten, Gruppenarbeiten, Klausuren, Referate,….”. Hierbei sind die Lernsituationen der Studenten und Auszubildenden nicht zu unterschätzen, da sie erst nach der Beendigung ihrer Ausbildung oder des Studiums als vollwertige Arbeitskräfte anerkannt werden.
Da die Tätigkeiten der o.g. Personen nicht als ein eigenständiger Beruf angesehen werden, weil die Tätigkeiten entweder unentgeltlich oder mit Zahlung einer Ausbildungsförderung angegangen werden, werden sie in der Gesellschaft oft als nicht vollwertig anerkannt. Auch viele Versicherer sehen solche Tätigkeiten nicht als einen eigenständigen Beruf an.
Es ist aus der Sicht von feelix Versicherungsexperten nachlässig, dass diese Gruppe nur gegen Erwerbsunfähigkeit abgesichert werden. Eine Erwerbsunfähigkeit liegt dann vor, wenn jemand täglich nicht mehr als zwei bis drei Stunden arbeiten kann.Bei Erwerbsunfähigkeit gelten strengere Regeln als bei der Berufsunfähigkeit. Der Beruf als Hausfrau/-mann sowie der künftige Beruf der Auszubildenden und Studenten sollte von der Versicherung anerkannt und abgesichert werden.

VOLLE LEISTUNG AB MINDESTENS 50% BERUFSUNFÄHIGKEIT


Eine Leistungsanerkennung aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist in der Regel ab 50% gegeben, außerdem sind alternativ Leistungsstaffeln z.B.: 20/80 %, 25/75%, 49/51 % usw. möglich. Bei medizinischen Berufen (Zahnärzte, Chirurgen, etc.) ist von Vorteil, eine vergleichbare Leistungsstaffel festzulegen.
Beate & Sebastian wissen, dass die Zahlungshöhe bei einer alternativen Staffelregelung anders ist. Hierbei sollen sie beachten, wenn die Standardregelung ab 50% Berufsunfähigkeit abgeschlossen wurde, wird die Auszahlung der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente ab Bestehen einer 50% Berufsunfähigkeit erfolgen. Bei 25/75 % wird nach diesem Prinzip ab Bestehen einer 75% Berufsunfähigkeit genauso die volle vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt. Bei 25% Berufsunfähigkeit erfolgt die Auszahlung einer anteiligen Berufsunfähigkeitsrente von 25% von der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente.

LEISTUNGSDYNAMIK


Beate & Sebastian können mit dem Versicherer vereinbaren, dass unabhängig von Beitragsdynamik, nach Eintritt des Leistungsfalles, die vereinbarte Rente jährlich um einen festen Prozentsatz erhöht wird. Neben der üblichen Beitragsdynamik bildet die Leistungsdynamik einen unabhängigen Baustein.
Die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente erhöht sich im Leistungsfall um einen gewählten Prozentsatz und im Falle einer eventuellen Inflation kann hiermit vorgebeugt werden.
Die anhaltende Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente ist ein weiterer Vorzug. Eine Reaktivierung nach dem Leistungsfall sollte ebenfalls möglich sein, soweit eine Leistungsdynamik vereinbart ist.

ERHÖHUNGSOPTION


Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung besteht für Beate & Sebastian die Möglichkeit einer Nachversicherung ohne eine erneute Gesundheitsprüfung bei folgenden Ereignissen: Abschluss der Ausbildung, Einkommenssteigerung, Heirat, Geburt eines Kindes, sowie alle 5 Jahre ohne weitere Begründung, da die Absicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit ein langfristiges Vertragsverhältnis beansprucht.
Eine Erhöhung der vertraglich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente ist für Beate & Sebastian entscheidend, um den laufenden Wandel im beruflichen Leben zu entsprechen. Hierbei erfolgt keine Gesundheitsprüfung. Nachdem zahlreiche Ereignisse eingetreten sind, z.B. abgeschlossene Ausbildung, Einkommenssteigerung, Heirat, Scheidung etc., kann der geänderte Absicherungsbedarf an die vertraglichen Leistungen angeglichen werden. Eine Erhöhung kann auch nach einem bestimmten Zeitraum, z.B. alle fünf Jahre auch möglich sein. Da jeder Versicherer unterschiedliche Regelungen in den Versicherungsbedingungen abgesteckt hat, sollten Beate & Sebastian hierauf bei einer Beantragung der Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente unbedingt achten.

KARENZEIT


Die Karenzzeiten sind nach Möglichkeit additiv: 6, 12, 18, 24. Wenn z.B. Beate & Sebastian privates Krankengeld für 12 Monate gezahlt wird und anschließend die Berufsunfähigkeitsrente, dann kann der Anspruch auf Berufsunfähigkeitszusatz-Rente durch eine Karenzzeit entsprechend später beginnen. Hierdurch lässt sich der Beitrag leicht reduzieren. Die Karenzzeit bedeutet, bis die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente beginnt, sollte ein gewählter Zeitraum abgewartet werden. Für die Karenzzeit werden oftmals 6,12,18, 24 Monate als Auswahlmöglichkeit angeboten. Hiermit können Beate & Sebastian den zu zahlenden Betrag verringern. Wenn durch Erhalt von Krankengeld eine Wartezeit zu erwarten ist, gibt es für Beate & Sebastian einen positiven Effekt einer Einsparung bei der Zahlung der Beiträge.

EINE 6-MONATIGE ARBEITSUNFÄHIGKEIT GILT ALS BERUFSUNFÄHIGKEIT


Die inhaltlichen Unterschiede der Begriffe “Arbeitsunfähigkeit" und “Berufsunfähigkeit” sind sehr oft nicht deutlich, obwohl die Arbeitsunfähigkeit (“gelber Zettel”) leichter und schneller zu einer Leistung führt. Mit nachfolgenden Definitionen sehen Beate & Sebastian diese Unterschiede näher.

Definition Berufsunfähigkeit:

Hier ein Auszug aus den GDV-Bedingungen (GDV- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. ), der in der Regel verwendet wird: „Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die […]“. Für Beate & Sebastian ist es sehr wichtig zu beachten, dass eine Prüfung immer notwendig ist, bevor eine Leistung erfolgt. Für diese Prüfung sind umfangreiche Nachweise über den beruflichen Entwicklungsgang und den Gesundheitszustand notwendig. Beate & Sebastian tragen für diese Nachweise die Kosten. Eine Prognose für die voraussichtliche Dauer der Berufsunfähigkeit ist hier möglich.

Definition Arbeitsunfähigkeit:

Krankheitsbedingt können Beate & Sebastian ihre Arbeit nicht in der gewohnten Art und Weise fortsetzen. Daher bescheinigt der Arzt für die Dauer die Arbeitsunfähigkeit. Hierbei ist eine Prognose der voraussichtlichen Dauer der Arbeitsunfähigkeit nicht möglich.
Aus einem BGH- Urteil vom 12.06.1996 (IV ZR 116/95) haben Beate & Sebastian erfahren: “Die Voraussetzungen einer Berufsunfähigkeit i.S. von §2 Abs. 3 der Musterbedingungen liegen bisher ebenfalls nicht vor. Entgegen der Ansicht der Revision genügt es hierfür nicht, dass der Kl. mindestens sechs Monate ununterbrochen wegen Arbeitsunfähigkeit krankgeschrieben war und Krankengeld bezogen hat.

Beispiel:

Beate & Sebastian werden wegen einer Beinverletzung von ihrem Arzt für 3 Monate krankgeschrieben. Da die Beschwerden angehalten haben, wird die Arbeitsunfähigkeit vom Arzt um weitere 3 Monate verlängert. Folglich besteht eine 6-monatige Arbeitsunfähigkeit, jedoch keine Berufsunfähigkeit. Beate & Sebastian werden bei Beteiligung des Kriteriums die vertraglich vereinbarte Leistung erhalten, auch wenn sie laut Bedingungen den Berufsunfähigkeits-Grad nicht erreicht haben.

VOLLER VERSICHERUNGSSCHUTZ BEI VORÜBERGEHENDEM AUSSCHEIDEN


Bei Mutterschutz oder Erziehungsurlaub bleibt der Versicherungsschutz für Beate & Sebastian berufsbezogen vollkommen erhalten. Im Falle einer privaten Berufsunfähigkeit ist eine Absicherung über einen langfristig bestehenden Versicherungsvertrag geregelt. Der Versicherungsschutz bleibt dadurch bei jeglichen Änderungen im vollen Umfang erhalten. Vor allem in Anlehnung an die Familienplanung wird ein vorübergehendes Ausscheiden eines Mitgliedes nicht negativ bewertet.
Es ist hiernach wichtig, dass die gleichen Voraussetzungen z.B. bei Mutterschutz und Erziehungsurlaub bestehen und der zuletzt ausgeübte Beruf vor dem vorübergehenden Ausscheiden bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit ihre Beachtung bekommt.
Weiterhin sollten Beate & Sebastian auf eine abstrakte Verweisung verzichten.
Bei vielen Berufsunfähigkeitsversicherern wird ein Zeitraum von drei Jahren als vorübergehend respektiert.

WELTWEITER BERUFSUNFÄHIGKEITSSCHUTZ


Der Berufsunfähigkeitsschutz muss auch gewährleistet sein, wenn der Wohnsitz (ohne zeitliche Begrenzung) ins Ausland verlegt wird. Infolge der Globalisierung ist eine Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland nicht mehr unüblich. Während ihrer Studienzeit mussten Beate & Sebastian ein Auslandssemester zum Bestehen des Studiums absolvieren. Oder hat vor ein paar Jahren der Arbeitgeber von Beate & Sebastian sie in einer Niederlassung außerhalb Deutschlands benötigt.
In den meisten Fällen handelt es sich um einen befristeten Aufenthalt, jedoch ist die Dauer nicht immer im Vorfeld eindeutig zu erkennen. Um einen modernen Versicherungsschutz genießen zu können, ist für Beate & Sebastian ein weltweiter Berufsunfähigkeitsschutz ohne jegliche zeitliche Begrenzung notwendig.

BERUFSWECHSEL


Bei Aufnahme eines gefährlichen Hobbys oder beim späteren Wechsel in einen anderen bzw. gefährlicheren Beruf ist für Beate & Sebastian keine Anzeigepflicht notwendig. Sonst können sie den Versicherungsschutz verlieren. Der ausgeübte Beruf wird nur innerhalb von 12 Monaten nach einem Berufswechsel, um einen Missbrauch abzuwehren, in Betracht gezogen. Das bedeutet, eine Gesundheitsstörung, deren Ursache beim Berufswechsel bekannt oder absehbar war, kann für die Berufsunfähigkeit in Frage kommen. Auch, wenn sich der Berufswechsel auf ärztliche Empfehlung oder wegen unfreiwilligem Wegfall der früheren Tätigkeit ereignete.
Durch Globalisierung hat sich der Arbeitsmarkt in den letzten Jahren sehr verändert. Hierbei erkennt man das Phänomen “Jobhopping” sehr oft. Man kann nicht nur den Arbeitgeber wechseln, sondern sogar in ein komplett neues Berufsfeld umsteigen . Aufgrund der langen Laufzeit einer Berufsunfähigkeits-Versicherung, müssen Beate & Sebastian alle Möglichkeiten einkalkulieren.
Die Möglichkeiten sind ein Arbeitgeberwechsel oder auch ein Berufswechsel. Daher sollten Beate & Sebastian in ihren Rechten der beruflichen Freiheit geschützt sein. Außerdem sollte jederzeit ein Wechsel in der genannten Art und Weise möglich und eine zwingende Anzeigepflicht seitens des Versicherungsgebers ausgeschlossen sein.
Der Versicherungsgeber sollte im Leistungsfall nur dann eine Prüfung vornehmen, wenn der Berufswechsel innerhalb der letzten 12 Monate erfolgt war.
Als Hinhaltetaktik und Leistungsverweigerung bezeichnet man hier, wenn der Versicherer eine noch längere Vorschau in die Vergangenheit vornimmt.

KÜNDIGUNG DER BERUFSUNFÄHIGKEITS-ZUSATZVERSICHERUNG


Beate & Sebastian können die Kündigung der Lebens- oder Rentenversicherungen bis 5 Jahre vor Versicherungsablauf durchführen. Zusatzversicherungen können jederzeit zu einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen werden. Üblicherweise kann eine Hinterbliebenen-Zusatzversicherung oder Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) abgeschlossen werden. Diese Zusatzversicherungen können unabhängig von der Hauptversicherung in Anfangsjahren gekündigt werden.

Eine allgemeine Regelung zeigt in den letzten 10 Jahren, dass der Versicherungsvertrag mit allen seinen Zusatzversicherungen eine Einheit bilden und demzufolge können hier Beate & Sebastian nur den gesamten Vertrag kündigen. Bei Eintritt eines Erbfalls wird normalerweise der Versicherungsvertrag in seiner gewohnten Form nicht mehr notwendig und eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wird auch hinfällig. Aus diesem Grund ist für Beate & Sebastian die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung bis 5 Jahre vor Versicherungsablauf sehr wichtig.

KEIN LEISTUNGSAUSSCHLUSS DURCH "FAHRLÄSSIGE VERSTÖSSE


z.B. Verkehrsdelikte

Der Begriff Fahrlässigkeit kommt aus dem Bürgerlichen -und Strafrecht und sie ist eine Form des Verschuldens. Es wird unterschieden zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit. Eine leichte Fahrlässigkeit bedeutet, wenn man die verkehrsübliche Sorgfalt außer Acht lässt. Hierbei ist zu unterscheiden, ob die Handlung bewusst oder unbewusst geschehen ist. Das bedeutet, Beate & Sebastian haben mit einem möglichen Schaden bereits gerechnet, haben sich aber davon überzeugen lassen, dass ein Schaden nicht stattfindet. Andererseits könnte die Handlung unbewusst geschehen . Das bedeutet, Beate & Sebastian haben einen möglichen Beginn des Schadens zwar nicht wahrgenommen, hätten ihn aber bei einer Sorgfaltspflicht erahnen und verhindern können.

Eine grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die verkehrsübliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße missachtet worden ist. Es ist sehr schwer zwischen der fahrlässigen und grob fahrlässigen eine genaue Differenzierung zu finden.Es sollte in den Leistungsausschlüssen ebenfalls ein Verzicht auf fahrlässige Verstöße gelten, um hier eine mögliche Leistungsverweigerung zu verhindern.

Beispiel: Beate & Sebastian sind zu einer Geburtstagsfeier eingeladen. Dort trinkt Sebastian ein kleines Bier. Nach der Feier fährt Sebastian das Auto und wird wegen auffälligem Verhalten im Straßenverkehr von der Polizei angehalten.

BEITRAGSFREIE DYNAMIK FÜR DIE HAUPTVERSICHERUNG IM LEISTUNGSFALL


Der Vertrag, der dynamisch abgeschlossen ist, muss auch dann die Dynamik weitergeführen, wenn der Haupttarif, Lebens- oder Rentenversicherung durch einen Berufsunfähigkeits-Leistungsfall beitragsfrei gestellt wurde. Beate & Sebastian können eine dynamische Erhöhung des Beitrages und der Leistungen vereinbaren, um die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erhöhen.

Der Beitrag und dementsprechend die Leistungen erhöhen sich, wenn ein bestimmter Prozentsatz hierfür gewählt wird. Im Leistungsfall kommt es zur Beitragsbefreiung der Haupt- und Zusatzversicherung. Die Leistungen in der Hauptversicherung bleiben auf dem aufgestiegenen Stand. Nachdem der Leistungsfall endet, wird der Vertrag zu den bis dahin erwirtschafteten Konditionen weitergeführt. Die Vereinbarung einer beitragsfreien Dynamik ist während der Phase des Leistungsbezuges für Beate & Sebastian ratsam, denn hierdurch kann der Vertrag, insbesondere in der Hauptversicherung, zu verbesserten Leistungen wieder aufgenommen werden.

REAKTIVIERUNG


Das Leistungsniveau bleibt durch die erreichte Leistungsdynamik erhalten und das bedeutet, dass die Versicherung auf dem erreichten Leistungsniveau fortgesetzt wird. Wenn von Beate & Sebastian eine Leistungsdynamik vereinbart wurde, ist die Reaktivierung kein zu unterschätzender Baustein in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Berufsunfähigkeitsrente erhöht sich kontinuierlich durch eine Leistungsdynamik im Leistungsfall.

Eine Reaktivierung bedeutet, dass die Berufsunfähigkeitsrente sich durch die Leistungsdynamik erhöht hat. Bis zur Beendigung des Leistungsfalls bleibt das bis dahin erreichte Niveau erhalten.

Beispiel: Beate & Sebastian sind seit März 2009 berufsunfähig und erhalten monatlich eine Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 1.000 Euro. Mit der Versicherung haben sie eine Leistungsdynamik von 5% vereinbart. Im März 2012 endete der Leistungsbezug, da die Berufsunfähigkeit aufgrund von gesundheitlichen Verbesserungen nicht mehr vorliegt. Am Ende ihrer Krankheit erhielten Beate & Sebastian aufgrund der vereinbarten Leistungsdynamik eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 1.102,50 Euro. Durch die Mitwirkung einer Reaktivierung erhalten Beate & Sebastian ihr erreichtes Niveau auf eine erhöhte Berufsunfähigkeitsrente. Als vereinbarte Leistung wird die zuletzt erhaltene Höhe der Berufsunfähigkeitsrente im Vertrag festgelegt.

LEISTUNGEN AB BEGINN DER BERUFSUNFÄHIGKEIT


Die Leistungen nach Eintritt der Berufsunfähigkeit sollen nicht erst nach Klärung des Anspruchs stattfinden, sondern ggf. rückwirkend gezahlt werden. Beate & Sebastian reichen einen Antrag auf Leistungen bei ihrem Versicherer ein, da die Berufsunfähigkeit stattgefunden hat. Im besten Fall können die Bearbeitung und eine endgültige Beurteilung einer vorliegenden Berufsunfähigkeit in einer gewollten Schnelligkeit erfolgen.

Aus der Statistik wissen Beate & Sebastian, dass sich die Prüfungen in vielen Fällen mehrere Wochen und meistens Monate hinziehen können. Dabei werden die behandelten Ärzte angefragt oder ein medizinisches Gutachten benötigt. Daher ist für Beate & Sebastian sehr wichtig, dass die Leistungspflicht ab Beginn der Berufsunfähigkeit vereinbart und ggf. auch rückwirkend gezahlt wird. Ein verspäteter Leistungsbeginn ist für Beate & Sebastian nicht zumutbar.

KEINE MELDEPFLICHTEN/ MELDEFRISTEN


Für Beate & Sebastian ist es vorteilhaft, wenn sie sich an keine Fristen halten müssen, da bei Eintritt der Berufsunfähigkeit die Fristen schnell verstrichen sind und die Leistung bei Bedarf rückwirkend gezahlt wird. Insbesondere wird die Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen nicht immer sofort erkannt, da sie ohne die Unterstützung von anderen Personen ihren beruflichen Lebensweg geregelt bekommen, um die eigene Firma zu bewahren.

Die finanzielle Situation wird bei meisten Selbstständigen bei weitem nicht verbessert, da aufgrund des gesundheitlichen Zustandes die Arbeitskraft stark beeinträchtigt wird. Bei Selbstständigen sollte eine solche Tat hoch angerechnet werden, aber nicht zu Verlusten gelangen. In den Versicherungsbedingungen kann die Nichtbeachtung der Fristen zur Leistungsverweigerung führen, wenn auf jegliche Meldepflichten verzichtet wird.

RENTENBESCHEID EINES SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGERS


Die Ausstellung eines unbefristeten Rentenbescheides aufgrund einer vorliegenden Erwerbsunfähigkeit, der durch einen gesetzlichen Sozialversicherungsträger ausgestellt wird, hat in der Regel mit einer vollständigen Erwerbsunfähigkeit zu tun. Daher sollten die Anforderungen hieraus für den Versicherer erfüllt sein und die Leistungspflicht an Beate & Sebastian als Versicherungsnehmer erfolgen. Die Einbindung dieses Kriteriums vereinfacht die Prüfung der Leistungen beachtlich.

NACHPRÜFUNG DER BERUFSUNFÄHIGKEIT


Die Nutzen des generellen Verzichts auf die abstrakte Verweisung bei der Erstprüfung sollten auch bei der Nachprüfung gelten. Die Versicherer prüfen bei einer Berufsunfähigkeit in regelmäßigen Intervallen, ob eine Berufsunfähigkeit weiterhin vorhanden ist. Bei diesen Prüfungen sollten Beate & Sebastian nach wie vor auf eine abstrakte Verweisung verzichten.

VERBESSERTE KRITERIEN FÜR BEAMTE


Beate & Sebastian wissen, dass bei Beamten der Begriff “Berufsunfähigkeit” keine Anwendung findet, da bei Beamten eine “Dienstunfähigkeit” eintritt. Beamte auf Lebenszeit können von ihrem Dienstherren nur aufgrund einer bestehenden Dienstunfähigkeit in den Ruhestand entlassen werden.

Um eine “Dienstunfähigkeit” bei einen Beamten zu besiegeln, ist die Einbindung einer Dienstunfähigkeitsklausel unaufhörlich. Durch bereits vorhandene ärztliche Unterlagen ist eine langwierige Leistungsprüfung ebenfalls nicht nötig. Daher wird ohne Veranlassung von weiteren Untersuchungen ein Entlassungsbescheid des Dienstherren, ein amtsärztliches Gutachten, wo erläutert wird, dass die Entlassung aus gesundheitlichen Gründen erfolgte, beschlossen.

PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT


Von feelix Versicherungsexperten wissen Beate & Sebastian, dass es bei verkürztem Punktekatalog volle Leistung bereits ab 1 Pflegepunkt gibt.
Viele Berufsunfähigkeitsversicherer bieten wohl eine Passage “Berufsunfähigkeit bei Pflegebedürftigkeit” an, aber mit erschwerten Voraussetzungen. Aus einem verkürzten Punktekatalog besteht erst bei 3 Pflegepunkten öfters eine Leistungspflicht infolge Pflegebedürftigkeit aus der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die feelix Versicherungsexperten sind der Ansicht, dass eine Leistung schon ab 1 Pflegepunkt aus einem verkürzten Punktekatalog geschehen sollte.

Beispiel: Beate & Sebastian arbeiten als Handelsvertreter. Aufgrund einer schwerwiegenden Infektion besteht bei ihnen eine Harninkontinenz. Somit ist lediglich 1 Pflegepunkt erfüllt. Berufliche Tätigkeiten mit direktem Kundenkontakt, langen Autofahrten können Beate & Sebastian nur noch eingeschränkt ausüben.

KRÄFTEVERFALL


Infolge von Kräfteverfall liegt abweichend von §172 VVG eine vollständige Berufsunfähigkeit vor, wird aber auf den Zusatz “mehr als altersentsprechend” verzichtet und bis heute gibt es kaum eine konkretere Aussage hierüber.
Beate & Sebastian wissen, dass die private Berufsunfähigkeitsversicherung ein langfristiges Versicherungsverhältnis ist. Somit sind Beate & Sebastian in der Regel langfristig mit dem Versicherer verbunden. Daher ist es für sie sehr wichtig, dass die Vertragsbedingungen auf diese lange Beziehung aufgebaut sind.
Um den bestehenden Vertrag weiterhin aufrecht zu erhalten und ein Versicherungswechsel mit unnötigen finanziellen Aufwendungen zu lösen, sollte es für Beate & Sebastian, aus der Sicht von den feelix Versicherungsexperten, von Vorteil sein, wenn die Versicherungsbedingungen einen Verzicht auf “mehr als altersentsprechenden” Kräfteverfall beinhalten.

NACHWEIS DER BERUFSUNFÄHIGKEIT


Beate & Sebastian wissen, dass die Versicherer bei Eintritt der Berufsunfähigkeit bei der Leistungsprüfung von der Beurteilung der behandelten Ärzte ausgehen und nicht von der Untersuchung der Ärzte der Gesellschaft. Wenn ein fachärztliches Zusatz-Gutachten für eine ergänzende Untersuchung benötigt wird, kann die Gesellschaft lediglich auf eigene Kosten diese Untersuchung durchführen lassen.

Für die Beantragung der Leistungen verlangt der Versicherer das Ausfüllen eines Fragebogens, der detaillierte Fragen hinsichtlich der Gesundheitszustandes und beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers beinhaltet. Normalerweise reichen diese Angaben für ein abschließendes Ergebnis nicht aus und der Versicherer verlangt weitere ärztliche Unterlagen, die mit weiteren Kosten für Versicherungsnehmer verbunden sind.

Da die behandelten Ärzte ihre Patienten besser kennen als die anderen Ärzte, können sie dem Versicherer ausführlichere Ergebnisse über das Gesundheitsbild des Antragstellers vorlegen. Weitere Ärzte missdeuten das Bild, da sie den Patienten nicht kennen. Die Untersuchung dieser Ärzte dauern meistens ein paar Stunden und hierüber wird ein Gutachten erstellt. Wenn von Beate & Sebastian ein weiteres Gutachten verlangt wird, sollte dieses Gutachten unabhängig sein und der Versicherer die Kosten tragen.

PROGNOSEZEITRAUM


Eine Berufsunfähigkeit ist in den meisten Fällen ein schleppender Prozess. Daher können die Ärzte keinen konkreten Zeitraum über die Dauer der Berufsunfähigkeit angeben. Die behandelnden Ärzte sagen meistens einen möglichen Zeitraum der Berufsunfähigkeit voraus. Beate & Sebastian wissen, dass eine Leistung dann erbracht werden kann, wenn die angezeigte Berufsunfähigkeit mindestens 6 Monate besteht.

Dieser Zeitraum wird in gleichmäßigen Abständen geprüft. In vielen Fällen verschiebt sich die vorausgesagte Zeit um weitere Monate. Eine vorausgesagte Zeit ist in den Bedingungen der Versicherungsunternehmen vorgegeben.

In alten Versicherungsbedingungen heißt es:
Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Beate & Sebastian als Versicherte infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich dauernd außerstande sind, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die auf Grund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und ihrerbisherigen Lebensstellung entspricht. Als „dauernd außerstande“ wird ein Zeitraum von drei Jahren angenommen.

Für eine ärztliche Diagnose ist diese Aussage sehr unwahrscheinlich, daher haben die feelix Versicherungsexperten die Ansicht, dass ein wesentlich kürzerer Vorhersagezeitraum in den Versicherungsbedingungen abgesichert sein sollte. feelix Versicherungsexperten meinen, dass ein ärztlicher Nachweis der Berufsunfähigkeit, die möglicherweise 6 Monate dauert, angemessen ist.

UMSCHULUNG/ WIEDEREINGLIEDERUNGSMASSNAHM


Eine Verpflichtung zur Umschulung sollte nicht bestehen, wobei bei einer freiwilligen Umschulung / Reaktivierung wird eine Unterstützung finanziert, um den Wiedereinstieg z.B. im Berufsleben zu erleichtern. Eine Umschulung ist für Beate & Sebastian eine gute Möglichkeit, einer Berufsunfähigkeit zu entgehen. Es ist besonders wichtig, dass keine Umschulung angefordert wird. Außerdem sollte der Versicherer keine Umschulung verlangen.
Viele Berufsunfähigkeitsversicherer halten sich an folgende Regelung, dass der Einstieg in einem neuen Berufsleben sehr kostspielig ist. Es werden Lehrmittel und evtl. Arbeitskleidung notwendig, weiterhin werden Reisekosten vom Wohnort zu der neuen Arbeitsstätte hinzukommen. Beate & Sebastian als Versicherungsnehmer können das Angebot seitens des Versicherers für den ersten Anlauf zum neuen Arbeitsleben annehmen. Damit könnte der Versicherer mit Unterstützung den Ablauf der Berufsunfähigkeit fördern und hierdurch weitere Leistungen ersparen.

BEITRAGSSTUNDUNG


Die Beiträge werden auf Antrag von Beate & Sebastian als Versicherungsnehmer bis zur Entscheidung einer Leistung seitens des Versicherers aufgeschoben. Die Beiträge müssen aber, bis eine Leistungsprüfung abgeschlossen ist, weiter gezahlt werden. Die Erfahrung zeigt, dass erst nach einigen Wochen, sogar Monaten, eine Entscheidung der Leistungspflicht erfolgen wird.

Die lange Wartezeit beruht auf den medizinischen Anfragen bei den behandelten Ärzten oder der Aushändigung eines Gutachtens. Hierbei vermindert sich die finanzielle Situation von Beate & Sebastian bei Bestehen einer Berufsunfähigkeit.

Bei Nichtselbstständigen fällt das regelmäßige Einkommen weg und bei Selbstständigen vermindert sich der Umsatz. Eine zinslose Beitragsstundung sollte möglichst bestehen, bevor der Versicherungsvertrag aufgrund eines Beitragsrückstandes gekündigt wird. Die rückständigen Beiträge werden rückwirkend ab Beginn gezahlter Berufsunfähigkeitsrente mit den bereits eingezahlten Beiträgen ausgeglichen.

Beate & Sebastian sollten darauf achten, dass nur sehr wenige Versicherer eine automatische zinslose Beitragsstundung bieten, bis die endgültige Entscheidung für die Leistungserbringung erfolgt ist.

GESUNDHEITLICHE VERBESSERUNG IM LEISTUNGSFALL


Für Beate & Sebastian besteht während des Leistungsbezuges keine Pflicht, die Gesellschaft über gesundheitliche Verbesserungen zu informieren. Da kein subjektives Befinden mit der Wirklichkeit übereinstimmt, stellt sich die Frage, wer kann dieses Befinden einschätzen. Die Frage kann mit “Niemand” beantwortet werden. Daher sollten die Versicherer keine unverzügliche Meldung von Beate & Sebastian als Betroffenen verlangen. Die Beweislast wird hiermit Beate & Sebastian auferlegt. Um die Gefahr einer Pflichtverletzung zu umgehen, sollte auf eine Meldung verzichtet werden. Empfehlenswert für Beate & Sebastian ist es, dass nachgeprüft wird, ob eine Berufsunfähigkeit weiterhin besteht.

Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung des GDV. In den Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) e.V. in Berlin mit Stand: 21.05.2014 steht in § 9 folgendes:

„Wenn wir unsere Leistungspflicht unbefristet anerkannt haben oder sie gerichtlich festgestellt worden ist, sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufsunfähigkeit oder die Pflegestufe nachzuprüfen. Dabei können wir erneut prüfen, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit im Sinn von § 2 ausübt, wobei neu erworbene berufliche Fähigkeiten zu berücksichtigen sind."

„Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Auskünfte anfordern und einmal jährlich verlangen, dass sich die versicherte Person durch von uns beauftragten Ärzte umfassend untersuchen lässt. „

INFEKTIONSKLAUSEL FÜR ALLE BERUFSGRUPPEN


Nach einem Beratungstermin mit dem feelix Versicherungsexperten wissen Beate & Sebastian, dass Berufsunfähigkeit vorliegt, wenn der versicherten Person nach §31 Infektionsschutzgesetz ein berufliches Tätigkeitsverbot aufgezwungen wird.

Laut §31 des Bundesinfektionsschutzgesetzes kann ein berufliches Tätigkeitsverbot ausgesprochen werden:

„Die zuständige Behörde kann Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern die Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten ganz oder teilweise untersagen. Satz 1 gilt auch für sonstige Personen, die Krankheitserreger so in oder an sich tragen, dass im Einzelfall die Gefahr einer Weiterverbreitung besteht.“

Beate & Sebastian wissen, dass ein Berufsverbot aufgrund einer Infektion nicht unter den Begriff der Berufsunfähigkeit fällt. Somit besteht keine Leistungspflicht seitens des Versicherers, obwohl aufgrund eines Berufsverbotes kein Einkommen mehr erzielt werden kann.

Wichtig: Beate & Sebastian sollten beachten, dass viele Versicherer eine Infektionsklausel nur für Ärzte und Zahnärzte anbieten. Jedoch können weitere Berufsgruppen genauso von einem möglichen Berufsverbot betroffen sein.

Berufsgruppen, die u.a. von einem Tätigkeitsverbot aufgrund einer Infektion betroffen sein können:

– Mediziner
– Personen aus der Lebensmittelbranche
– Gastronomen
– Köche
– Erzieher / Pädagogen
– Landwirte

1X1 DER BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG


Bevor Beate & Sebastian über eine Empfehlung von Freunden zu feelix gekommen sind, hatten sie eine ganze Reihe von Fragen. Im Folgenden sind Fragen, die sie an ihren feelix-Experten gestellt haben, und seine Antworten darauf zusammengeführt. 

was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

„Vorschaltgesetz zur Rentenreform“ ist ein neues Gesetz für die Berufsunfähigkeitsrente. Dieses Gesetz wurde seit dem 01. Januar 2001 verabschiedet und wurde dadurch für alle Personen, die ab 01. Januar 1961 geboren sind und bis zu diesem Zeitpunkt die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente bekommen konnten gestrichen und durch die neue Erwerbsminderungsrenten ersetzt. Hier bedeutet, wenn Beate & Sebastian jünger als 40 Jahre sind und ihren Beruf aus einer schweren Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ausüben können, bekommen sie keine Berufsunfähigkeitsrente, sondern werden ohne eine Einschränkung auf eine andere Tätigkeit verwiesen. Wenn Beate & Sebastian weniger als drei Stunden arbeiten können, bekommen sie die volle Rente. Wenn Beate & Sebastian weniger als sechs Stunden arbeiten können, bekommen sie die halbe Rente.

Für betroffene Personen, die vor dem 01.01.1961 geboren und Berufsunfähig sind, gilt eine reduzierte Regelung. Sie erhalten die Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit, aber diese Rente wird im Vergleich zur ursprünglichen Berufsunfähigkeitsrente deutlich niedriger ausfallen. Um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu bekommen, müssen junge Berufseinsteiger vorher mindestens fünf Jahre Versicherungspflichtig gearbeitet haben.

Das Gesetz trifft Selbstständige und Freiberufler, die früher selten oder gar keine Angestelltentätigkeiten hatten und dadurch nur sehr geringe Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung geltend machen könnten, noch härter. Laut einer Statistik der gesetzlichen Rentenversicherungsträger müsste jeder fünfte Arbeitnehmer, überwiegend im Alter zwischen 50 und 55, vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden, da hier der Körper oder die Seele nicht mehr mitmachen. Die Statistik gibt uns noch weitere Infos, dass nahezu 10 Prozent der neuen Berufsunfähigkeitsfälle jünger als 40 Jahre sind.

Entgegen den Vermutungen, sind Unfälle für eine Berufsunfähigkeit weniger entscheidend – es sind Erkrankungen, die zu den wichtigsten Ursachen für den Arbeitsverlust zählen. Beate & Sebastian wissen, dass sie durch Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung die gesetzlichen Lücken ausgleichen und Leistung beziehen können, wenn sie in Folge einer Krankheit oder eines Unfalls berufsunfähig werden.

was ist eine berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung bietet Beate & Sebastian zusätzlichen Schutz vor der finanziellen Katastrophe, wenn sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können. In diesem Falle wird Beate & Sebastian eine monatliche Rente während der Dauer der Berufsunfähigkeit, längstens bis zum vereinbarten Vertragsablauf, gezahlt. Die Tarife einiger Anbieter sehen sogar lebenslange Rentenleistungen vor. Häufig wird die volle vereinbarte Rente bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent gewährt.

Varianten

Als Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)

Hierbei, wie der Name sagt, handelt es sich um eine Zusatzversicherung, die zusätzlich zu der vorhandenen:

Risikolebensversicherung oder (fondsgebundenen) Kapitallebensversicherung oder (fondsgebundenen) privaten Rentenversicherung abgeschlossen wird.

Um Beate & Sebastian bei Berufsunfähigkeit von weiterer Zahlung der Beiträge für die Hauptversicherung und für die Zusatzversicherung zu entlasten, wird eine private Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen. Weiterhin wird häufig zusätzlich noch eine Berufsunfähigkeitsrente abgeschlossen.

Wenn bei Beate & Sebastian eine Berufsunfähigkeits-Absicherung vorhanden ist, kann für sie der Schutz der Lebens oder Rentenversicherung gewährleistet sein. Es ist sichergestellt, dass die vereinbarten Leistungen zum Ablauf des Versicherungsvertrages ausgezahlt werden, da der Versicherer für die Beitragszahlung aufkommt. Bei einer vereinbarten, hohen Berufsunfähigkeits-Rentenzahlung bleibt der bisherige Lebensstandard von Beate & Sebastian weitgehend erhalten. Eine Verrechnung der Berufsunfähigkeitsrente mit den Kapitalauszahlungen aus der Hauptversicherung, Lebens- oder Rentenversicherung wird nicht stattfinden.

was ist eine "Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung"?

Diese Versicherung wird separat abgeschlossen und ist nicht an eine Risikolebensversicherung (fondsgebundene) Kapitallebensversicherung (fondsgebundene) Rentenversicherung gekoppelt.

Wenn Beate & Sebastian als Selbstständige tätig sind, die über eine ausreichende Alters- und Hinterbliebenenversorgung verfügen, aber ihre monatlichen Einkommen absichern möchten oder müssen, ist für sie der Abschluss eine selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung unvermeidlich.
Die vereinbarte Höhe der Rente wird vielmals ab 50-prozentiger Berufsunfähigkeit gezahlt, ohne hier weitere Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung zu entrichten. Die Berufsunfähigkeits-Rente wird für die Dauer der Berufsunfähigkeit, maximal bis zum Ende des Vertrages, erbracht.

was ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

Diese Versicherung können Beate & Sebastian als eigenständiger Vertrag und als Zusatz zur Kapital- und Risikolebensversicherung abschließen. Sie ist eine reduzierte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Erwerbsminderungsklausel wurde früher für einen besonders gefährlichen Beruf vereinbart. In diesen Fällen können Beate & Sebastian keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Diese Versicherung leistet ausschließlich dann, wenn Beate & Sebastian keine berufliche Tätigkeit ausüben können. Sie kostet 40 bis 60 Prozent günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese Versicherung unterscheidet nicht, ob der Betroffene seiner Arbeit nicht vollständig oder teilweise nachgehen kann.

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung passt für Beate & Sebastian dann, wenn sie wegen Vorerkrankung und ihrer Einkommenssituation keine teure Versicherung abschließen können. Hierbei werden Berufe, Kenntnisse, Einkommen usw. nicht beachtet. Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Beate & Sebastian unbedingt darauf achten, dass die Vereinbarung ausreichend hohe Berufsunfähigkeitsrente beinhaltet. Diese wichtige Entscheidung sollten Beate & Sebastian reiflich und mit Hilfe eines fachkundigen feelix-Versicherungsexperten besprechen und ermitteln. Hierbei sollten Beate & Sebastian beachten, dass solche Versicherungsverträge für längere Zeiten abgeschlossen werden und ihnen als Versicherten Prämien für diese lange Zeit bereitstehen könnten.

Beate & Sebastian sollten darauf achten, dass die Höhe der gewünschten Berufsunfähigkeitsrente und des Alter des Antragstellers unterschiedliche Gesundheitsfragen mit sich bringen, die genau beantwortet werden müssen. Hierbei können auch ein Arztbesuch oder die Benennung des Hausarztes , der sich mit dem Gesundheitszustand des Antragstellers besser auskennt, notwendig werden.

Die Unterstützung eines Beraters beim Ausfüllen des Berufsunfähigkeitsantrags ist für Beate & Sebastian sehr wichtig, dabei wird der Berater alle die in Schriftform zum Antrag gestellten Gesundheitsfragen und die genaue Angabe von Vorerkrankungen korrekt und umfassend beantworten. Die Beitragshöhe wird aufgrund dieser Angaben vom Versicherer kalkuliert und über einen eventuellen Zuschlag entschieden. Weiterhin sollten Beate & Sebastian darauf achten, dass alle erforderlichen Informationen vor dem Ausfüllen des Antrages vorhanden sind. Wichtig ist das “Kleingedruckte”, das über Vertragsbedingungen informiert und auch alle weiteren Informationen, die bei Antragstellung von der Berufsunfähigkeitsversicherung bereitgestellt werden.

wie geht man bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung an?

Mit den ersten Schritten in das Arbeitsleben ist die potenzielle Berufsunfähigkeit das Letzte, woran viele denken können. Leider waren Beate & Sebastian lange Zeit auch dieser Meinung. Nach dem Beratungstermin mit dem feelix Versicherungsexperten wissen sie, dass Statistiken in Deutschland eine andere Tendenz zeigen. Zwar sind die gemeldeten Arbeitsunfälle seit den 90er Jahren drastisch gesunken, was vor allem der Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes zu verdanken ist, doch sind immer mehr Arbeitnehmer in einem jüngeren Alter von der Berufsunfähigkeit betroffen. Mit 27 Prozent nimmt die Personengruppe von 56 bis 60 Jahren den größten Anteil an der Berufsunfähigkeit ein.

Gefolgt von den Personengruppen zwischen dem 36. und 45. Lebensjahr, welche einen Wert von 20 Prozent einnehmen. Selbst zwischen dem 20. und 35. Lebensjahr befindet sich die Berufsunfähigkeit bei 6 Prozent.

Die Gründe, warum die jüngeren Arbeitnehmer immer früher von der Berufsunfähigkeit betroffen sind, wurden wie folgt geklärt: Es ist allgemein bekannt, dass seit 2013 jeder zweite Bundesbürger starke oder leichte Anzeichen von Übergewicht aufzeigt. In den letzten Jahren wurde jedoch verstärkt diagnostiziert, dass fast 40 Prozent der Berufsunfähigkeit durch Herz- und Kreislauferkrankungen sowie Problemen im Skelett- und Bewegungsapparat entstehen. Die größte Ursache sind in den letzten Jahren aber leider durch psychische oder Nervenerkrankungen aufgetreten. Da sich leider niemand vor solchen Erkrankungen schützen kann, lohnt sich der Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Weshalb sollte man eine Berufsunfähigkeits-Versicherung abschließen?

Auf der Seite zur Rechtsschutzversicherung gehen die feelix Versicherungsexperten darauf ein, dass der demografische Wandel immer mehr dafür verantwortlich ist, dass die Bundesbürger immer geringere Rentenbeiträge in der Zukunft erhalten werden. Auch die Deutsche Rentenversicherung merkte an, dass jeder fünfte Deutsche eine Erwerbsminderung in der Altersrente vorzuweisen hat. Die zuvor genannten Zahlen weisen darauf hin, dass in der Zukunft mehr Bundesbürger berufsunfähig sein werden. Addiert man die Fakten, dass die Bundesbürger immer schneller berufsunfähig werden und jeder fünfte Bundesbürger bereits eine Erwerbsminderungsrente besitzt, dann kommt man zu dem Ergebnis, dass der Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen für jeden notwendig ist. Diese Informationen finden Beate & Sebastian wichtig, um die Entscheidung für die Berufsunfähigkeitsversicherung zu treffen.

Wie können Berufsunfähigkeitsversicherungen bei einer niedrigen Erwerbsminderungsrente helfen?

Der Erwerb von Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Beate & Sebastian deshalb notwendig, weil sie für alle Erwerbstätigen gedacht ist, die nicht auf ihr Einkommen verzichten können. Des Weiteren ist sie für Selbstständige und Berufsanfänger sehr bedeutsam, weil diese meist nicht einmal gesetzlich versichert sind. Sollten Beate & Sebastian bereits genug Vermögen gesammelt haben oder durch ihre Familie ausreichend versorgt werden, besteht natürlich kein Anspruch auf eine Absicherung ihrer Arbeitskraft. Wie bereits erwähnt, besitzt jeder fünfte Bundesbürger eine Erwerbsminderungsrente. All diejenigen, die in den letzten fünf Jahren mindestens 36 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, erhalten Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Durchschnittlich lag im Jahr 2014 der Beitrag der Erwerbsminderungsrente bei 719 Euro pro Monat, was aber wiederum vom Alter abhängig gemacht wurde. Es ist also stark davon auszugehen, dass die gesetzliche Erwerbsminderungsrente als einziger Bezug im Monat zu wenig ist.

Wie unterscheiden sich Berufsunfähigkeitsversicherungen und Unfallversicherungen?

Es ist interessant für Beate & Sebastian zu wissen, dass im Gegensatz zu Unfallversicherungen Berufsunfähigkeitsversicherungen zahlreiche Schäden abdecken und nicht wie bei der Unfallversicherung – für einen bestimmten Sachverhalt – zahlen. Allerdings sind die Anforderungen bei Berufsunfähigkeitsversicherungen strenger und die monatlichen Beitragszahlungen unterscheiden sich drastisch je nach Berufsgruppe. Handwerker wie z.B. Maurer oder Schlosser zahlen in der Regel das Dreifache an monatlichen Beiträgen als Bürokaufleute. Wer aufgrund seiner beruflichen Qualifikationen hohe Berufsunfähigkeitsbeiträge zahlen muss, sollte genau überlegen. 

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WAS MUSS MAN VOR DEM VERTRAGSABSCHLUSS BEACHTEN?


Die Berufsunfähigkeitsversicherungen sichern immer den zuletzt ausgeübten Beruf ab. Dabei spielt es keine Rolle, welche Ursache es für die Berufsunfähigkeit gibt, damit die Versicherung zahlt. Voraussetzung jedoch ist, dass keine Mutwilligkeit bei der Verletzung auf Arbeit bestand und der Versicherte mindestens zu 50 Prozent berufsunfähig sein muss, damit er Anspruch auf seine versicherte Rente erhält. Es besteht für Beate & Sebastian bei der Berufsunfähigkeitsversicherung die Möglichkeit zwischen drei Formen zu wählen:

• Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung
• Zusatzversicherung zu einer Risikolebensversicherung
• Zusatzversicherung zu einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung

Es lohnt sich für Beate & Sebastian generell selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherungen abzuschließen, weil in den seltensten Fällen eine Kombination mit einer Risikolebensversicherung möglich ist, die günstiger als die selbstständige ist. Der Vorteil von zwei getrennten Verträgen ist, dass Beate & Sebastian jederzeit flexibel bleiben und wenn sie die Risikolebensversicherung nicht mehr wünschen, diese kündigen können. Deshalb lohnt es sich nicht eine Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung abzuschließen, da hier in der Regel die Vertragsmodalitäten zu teuer und zu unflexibel sind. Neben den allgemeinen Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es weitere Punkte, die Beate & Sebastian vor dem Vertragsabschluss beachten sollten. Oftmals ist es nicht immer eindeutig, ob eine Berufsunfähigkeit von 50 Prozent vorliegt. Dies führt dazu, dass zahlreiche Anträge auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt werden. Dementsprechend kommt es immer wieder zu Gerichtsverfahren, weshalb es sich lohnt, drei Monate vor der Berufsunfähigkeits-Versicherung eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Im Durchschnitt ziehen die Versicherungen anschließend zu 3 Prozent vor Gericht; bei anderen Versicherungen beträgt es 8 Prozent. Um im Notfall gute Aussichten bei einem möglichen Gerichtsurteil zu haben, bietet es sich an, die Rechtsschutzversicherung nicht bei derselben Berufsunfähigkeits-Versicherung abzuschließen.

Wichtig ist für Beate & Sebastian auch, ihre Berufsunfähigkeits-Versicherung so früh wie möglich abzuschließen. Dies ist damit begründet, dass umso gesünder sie sind, desto niedriger die Beiträge bleiben. Gleichzeitig erhöht sich durch einen frühen Abschluss die Chance nicht abgelehnt zu werden. Denn bereits bei kleinen Vorerkrankungen oder Leiden kann es zu Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen kommen. Anschließend daran ist es wichtig zu erwähnen, dass eine Berufsunfähigkeits-Versicherung abgeschlossen werden sollte, sobald Beate & Sebastian ihr erstes regelmäßiges Gehalt beziehen, weil umso früher sie berufsunfähig werden, umso größer wird auch im jungen Alter die finanzielle Lücke. Bei vielen Versicherungen sollten Beate & Sebastian auch auf die Berechnung des Kalenderjahres achten, denn viele Policen werden auf den 31.12 verrechnet und nicht zu ihrem tatsächlichen Geburtstag. Auch ist es wichtig, dass Beate & Sebastian ihre künftige Berufsunfähigkeitsrente hoch genug anrechnen lassen. Denn viele Versicherte haben bei ihrer Berufsunfähigkeits-Versicherung das Problem, dass sie unzureichend abgesichert sind.

Damit dieses Problem nicht auftaucht, gibt es zwei Methoden:

Methode 1
80% des Nettoeinkommens im Haushalt werden versichert.

Methode 2
Jährliche Ausgaben werden genau protokolliert und analysiert, ob sie weiterhin benötigt werden. Diese Ausgaben werden dann durch die zwölf Kalendermonate geteilt.

Gehen Beate & Sebastian von der Situation aus, dass eine Berufsunfähigkeits-Versicherung einen gewissen Betrag zahlen muss, wenn Beate & Sebastian offiziell als berufsunfähig eingestuft werden, machen sie sich natürlich Gedanken, ob die Versicherung überhaupt tragfähig ist, solch Beiträge monatlich zu zahlen. Deshalb sollten Beate & Sebastian darauf achten, ob ihre Berufsunfähigkeits-Versicherung eine hohe Finanzkraft besitzt. Zum Vergleichen der Finanzkraft können Beate & Sebastian am besten die drei Portale von Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch benutzen. Es ist ratsam, keine Versicherungen zu nehmen, die eine Bewertung niedriger als A- und A3 aufzeigt. Stellen Beate & Sebastian die einzelnen Tarife der Berufsunfähigkeits-Versicherung nebeneinander, wird ihnen auffallen, dass immer eine Netto- und Bruttoprämie angezeigt werden. Die Nettoprämie oder auch Zahlbetrag genannt, ist der Betrag, den Beate & Sebastian beim Start einer Berufsunfähigkeits-Versicherung zahlen müssen, hingegen die Bruttoprämie der Betrag ist, den die Versicherung maximal erhöhen kann, wenn sie Risiken oder ihre Anlagengewinne nicht richtig kalkuliert hat. Um hohe zusätzliche Beiträge zu sparen, sollte die Spanne zwischen Nettoprämie und Bruttoprämie so gering wie möglich sein. Für Personen, die bereits unter gesundheitlichen Vorbelastungen leiden und trotzdem eine Berufsunfähigkeits-Versicherung abschließen möchten, gibt es die Möglichkeit der anonymen Risikovoranfrage. Dadurch ist gewährleistet, dass die Versicherung den Antrag nicht ablehnt und einen Eintrag in der Wagnisdatei vornimmt. In der Wagnisdatei werden sämtliche Informationen über Versicherte und eingegangen Anträge protokolliert.

Die Gefährlichsten Berufe sind Gerüstbauer, Dachdecker und Bergleute. Hier liegt die Unfähigkeitsquote bei 50%.

LEXIKON ZUR BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG


Der feelix Versicherungsexperte hat für Beate & Sebastian ein Versicherungslexikon zusammengestellt, in dem die wichtigsten Begriffe zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung erläutert werden.

Antragsteller
Ist der Versicherungsnehmer, der den Antrag unterschreibt. Gesundheitsprüfung
Für eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Gesundheitsprüfung eine Voraussetzung und es genügt die gestellten Gesundheitsfragen richtig zu beantworten. Es wird ab bestimmten Rentenhöhen oder höherem Eintrittsalter eine ärztliche Untersuchung verlangt. Nachversicherungsgarantie
Diese Garantie verpflichtet, dass Berufsunfähigkeitsversicherer bei bestimmten Veränderungen im Leben des Versicherungsnehmers eine Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente vornimmt, ohne erneute Gesundheitsprüfung zu veranlassen. Anlass für eine Veränderung kann eine Heirat oder die Geburt eines Kindes sein. 


Police
Die Police bzw. der Versicherungsschein ist die Urkunde über den Vertrag zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer. Überschussbeteiligung
Überschüsse entstehen bei Berufsunfähigkeitsversicherungen durch eine rentable Anlage der erhaltenen Beiträge. Es handelt sich hierbei um eine rationelle Verwaltung bei den Versicherungsgesellschaften und dadurch, dass weniger Fälle von Berufsunfähigkeit eintreten als bei der voraussichtlichen Beitragskalkulation angenommen wurde. Nahezu der gesamte Überschuss wird als Überschussbeteiligung an die Versicherungsnehmer weitergegeben.

Wichtig: Man sollte Berufsunfähigkeits-Anbieter wählen, die die Möglichkeit für die Versicherten bieten, selbst die Form der Überschussbeteiligung im Vertrag festzulegen. Wir empfehlen hier die Beitragsverrechnung zu wählen, da Sie bei der nächsten fälligen Prämienzahlung von Überschüssen Gewinn erzielen können.

Versicherte Person Ist diejenige, deren Leben versichert ist. Ihr Gesundheitszustand bei Antragstellung bzw. ihre Krankheiten sind für das Unternehmen von Interesse. Wird die versicherte Person berufsunfähig, dann wird die Versicherungsleistung fällig.

Verweisung

Der Versicherer Prüft, wenn ein Anspruch auf die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente erhoben wird; weiterhin wird geprüft, ob für den Versicherten die Möglichkeit gegen ist, in einem anderen Beruf weiter arbeiten zu können. Dabei muss die berufliche Stellung, sowie die Kenntnisse und Fähigkeiten bzw. die Ausbildung und Erfahrung des Antragstellers im neuen Beruf berücksichtigt werden. Eine Verweisung auf einen anderen Beruf ist daher nicht einfach durchführbar.

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